noch ganz kurz zu der problematik mit den 8b geräten.

nach meinem verständnis entsprechen diese geräte nicht der TR-BOS, bzw. der Rahmenrichtlinie für Mobil- und und Handsprechfunkgeräte.
in diesen TR ist nämlich eine ganz klare forderung, dass eine fehlanpassung oder ein kurzschluss des senders elektronisch abzusichern sind.
und absichern heisst bei mir nicht abrauchen, sondern fehler beseitigen und weiterfunken.

oder ist motorola nun schon wieder so groß dran, dass sie die TR-BOS nicht juckt?
oder hat da einer im PTI verschlafen diesen test zu machen bevor er seinen stempel drauf gedonnert hat auf die zulassung?