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Thema: Frage zum TKG

  1. #1
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    Frage zum TKG

    Hallo, mich würde mal interessieren ob irgendetwas im TKG steht, dass den Besitz und das mitführen von BOS Geräten verboten ist, also auch nicht nachgewiesen werden kann, dass die Geräte benutzt wurden.
    Bitte um Gesetzestexte.
    mfg
    fw_chf

  2. #2
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    Nein, der Besitz ist nicht verboten ...
    Das Bereithalten empfangsbereiter Anlagen dagegen kann schon problematisch werden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Aha, könnte ich dafür ein Auszug aus den TKG bekommen?
    thx christian

  4. #4
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    wirst du nicht finden ... denn Gesetze sagen meißt nur was nicht erlaubt ist und regelt eigentlich nicht was du darfst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  5. #5
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    Auch der Besitz ist nicht wirklich legal.
    Siehe GMBI2000 Nr. 21 §7 Abs. 3 und 4:

    (3) Fahrzeugfunkanlagen dürfen nur in Dienstfahrzeugen der Berechtigten nach §4 betrieben werden. Handsprechfunkanlagen dürfen nur im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages an Angehörige der Behörde oder Organisation ausgegeben und betrieben werden.

    (4) Sofern ausnahmsweise bestimmten Funktionsträgern gestattet werden soll, abweichend von Absatz (3) Fahrzeugfunkanlagen (z.B. im Privat KFZ) oder Handsprechfunkgeräte auch außerhalb eines konkreten Auftrages mitzuführen und zu betreiben, ist dazu eine schriftliche Zustimmung der jeweiligen obersten Bundes- oder Landesbehörde, oder der von ihr bestimmten Stelle erforderlich. Die Zustimmung ist mitzuführen und Berechtigten auf Verlangen vorzuzeigen.

    Ich denke das ist eindeutig.


    Gruß
    Micha
    Geändert von Paramedic (18.08.2005 um 19:21 Uhr)

  6. #6
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    na sicher ist ist der bloße Besitz legal ...
    Oder was glaubst du wieso die Funkhändler diese Dinger vertreiben ...
    Das Bereithalten ... Mitnehmen etc sagte ich ja ist nicht so ohne weiteres Legal.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  7. #7
    Christian Gast
    Hallo...

    ... unter Bereithalten versteht man schon das bloße Einlegen eines geladenen Akkus und das Befestigen einer Antenne. Also alles was es ermöglicht das Gerät binnen kurzer Zeit betriebsbereit zu machen...

  8. #8
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    Funkhändler vertreiben diese Dinger, da sie damit ihren Lebensunterhalt verdienen ;)


    Spaß beiseite; Funkhändler haben wohl einen Gewerbenachweis, der sie befugt diese (und andere) Geräte zu vertreiben. Für einen Juristen ist es eindeutig nachvollziehbar, dass ein Funkhändler diese Geräte nicht für den Betrieb vorhält, sondern für den Verkauf. (außer zu Reparaturzwecken)

    Aber versuche mal einem Richter klarzumachen, dass Du das Fug11b, welches in Deiner Wohnung liegt nicht betreibst bzw. betrieben hast. Halte ich für eine Gratwanderung sorry. Auch wenn der Akku und die Antenne entfernt sind.
    Ist vielleicht nicht so konkret im Gesetz erwähnt, wird aber in der Praxis umgesetzt. Wie willst Du z.B. den Betrieb eines BOS Gerätes abstreiten, wenn Du an einem Scanner noch nicht einmal BOS Frequenzen bzw. Frequenzen die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind einspeichern darfst. Beim Funkgerät sind diese Frequenzen fest vorgegeben.


    Gruß
    Micha
    Geändert von Paramedic (18.08.2005 um 21:58 Uhr)

  9. #9
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    Original geschrieben von Paramedic

    Ist vielleicht nicht so konkret im Gesetz erwähnt, wird aber in der Praxis umgesetzt. Wie willst Du z.B. den Betrieb eines BOS Gerätes abstreiten, wenn Du an einem Scanner noch nicht einmal BOS Frequenzen bzw. Frequenzen die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind einspeichern darfst. Beim Funkgerät sind diese Frequenzen fest vorgegeben.
    Ganz einfach ... weil das einspeichern einer BOS Frequenz in einen Scanner schon zum bereithalten zählt ...
    bei einem FUG gibts keine derartige illegale Einstellmöglichkeit.
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  10. #10
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    Mich würde mal interessieren wo Du die Information hernimmst.

    Gruß
    Micha

  11. #11
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    Original geschrieben von Paramedic
    Mich würde mal interessieren wo Du die Information hernimmst.

