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Thema: rechtliche Fragen Handwerksordnung

  1. #1
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    rechtliche Fragen Handwerksordnung

    Hallo,

    hab mal ein paar Fragen zum Handwerksordnung:

    1.) Funkgeräte und Melder verkaufen ist ja kein Problem. Wie verhält es sich aber bei Programmierung, Bequarzung, etc. Im Grunde ist hier ein Meisterbrief im Gewerk Informationstechnik erforderlich. Wie sieht das in der Praxis aus? Was sagen die Handwerkskammern dazu? Hat da jemand schon Probleme bekommen?

    2.) Wie verhält sich das beim Ausbau von Fahrzeugen? Viele kleine Funkhändler rüsten ja auch Fahrzeuge mit Kommunikationstechnik aus. Ist hier nicht eigentlich ein Meisterbrief als KfZ-Elektriker erforderlich? Auch vor dem Hintergrund der Einbaubestimmungen der KfZ-Hersteller und -Zulieferer. Ist dies als Nebengewerk zu einem Handwerksbetrieb zulässig?

    3.) Jetzt eine Nummer größer. Z.B. Lieferung eines ELW komplett (Fahrgestell und Aufbau). Ist hier ein KfZ-Meister erforderlich? Wie sieht dies aus wenn man als Industriebetreib firmiert?


    P.S. ich habe keinerlei Probleme dies bezüglich. Ist als reine Neugier meinerseits anzusehen :-)
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  2. #2
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    Hallo Kai,

    bei den Fahrzeugeinbauten gilt: Dazu ist der M-Brief im KFZ-Handwerk "Elektrik" erfolderlich. So zumindest die Auskunft der hiesigen Handwerkskammer, kann ich auch nachvollziehen.
    Melder- und FuG - Reparaturen: Laut unserer HWK muss hierzu der Meisterbrief im Radio-Fernsehtechniker-Handwerk vorliegen. Nachdem allerdings das Radio-Fernseh-Handwerk nicht mehr meisterpflichtig ist ( Quelle: Tageszeitung "Mainpost" vor ca. einem halben Jahr ) sollten Reparaturen kein Problem darstellen.

    Wobei ich sagen muss dass ein Meisterbetrieb nicht automatisch auch Qualitätsarbeit abliefert oder sich an die Richtlinien hält. Der größte Knaller den ich in meiner Laufbahn gesehen habe: Eine RTK "QS" wurde mit vier Schrauben und Beilagscheiben ( Durchmesser 25mm ) aufgebaut !!!! Ohne dass das Dach verstärkt bzw. die RTK mittig abgestützt wurde. Was passiert wenn mal richtig ordentlich gebremst wird oder das FZ irgendwo auffährt kann man sich vorstellen: die RTK wird vom Dach segeln. Ich kann Euch sagen, so einen Pfusch durch einen ( von Hella autorisierten...) "Fachbetrieb" habe ich noch nie zuvor gesehen. Aber Hauptsache "Meisterbrief"...

    ~Joe~
    PN-Fach ist wieder aktiv. Bitte keine Anfragen wegen Programmiersoftware .

  3. #3
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    386
    Original geschrieben von Joe aus Hö
    bei den Fahrzeugeinbauten gilt: Dazu ist der M-Brief im KFZ-Handwerk "Elektrik" erfolderlich. So zumindest die Auskunft der hiesigen Handwerkskammer, kann ich auch nachvollziehen.
    Das kann ich auch nachvollziehen. Ist aber die Frage ob als Nebengewerk dies zulässig ist, sprich nur gelegentliche Arbeiten die den Leistungsumfang des Hauptunternehmens stärken. Z.B. ist es anscheinend üblich das für HiFi-Einbauten in KfZ nur der Meisterbrief Informationstechnik erforderlich ist. Kenne die Branche hier ganz gut, bzw. habe dort auch gearbeitet und kenne keinen mit KfZ-Meister.


    Original geschrieben von Joe aus Hö
    Nachdem allerdings das Radio-Fernseh-Handwerk nicht mehr meisterpflichtig ist ( Quelle: Tageszeitung "Mainpost" vor ca. einem halben Jahr )
    Seit der Novellierung der Elektroberufe am 01.08.2003 ist alles anders geworden. Der Beruf des Rdf.- und Fernsehtechnikers ist mit dem des Büromaschinenelektronikers vermischt worden. Nennen sich jetzt Informationstechniker, bzw. -meister.
    Aber es besteht immer noch die Meisterpflicht, da Vollhandwerk lt. aktueller Handwerksordnung, Teil A.
    Gruß Kai Stollberg

    www.thw-oldenburg.de

  4. #4
    Wasserwachtler Gast
    Hallo,

    bei allen KFZ umbauten usw. hatten wir bisher immer einen KFZ Meister zur Hand, der auch die Weiterbildung in Fahrzeugelektronik hatte. Ich muss ehrlich sagen, hab einfach mal so gehandelt, denn sicher ist sicher.

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