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Thema: Beeinträchtigt Funkamateur die Gesundheit seiner Nachbarn?

  1. #1
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    Beeinträchtigt Funkamateur die Gesundheit seiner Nachbarn?

    Beeinträchtigt Funkamateur die Gesundheit seiner Nachbarn?

    "Ich nehme die Beschwerden der betroffenen Nachbarn absolut ernst und glaube auch, dass diese vorhanden sind, doch kann auch die menschliche Einbildungskraft Krankheiten verursachen", so der Richter am Amtsgericht Mosbach in der Güteverhandlung am 14. September 2005 in der sich DL2BMH, Bernd-Werner aus Obrigheim, und sein Nachbar gegenüber saßen.

    Der Nachbar beeinträchtigt Bernd-Werner und seine Familie seit rund zwei Jahren durch Ruhestörungen und wirft ihm vor, dass seine Antennenanlage für diverse gesundheitliche Beeinträchtigungen der ganzen Familie verantwortlich sei. Man klagt über Schlaflosigkeit, Kopfweh, Durchfall und psychische Probleme, die alleine – so die Behauptung des Nachbarn – von der bloßen Existenz der Antennen und nicht alleine durch den Sendebetrieb herrühren. Man könne nachts nicht schlafen, weil Bernd-Werner eine „automatische Antenne“ hätte und mit dieser in der Nacht Bandmitschnitte machen würde, trugen die Nachbarn in der Verhandlung vor. Dadurch, dass die Geräte dann eingeschaltet sind - zum Verständnis: es geht hier um den reinen Empfangsbetrieb - werde man in seiner Gesundheit beeinträchtigt.

    Das Gericht sah von Anfang an wenig Aussicht auf eine gütliche Einigung, denn bereits im Vorfeld ist durch Bernd-Werner und seine XYL Gudrun mehrfach und vergeblich versucht worden, eine friedliche Beilegung der Auseinandersetzung herbeizuführen.

    Als "bedenklich und sehr ernst zu nehmen" bezeichnete Bernds Rechtsanwalt, Michael Riedel aus Köln (DG2KAR), die Bemerkung des Gerichts, dass es sich den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetischen Wellen nicht anzuschließen gedenke und auch bei Einhaltung der Grenzwerte nicht automatisch auf eine Duldungspflicht ( §§ 1004,906 BGB) schließen werde.

    Vielmehr stellte das Gericht in Aussicht, umfangreiche technische und medizinische Sachverständigengutachten einzuholen. Wegen der besonderen Bedeutung der Sache und aufgrund der vorgebrachten massiven Gesundheitsbeeinträchtigungen verdoppelte das Gericht den Streitwert und verlagerte damit die Zuständigkeit in der ersten Instanz auf das Landgericht Mosbach.

    An der Verhandlung nahmen etwa 40 interessierte Funkamateure aus nah und fern als Zuhörer teil. Nach der Verhandlung wurde noch lange vor dem Gerichtsgebäude untereinander und mit den Nachbarn diskutiert. Jedenfalls die Funkamateure waren sich einig: Hätte das Gericht ein Urteil gesprochen, so wäre es wohl nicht zu Bernds Ungunsten ausgegangen.

    Bernd-Werner Kolb, DL2BMH

    Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR

  2. #2
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    Ja, ja.

    die Gerichtsbarkeit in der Bundes(Bananen)republik Deutschland.
    Leute die von nichts ne Ahnung haben klagen und die. die
    diese dann zulassen, und auch keine Ahnung haben, belegen Gerichte mit unnötigen und blödsinnigen Verfahren und verscherpeln Geld, das anderswo dringender gebraucht werden würde und somit definitiv besser angelegt wäre.

    Tschau.

    Michael
    Michael Ruße

  3. #3
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    Moin moin,

    Ihr Profis, helft mal einem absoluten Laien in Sachen Funktechnik auf die Sprünge:
    Ich bin immer davon ausgegangen, das elektromagnetische Strahlung vom Sender ausgeht unabhängig davon, ob ein Empfänger vorhanden ist oder nicht. Somit KANN eine Antenne überhaupt nicht gesundheitsschädlich sein, ausser sie fällt einem auf den Kopf...

