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Thema: Illegale Verbrennung

  1. #16
    Registriert seit
    16.04.2005
    Beiträge
    414
    Angemedet oder nicht, wenn jemand die Feuerwehr ruft und ein feuer meldet, und es ist nicht auszuschließen das es genau dieses angemeldete feuer ist, dann rückt die Feuerwehr aus.
    gerade landwirte die auf ihrem Hof o.ä. etwas verbrennen und das feuer von z.B. der straße nicht zu sehen oder als Verbrennungsfeuer auszumachen ist, wird daraus mal schnell in der Leitstelle ein Scheunenbrand o.ä.
    kommt bei uns öfters mal vor.
    Signatur in Wartung.......

  2. #17
    Helferlein Gast
    ...und ich hoffe der Bauer muss dann richtig tief in die Tasche greifen!

    Gruss,
    Helferlein

  3. #18
    Atomic1977 Gast
    In Niedersachsen ist das ähnlich. Früher gab 4 "Brenntage" im Jahr, um Gartenabfälle zu verbrennen. Die gibt es mittlerweile auch nicht mehr. Am Wochenende hatten wir eine Alarmierung "Rauchentwicklung bei unbewohntem Haus". Was wir zunächst als Einsatzübung vermuteten, zeigt sich aber bald als ein paar nasse Zweige, die ein älterer Herr verbrennen wollte. Der Rest war dann Aufgabe der Pol.
    So lange das nur als "illegale Entsorgung" gewertet wird, hat man Glück. Wird die ganze Angelegenheit jedoch größer und birgt vielleicht auch noch die ein oder andere Ausbreitungsgefahr, kann dem armen Müllverbrenner auch eine Brandstiftung bzw. fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt werden, was hierzulande recht schwer bestraft wird. Man denke nur an den Verursacher des spanischen Waldbrandes im Frühsommer, dem nun über 20 Jahre Knast drohen....

  4. #19
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Helferlein
    ...und ich hoffe der Bauer muss dann richtig tief in die Tasche greifen!
    Warum, was soll das? Für den Bauern gehört das u.U. zum ganz normalen Betriebsablauf...


    Original geschrieben von Atomic1977
    " gewertet wird, hat man Glück. Wird die ganze Angelegenheit jedoch größer und birgt vielleicht auch noch die ein oder andere Ausbreitungsgefahr, kann dem armen Müllverbrenner auch eine Brandstiftung bzw. fahrlässige Brandstiftung zur Last gelegt werden, was hierzulande recht schwer bestraft wird.
    Unfug, Brandstiftung ist etwas anderes. Bitte erst nachlesen oder kundig machen, bevor man hier mit Tatbeständen um sich wirft.

  5. #20
    Helferlein Gast
    Hi.

    Auch ein Bauer sollte vor dem Verbrennen mal darüber nachdenken, ob ein Passant sein "kleines" Feuerchen nicht für einen Wohnnungs bzw. Scheunenbrand halten könnte und die Feuerwehr alarmiert.

    Ich weiss ja nicht wie dass bei euch ist, aber hier bei uns ist man nicht besonders glücklich darüber wenn man dauernd wegen eines Fehlalarms von der Arbeitsstelle weg muss. Gerade der Arbeitgeber wird es einem danken!

    Und wenn jemand meint er müsse sein Feuer nicht vorher anmelden, dann soll er den Einsatz eben auch bezahlen. Ganz einfach.

    Gruss,
    Helferlein

  6. #21
    Atomic1977 Gast
    Also:


    § 306 StGB
    Brandstiftung

    (1) Wer fremde

    1. Gebäude oder Hütten,
    2. Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, namentlich Maschinen,
    3. Warenlager oder -vorräte,
    4. Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge,
    5. Wälder, Heiden oder Moore oder
    6. land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse

    in Brand setzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

    (2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.


    § 306d
    Fahrlässige Brandstiftung

    (1) Wer in den Fällen des § 306 Abs. 1 oder des § 306a Abs. 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des § 306a Abs. 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer in den Fällen des § 306a Abs. 2 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    So, jetzt braucht man nur noch einen gierigen Jung-SA und schon geht´s ab.
    Wohl gemerkt: Ein reines Gartenfeuerchen reicht da nicht zu aus. Ich spreche vom Übergreifen auf andere "Sachen"

    So dann...

  7. #22
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Atomic1977

    So dann...
    Du schriebst

    "Wird die ganze Angelegenheit jedoch größer und birgt vielleicht auch noch die ein oder andere Ausbreitungsgefahr, ...".

    Das wäre allerhöchstens(!) "Herbeiführung einer Brandgefahr"...

  8. #23
    Registriert seit
    13.06.2004
    Beiträge
    100
    Original geschrieben von Matze81
    Du schriebst

    "Wird die ganze Angelegenheit jedoch größer und birgt vielleicht auch noch die ein oder andere Ausbreitungsgefahr, ...".

    Das wäre allerhöchstens(!) "Herbeiführung einer Brandgefahr"...


    Und solange das kein Schadensfeuer ist oder Gefahr für dritte besteht und die Sicherheitsauflage laut Gehnemigung eingehalten werden geht das die Feuerwehr mähmlich garnichts an.Wenn sich der Nachbar durch Rauch belästigt fühlt muss der vertrauensvoll an das Ornungsamt wenden.

    Gruss Friedhelm

  9. #24
    Atomic1977 Gast
    Original geschrieben von Alterlöschknecht
    ..... und die Sicherheitsauflage laut Gehnemigung eingehalten werden....Gruss Friedhelm
    Es geht dabei ja nicht um genehmigte Feuer...

  10. #25
    Registriert seit
    13.06.2004
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    100
    Das Verhalten der Feuerwehr gilt auch für ungenehmigte Feuer . die weitere Verfolgung der Anglegenheit ist dann Sache des Ordnungsamtes

    Gruss Friedhelm
    Geändert von Alterlöschknecht (16.08.2005 um 19:32 Uhr)

  11. #26
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Alterlöschknecht
    Das Verhalten der Feuerwehr gilt auch für ungenehmigte Feuer . die weitere Verfolgung der Anglegenheit ist dann Sache des Ordnungsamtes
    Rrriichtig! :o)

    Das verkennen leider viele - oft aber wohl aus Unkenntnis; Geltungsbedürfnis will ich ja niemendem unterstellen... *g*

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