Hi!
In welchem Gesetz ist es denn geregelt, ab wann eine Verbrennung vom Ordnungsamt genehmigt werden muss? Fällt das auf kommunale Ebene oder höher?
Würde mich da über Antworten freuen!
Gruß
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In welchem Gesetz ist es denn geregelt, ab wann eine Verbrennung vom Ordnungsamt genehmigt werden muss? Fällt das auf kommunale Ebene oder höher?
Würde mich da über Antworten freuen!
Gruß
EDP4 - Das kostengünstige und funktionsreiche Einsatzleitprogramm
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Nebend Hendrik,
Ich glaube das ist, wie immer, von BL zu BL unterschiedlich. Aber ich denke mal im großen und ganzen fällt das unter die Regelung in der auch die Beseitigung und die Entsorgung von Hausmüll etc. geregelt sind.
Bei einem Verstoss fällt das glaube ich unter das Ordnungswidrigkeitengesetz oder wie sich das Ding auch immer nennt.
Aber ich lasse mich gerne korrigieren....
In diesem Sinne....©
Hi!
Ja du hast recht! Ich hab mal im hessischen Landesrecht geschaut und siehe da, es steht hier drin:
http://www.hessenrecht.hessen.de/ges...esa/Abesa.html
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Na siehste,
dann wurde dir doch geholfen.
Anmerk.: Man was bin ich gut :D *lol*
In diesem Sinne....&copoy;
Gn8i
Was für eine "Verbrennung" eigentlich?Original geschrieben von Hendrik
Hi!
In welchem Gesetz ist es denn geregelt, ab wann eine Verbrennung vom Ordnungsamt genehmigt werden muss? Fällt das auf kommunale Ebene oder höher?
Würde mich da über Antworten freuen!
Gruß
mfg lars
Ging mir da vor allem um planzliche Abfälle, also um beispielsweise Lagerfeuer in bewohntem Gebiet.
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Bei uns hier im HSK müssen solche Feuer soweit ich weiß immer angemeldet werden.
Ansonsten fährt da auch schonmal öfters die Feuerwehr raus und dann wirds richtig teuer.
Nunja, ein Lagerfeuer ist ja nun keine Müllverbrennung. Ein Lagerfeuer ist ja ein Feuer "des Feuers wegen", eine Verbrennung von Abfällen dient aber in erster Linie der Beseitigung von Abfällen...Original geschrieben von Hendrik
Ging mir da vor allem um planzliche Abfälle, also um beispielsweise Lagerfeuer in bewohntem Gebiet.
Ja aber IMO ist das Verbrennen von Holz automatisch eine Entsorgung von Holz und diese Verbrennung wäre ja dann an die benannte Verordnung gebunden...
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Hallo,
Bei uns in NRW ist es so, dass grundsätzlich jedes Feuer angemeldet seien muss. Ausgenommen davon sind nur "Brauchtumsfeuer" wie Osterfeuer, Maifeuer, Martinsfeuer, Sommersonnenwende oder irgend ein anderes Feuer, wo man seinen Müll verbrennen muss und der Tag zufällig auf einem Feiertag liegt ;-).
Ist halt immer Auslegungssache was als Brauchtumsfeuer bezeichnet werden kann. Aber ein kurzer Anruf auf der Feuerwache erledigt das ganze Problem recht schnell und unbürokratisch.
MfG TripleJ
Ist aber nicht so. Oder kannst Du Deine Meinung auch irgendwie mit Fakten untermauern?Original geschrieben von Hendrik
Ja aber IMO ist das Verbrennen von Holz automatisch eine Entsorgung von Holz und diese Verbrennung wäre ja dann an die benannte Verordnung gebunden...
In dem genannten hessischen Gesetz ist zum Beispiel explizit von "Abfall" die Rede.
Wenn jede Verbrennung eine Entsorgung wäre, würde ja jeder Autofahrer gegen diverse Vorschriften verstoßen, weil er Sondermüll (Benzin) illegal verbrennen würde...
;o)))
Original geschrieben von TripleJ
Hallo,
Bei uns in NRW ist es so, dass grundsätzlich jedes Feuer angemeldet seien muss. Ausgenommen davon sind nur "Brauchtumsfeuer" wie Osterfeuer, Maifeuer, Martinsfeuer, Sommersonnenwende oder irgend ein anderes Feuer, wo man seinen Müll verbrennen muss und der Tag zufällig auf einem Feiertag liegt ;-).
Ist halt immer Auslegungssache was als Brauchtumsfeuer bezeichnet werden kann. Aber ein kurzer Anruf auf der Feuerwache erledigt das ganze Problem recht schnell und unbürokratisch.
MfG TripleJ
Da liegst aber mächtig Falsch!!!!!!
Bei uns in NRW ist seit dem 1.5.2004 das verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten.
Bruchtumsfeuer müssen beim zuständigen Ordnungsamt der Kommune angemeldet werden,die diese dann genehmigt oder auch nicht. z.B. bei uns im Kreis MI-LK gibt es viele Osterfeuer , in der Stadt Bielefeld kein einziges.
Landwirte und Forstbetriebe können beim Umweltamt des Kreises eine (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmiegung beantragen.
Nicht die Feuerwache sondern das Ordungsamt erledigt das Problem.
Gruß Friedhelm
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
In Niedersachsen müssen Brauchtumsfeuer auch angemeldet werden.
Was Gartenabfälle betrifft gibt das zuständige Ordnungsamt regelmäßig eine Bekanntmachung raus, an welchen Tagen Gartenabfälle verbrannt werden dürfen mit Ausweichtermine falls es am sogenannten "Brenntag" regnet. In dieser Bekanntmachung steht auch drin welche Auflagen zu erfüllen sind wie z.B. Abstand von Gebäuden, Löschmittel bereitstellen und das das Feuer unter Aufsicht zu halten ist . Wenn am "Brenntag" Gartenabfälle verbrant werden, braucht man dann keine Erlaubnis.
Blinky
Hi,
@Alterlöschknecht
Seit wann gibt es in Bielefeld keine Osterfeuer? In Bielefeld gibt es jedes Jahr in fast allen Stadteilen ein Osterfeuer! So war es auch 2005 - vielleicht erst mal erkundigen bevor Du hier eine Antwort schreibst.
Gruss,
Helferlein
Ach, seit dem Datum erst? Ich dachte, das wäre (theoretisch) schon immer verboten gewesen? Aber schert sich da eigentlich irgend jemand drum? Das ist doch völlig üblich, dass hin und wieder Abfälle verbnrannt werden, und zwar nicht nur Gartenabfälle sondern auch sonstiges Holz, Pappe etc. Bei uns in der Nachbarschaft ist jemand, der grundsätzlich *jeden* Samstag verbrennt. Und der ist bei uns im Ort auch noch in der Feuerwehr glaube ich.Original geschrieben von Alterlöschknecht
Da liegst aber mächtig Falsch!!!!!!
Bei uns in NRW ist seit dem 1.5.2004 das verbrennen von Gartenabfällen grundsätzlich verboten.
mfg lars
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