    Irre ich mich da?
    Wenn ja, kann ja jeder, der eine FME oder DME am Gürtel trägt, bei seinem Arbeitgeber eine Gefahrenzulage beantragen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Original geschrieben von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    Ihr Profis, helft mal einem absoluten Laien in Sachen Funktechnik auf die Sprünge:
    Ich bin immer davon ausgegangen, das elektromagnetische Strahlung vom Sender ausgeht unabhängig davon, ob ein Empfänger vorhanden ist oder nicht. Somit KANN eine Antenne überhaupt nicht gesundheitsschädlich sein, ausser sie fällt einem auf den Kopf...

    Irre ich mich da?
    Wenn ja, kann ja jeder, der eine FME oder DME am Gürtel trägt, bei seinem Arbeitgeber eine Gefahrenzulage beantragen.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Hi!
    Nein, Du irrst Dich nicht.
    Trotzdem bin ich oben genanntem Fall der Meinung, man sollte dich mit dem Problem des Nachbarn auseinandersetzen und eine Einigung suchen. Denn auch eine eingebildete Krankheit kann über einen längeren Zeitraum zu echten Symptomen führen. Somit würde besagter Nachbar zumindest indirekt geschädigt, und da haben wohl beide Seiten nix davon.
    Wenn in meiner Nachbarschaft jemand was macht, was andere evtl. stören könnte, dann wird darüber gesprochen und gut iss. Hätte wohl auch in diesem Fall geholfen, wenn's vor der Installation der Antennenanlage stattgefunden hätte, wobei ich natürlich jetzt nur mutmaßsen kann, dass dies nicht erfolgt ist.
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  5. #5
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    Ich habe stark den Eindruck als lägen psychische und stressbedingte Probleme beim Kläger vor.

    Er hätte ja auch den WDR verklagen können, oder die Regierung als Betreiber öffentlich-rechtlicher Sendeanstalten.
    Hier wird eine Missgunst dem Nachbarn gegenüber wieder mit Ahnungslosen und der Materie gegenüber Uninteressierten im Namen des Gesetzes ausgetragen.

    Vlt. stören die Antennen auch nur die mentalen Verbindungen zu den Aliens die den Kläger und seine Familie zum paradisischen Planeten führen wollen. *lol*

    ps. werde den Artikel mal an den OV geben und schauen was die lieben OM's dazu sagen. Da gibts sogar Sachverständige für sowas. ;-)
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
    Die „New York Times” zur Markteinführung von Microsoft Windows (1985)

  6. #6
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    Original geschrieben von Duffy73
    Hi!
    Nein, Du irrst Dich nicht.
    .
    Ich würde sagen, du irrst dich so halb und halb :-)

    Die elektromagnetische Strahlung :-) wird zwar im Sender erzeugt, aber sie wird von der Antennne abgestrahlt !
    Wenn die EMV Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, kann eine Antenne sehr wohl gesundheitsschädlich sein.

    mfg
    Ebi
    Geändert von Ebi (19.10.2005 um 14:00 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #7
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Ebi
    Ich würde sagen, du irrst dich so halb und halb :-)

    Die elektromagnetische Strahlung :-) wird zwar im Sender erzeugt, aber sie wird von der Antennne abgestrahlt !
    Wenn die EMV Sicherheitsabstände nicht eingehalten werden, kann eine Antenne sehr wohl gesundheitsschädlich sein.

    mfg
    Ebi
    ich glaube, hier ging's um eine Empfangsantenne...da ist i.d.R. kein Sender dran...
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  8. #8
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    Original geschrieben von Duffy73
    ich glaube, hier ging's um eine Empfangsantenne...da ist i.d.R. kein Sender dran...
    @Duffy,
    na ja.... aber aufgrund dieser Aussagen:
    Original geschrieben von Daniel Wladow
    – von der bloßen Existenz der Antennen
    und nicht alleine durch den Sendebetrieb herrühren.

    -und auch bei Einhaltung der Grenzwerte nicht automatisch auf eine Duldungspflicht ( §§ 1004,906 BGB) schließen werde.
    dürfte es nicht nur um eine reine Empfangsantenne handeln.

    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  9. #9
    Registriert seit
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    nunja... aber die aussage stimmt schon!

    selbst eine grosse antennenanlage die empfängt kann eine abstrahlung erzeugen.

    sie wirkt für gewisse frequenzen wie ein relfektor.


    so long und allen einen schönen feierabend!

    martin
    »Ein völlig nutzloses Produkt«
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