Beeinträchtigt Funkamateur die Gesundheit seiner Nachbarn?

"Ich nehme die Beschwerden der betroffenen Nachbarn absolut ernst und glaube auch, dass diese vorhanden sind, doch kann auch die menschliche Einbildungskraft Krankheiten verursachen", so der Richter am Amtsgericht Mosbach in der Güteverhandlung am 14. September 2005 in der sich DL2BMH, Bernd-Werner aus Obrigheim, und sein Nachbar gegenüber saßen.

Der Nachbar beeinträchtigt Bernd-Werner und seine Familie seit rund zwei Jahren durch Ruhestörungen und wirft ihm vor, dass seine Antennenanlage für diverse gesundheitliche Beeinträchtigungen der ganzen Familie verantwortlich sei. Man klagt über Schlaflosigkeit, Kopfweh, Durchfall und psychische Probleme, die alleine – so die Behauptung des Nachbarn – von der bloßen Existenz der Antennen und nicht alleine durch den Sendebetrieb herrühren. Man könne nachts nicht schlafen, weil Bernd-Werner eine „automatische Antenne“ hätte und mit dieser in der Nacht Bandmitschnitte machen würde, trugen die Nachbarn in der Verhandlung vor. Dadurch, dass die Geräte dann eingeschaltet sind - zum Verständnis: es geht hier um den reinen Empfangsbetrieb - werde man in seiner Gesundheit beeinträchtigt.

Das Gericht sah von Anfang an wenig Aussicht auf eine gütliche Einigung, denn bereits im Vorfeld ist durch Bernd-Werner und seine XYL Gudrun mehrfach und vergeblich versucht worden, eine friedliche Beilegung der Auseinandersetzung herbeizuführen.

Als "bedenklich und sehr ernst zu nehmen" bezeichnete Bernds Rechtsanwalt, Michael Riedel aus Köln (DG2KAR), die Bemerkung des Gerichts, dass es sich den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch elektromagnetischen Wellen nicht anzuschließen gedenke und auch bei Einhaltung der Grenzwerte nicht automatisch auf eine Duldungspflicht ( §§ 1004,906 BGB) schließen werde.

Vielmehr stellte das Gericht in Aussicht, umfangreiche technische und medizinische Sachverständigengutachten einzuholen. Wegen der besonderen Bedeutung der Sache und aufgrund der vorgebrachten massiven Gesundheitsbeeinträchtigungen verdoppelte das Gericht den Streitwert und verlagerte damit die Zuständigkeit in der ersten Instanz auf das Landgericht Mosbach.

An der Verhandlung nahmen etwa 40 interessierte Funkamateure aus nah und fern als Zuhörer teil. Nach der Verhandlung wurde noch lange vor dem Gerichtsgebäude untereinander und mit den Nachbarn diskutiert. Jedenfalls die Funkamateure waren sich einig: Hätte das Gericht ein Urteil gesprochen, so wäre es wohl nicht zu Bernds Ungunsten ausgegangen.

Bernd-Werner Kolb, DL2BMH

Rechtsanwalt Michael Riedel, DG2KAR