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Thema: Praxisgebühr bei Großveranstaltungen kassieren?

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  1. #6
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    Hallo,

    also ich habe noch nie bei einem Sanitätsdienst mitgewirkt, bei dem abgerechnet wurde (von RTW-Transporten mal abgesehen). Bei uns war und ist es häufig so, dass die Ärzte (die als niedergelassene Fachärzte ja ohnehin eine Zulassung haben) ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, dass nicht abgerechnet werden soll.

    Original geschrieben von Jochen340
    Wenn das möglich ist, währen einige Großveranstaltungen bei uns wesentlich leichter zu finanzieren.
    Du bist schon lustig: Die 10 Euro kriegen die Hausärzte ja nicht zusätzlich, sondern diese Einnahmen zieht die KV (bzw. die Krankenkassen) von dem Erlös für die Behandlung ab. Wenn der Arzt also für eine Behandlung 500 Euro berechnet, kriegt er nur 490, wenn die 10 Euro hat er ja schon. In sofern ist das eine Milchmädchenrechnung.

    Außerdem wird diese Praxisgebühr ja für ärztliche Leistungen erhoben. Wenn der SanH ein Pflaster klebt, ist das ja keine ärztliche Leistung. Insofern würde es dafür gleich zweimal kein Geld geben (weil ja keine KV-Abrechnung möglich - ohne Arzt). Oder man schickt alle Sanis nach Hause, macht die Dienste nur mit Ärzten... ;-)
    Geändert von Tobias (27.08.2005 um 11:12 Uhr)
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

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