    Gruß
    Micha

    Wie ich vorher schon geschrieben habe ...
    Besitzen darf man heutzutage fast alles (außer Schußwaffen und dergleichen)
    Du darfst dir ja auch ein Auto kaufen ohne ein Führerschein dafür zu besitzen ....
    Und du wirst sicher kein Gesetz finden indem steht, daß du dir ein FUG kaufen darfst ...
    Genauso wenig wirst du aber auch kein Gesetz finden indem steht das du dir kein FUG kaufen darfst und deswegen darf sich hier jeder so ein Teil kaufen ...
    Der Betrieb eines solchen ist aber durch ensprechende Gesetze und Erlasse verboten worden.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
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  12. #12
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    Hallo,

    der bloße Besitz eines BOS-Gerätes ist Legal!
    Ohne Wenn und aber! Aber das Errichten und Betreiben dieser Anlagen ist verboten!
    (Unter Errichten ist das in einem Betriebsbereiten Zustand versetzen des Funkgerätes gemeint, beim HFG also das bloße anstecken des Akkus, Ohne Akku ist das FuG aber nicht betriebsbereit und damit nicht errichtet)

    Dies gilt aber nicht nur für BOS-FuG´s!!!
    Das gilt aber genauso für Betriebs- und Amateufunkgeräte!!!
    Wenn jemand keine Frequenzzuteilung für diese Bereiche hat, ist es genauso strafbar so ein Gerät zu errichten wie ein FuG8b1!

    Es gibt keine Regelung speziell für BOS-Geräte die auf einen Privatman irgendeinen rechtlichen Einfluss hat.

    Der von Paramedic zitierte Erlaß hat für Privatleute keine, aber auch wirklich keine rechtliche Bindung.
    Hier geht es vielmehr um Geräte der Organisationen, welche im Einsatzdienst verwendet werden.
    Der Erlaß schreibt vor, dass es nicht gestattet ist die betriebsbereiten und vom IM genehmigten Dienstfugs ohne dienstlichen Anlaß weiterzugeben! (Auch allgemeine Genhmigungen sind Genehmigungen)
    Auf Geräte die sich in der Hand von Privatpersonen befinden hat er überhaupt keinen Einfluß.

    Aber auch das Beispiel mit dem Funkhändlern lahmt.
    Jemand der ein Gewerbe in diesem Bereich angemeldet hat, genießt genauso wie z.B. ein Waffenhändler auch gewisse Sonderrechte in Bezug auf dem Umgang mit der Handelsware.

    Sie dürfen solche Geräte zu Test und Vorführzwecken auch BEtriebsbereit vorhalten und (unter Auflagen) betreiben.
    Auch Amateurfunker genießen hier einen gewissen Sonderstatus, Sie dürfen eine Funkanlage, die keine AFU-Anlage ist errichten, dieses darf jedoch nur den Zweck haben, die Anlage in eine AFU-Anlage umzuwandeln! (Das macht zb. Sinn, wenn jemand ein FuG9 oder ein FuG10a auf Afu umbauen möchte, da muss man ja erstmal Messungen anstellen bevor man umbnauen kann)
    Der Betrieb auf nicht AFU-Frequenzen ist natürlich Strikt untersagt!

    Achja, eine interressante Sache noch:
    Um ein Gerät Legal errichten und Betreiben zu dürfen, reicht es aus, wenn dieses Gerät EINE Frequenz kann, für die man eine Zuteilung hat! Wenn nun zb. ein Afu bei einem GP900-11b EINEN zusätzlichen Kanal mit einer AFU-Frequenz einprogrammiert, so währe dieses nach der Definition ein Afu-Gerät und er dürfte es legal betriebsbereit mitführen und auch auf diesem Kanal betreiben.

    Hat zb. ein Unternehmer eine Betriebsfunfrequenz im 4m Band und kommt auf die Idee auf die restlichen Kanäle seiner Geräte 4m Bos-Kanäle zu programmieren, so ist das Legal.
    Er darf zwar auf diesen Kanälen weder arbeiten noch zuhören, aber die so programmierten Geräte gelten als Betriebsfunkgeräte für die er eine Frequenzzuteilung besitzt!

    Gruß
    Carsten
    Geändert von DG3YCS (19.08.2005 um 14:31 Uhr)

  13. #13
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Paramedic
    Aber versuche mal einem Richter klarzumachen, dass Du das Fug11b, welches in Deiner Wohnung liegt nicht betreibst bzw. betrieben hast. Halte ich für eine Gratwanderung sorry. Auch wenn der Akku und die Antenne entfernt sind.
    Moment mal, das ist ja in D glücklicherweise noch andersherum, oder? Es ist immer noch die Aufgabe des Gerichts, dem Angeklagten die Benutzung nachzuweisen. Auch wenn natürlich *jeder* im Saal weiß, dass er's gemacht hat. Aber das interessiert ja nicht.

    LZ

  14. #14
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    Original geschrieben von DG3YCS
    Hat zb. ein Unternehmer eine Betriebsfunfrequenz im 4m Band und kommt auf die Idee auf die restlichen Kanäle seiner Geräte 4m Bos-Kanäle zu programmieren, so ist das Legal.
    Er darf zwar auf diesen Kanälen weder arbeiten noch zuhören, aber die so programmierten Geräte gelten als Betriebsfunkgeräte für die er eine Frequenzzuteilung besitzt!

    Gruß
    Carsten [/B]

    Aus dem Grund haben ja die ganzen zugelassenen Scanner mindestens ein öffentliches Rundfunkband integriert.

    Gruss
    Fuxe

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