In der Dienstbekleidungsordnung für Westfalen-Lippe ist es so geregelt, dass nur bestimmte Schiftzüge verwendet werden dürfen, das wären: Rettungsdienst, Einsatleiter/Einsatzleiterin, Arzt/Ärztin, Notarzt/Notärztin, Leitender Notarzt/Leitende Notärztin, Organisatorischer Leiter/Organisatorische Leiterin.

Aber dies ist nur die Aussage wie es umgesetzt werden sollte, dies ist aber nicht immer so. Ich habe schon alles mögliche als Bezeichnung auf dem Rückenschild gesehen.

Gruss