Original geschrieben von TripleJ
Hallo,
Bei uns in NRW ist es so, dass grundsätzlich jedes Feuer angemeldet seien muss. Ausgenommen davon sind nur "Brauchtumsfeuer" wie Osterfeuer, Maifeuer, Martinsfeuer, Sommersonnenwende oder irgend ein anderes Feuer, wo man seinen Müll verbrennen muss und der Tag zufällig auf einem Feiertag liegt ;-).
Ist halt immer Auslegungssache was als Brauchtumsfeuer bezeichnet werden kann. Aber ein kurzer Anruf auf der Feuerwache erledigt das ganze Problem recht schnell und unbürokratisch.
MfG TripleJ
Da liegst aber mächtig Falsch!!!!!!
Bei uns in NRW ist seit dem 1.5.2004 das verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten.
Bruchtumsfeuer müssen beim zuständigen Ordnungsamt der Kommune angemeldet werden,die diese dann genehmigt oder auch nicht. z.B. bei uns im Kreis MI-LK gibt es viele Osterfeuer , in der Stadt Bielefeld kein einziges.
Landwirte und Forstbetriebe können beim Umweltamt des Kreises eine (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmiegung beantragen.
Nicht die Feuerwache sondern das Ordungsamt erledigt das Problem.
Gruß Friedhelm
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.