Original geschrieben von DG3YCS
Hat zb. ein Unternehmer eine Betriebsfunfrequenz im 4m Band und kommt auf die Idee auf die restlichen Kanäle seiner Geräte 4m Bos-Kanäle zu programmieren, so ist das Legal.
Er darf zwar auf diesen Kanälen weder arbeiten noch zuhören, aber die so programmierten Geräte gelten als Betriebsfunkgeräte für die er eine Frequenzzuteilung besitzt!

Gruß
Carsten [/B]

Aus dem Grund haben ja die ganzen zugelassenen Scanner mindestens ein öffentliches Rundfunkband integriert.

Gruss
Fuxe