Ähm...
da die Ärzte bei RIP ein ambulantes Versorgungszentrum errichtet haben, haben sie von der KVB (kassenärztlichen Vereinigung Bayerns) eine eigene KV-Nummer bekommen, über diese die Patienten abzurechnen waren. Sozusagen wurde eine "Neue" Praxis errichtet.
Die Abrechnung erfolgte dann also wie in einer Praxis, daher auch die 10 Euro Praxisgebühr. Die Gebühr wird seitens der KV gleich vom Honorar der Ärzte einbehalten.
Eine SAN-Versorung war weiterhin umsonst!
HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!