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Die "Praxisgebühr" ist nichts anderes als ein Vorschuss auf die spätere Bezahlung des Arztes durch die Krankenkasse!

Der Arzt hat sie vom Patienten einzutreiben, diese 10Euro werden dann von der KK von seinem Honorar einbehalten!

Also rechtlich währe ein solches Kassieren nur dann möglich, wenn die erbrachte Leistung auch als ärztliche Leistung von der Krankenkasse abgerechnet wird, also wenn die Chipkarte eingelesen werden muss. Im Prinzip bei ärtzlicher oder Notärztlicher Behandlung möglich!

Für eine reine Sanitätsbetreuung aus meiner Sicht nicht zulässig!

Ausserdem sollte sich jeder Fragen:
Will ich wirklich vor jedem Pflasterkleben Geld kassieren?
Denn dann würden sich viele doch überlegen ob sie die Hilfe überhaupt in Anspruch nehme und dem ansehen der Org. würde es auch nicht zugutekommen. (Von wegen Ehrenamt... Die wollen nur Kassieren... So würde es dann heißen!)

Sanitätsdienst ist eine Sache des Veranstalters, der hat den auch zu Bezahlen.

Gruß
Carsten