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Thema: Koffer-RTWs bis 3,5t - keine Zulassungen mehr?

  1. #1
    vogel26 Gast

    Koffer-RTWs bis 3,5t - keine Zulassungen mehr?

    hallo.
    ich habe heute gehört, das der tüv koffer-rtws (db sprinter, vw lt) nur noch über 3,5 tonnen zulassen soll. weil das gewicht sonst wohl fast nie eingehalten werden konnte. dazu soll es vom tüv auch einen extra flyer oder sowas geben. weiß da jemand genaueres? oder hat sogar jemand diesen "flyer"?

    gruß paul

  2. #2
    crazyossi Gast
    Hallo,

    Ich habe mich mit dem TÜV Nord in verbindung gesetzt und folgende antwort erhalten:

    Zitat Anfang:

    Sehr geehrter Herr ,
    von solchen Regelungen ist uns nichts bekannt. Handzettel oder Merkblätter zu diesem Thema existieren bei uns nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    TÜV NORD STRASSENVERKEHR GMBH
    Bereich Unternehmensentwicklung
    Information und Dokumentation
    Bert Korporal

    Zitat Ende.


    denke da hat jemand eine Ente in die welt gesetzt. Zumal dann ja die den Führerschein Klasse B gemacht haben , keinen RTW mehr fahren dürften. Diese müssten dann alle C1E machen.


    Grüße

    Ossi

  3. #3
    vogel26 Gast
    hi.
    danke für deine antwort. hört sich ja ziemlich eindeutig an.

    mfg paul

  4. #4
    KugelFish Gast
    Das ist die Aussage des TÜVs.
    De Facto ist aber nunmal so, dass es immer schwieriger wird mit Kofferaufbau und der ganzen Ausrüstung unter der 3.5t-Grenze zu bleiben und dass immer mehr "Käufer" dazu tendieren die 3,8t-Modelle zu nehmen oder gar noch mehr. Ganz eunfach um sich keine Schwierigkeiten einzuhandeln.
    Denn bei Überschreitung der zul. Gesamtmasse erlischt nicht nur der Versicherungsschutz für das KFZ.
    Bei uns im RD Bereich schaffen es nur die HiOrgs mit Strobel-Aufbau unter die magische 3,5er Grenze (wobei ich nicht unbedingt damit auf die Waage fahren wollte...). Alle anderen )inkl. uns) haben bereits auf 3,8t aufgestockt.
    Wenn man bedenkt, dass unsere neuste Generation RTWs rund 30cm länger geworden ist als der "normale" RTW und jetzt auch mit Klimaanlage für Fahrerhaus und Patientenraum ausgestattet ist lässt sich das wohl kaum anders realisieren.
    Ich kann allen Kollegen nur ans Herz legen, den C1 oder C Führerschein zu machen, wie auch ich dieses gemacht habe. So teuer war der auch nun wieder nicht.

  5. #5
    Sebastian24 Gast
    Hallo Leute!

    So wie ich das Verstehe, betrifft das Problem ja nur die jüngeren unter uns. Alle die noch den alten Führerschein gemacht haben, dürfen ja bis 7,5 t Fahren (eigentlich bis 7,49 t).

    Oder verstehe ich da jetzt was falsch?


    viele grüsse


    Sebastian

  6. #6
    vogel26 Gast
    @ sabastian:

    siehst du richtig. mit dem alten führerschein darfst du noch bis 7,5 tonnen und anhänger fahren (heute c1e).


    ich persönlich bin auch dafür über 3,5t zu gehen. da hat man einfach mehr freiheiten und muß nicht immer aufs gewicht achten. so hat man auch die möglichkeit, zusätzliche materialien mit auf das fahrzeug zu laden, die sonst nicht mehr mit "draufpassen" würden. für die jüngeren leute, die grad ihren führerschein gemacht haben, ist es auch besser, wenn sie dafür die klasse c1 brauchen. denn so ein fahrzeug fährt sich ja doch schon etwas anders als ein pkw.

    cu paul

  7. #7
    Registriert seit
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    2.651
    Seit wann gibt es denn Kasten-RTW´s die (REAL!!) unter 3,5 Tonnen liegen, wenn sie komplett aufgerüstet sind? So einen Schwachsinn wollte uns auch mal ein Vertreter erzählen! Der RTW wog leer 3,15 Tonnen und
    "Wir schreiben einfach in den Brief, daß er bis 3,5 Tonnen ab Werk zugelassen ist, dann gibts keine Schwierigkeiten. Es gibt doch keinen, der einen RTW auf die Waage stellt!" so die Aussage des Herren!
    Zum Thema einfach in den Brief schreiben: Der Hersteller ist fein raus! Laut Brief sagt er ja indirekt, daß der RTW nicht mit Beladung betrieben werden darf!
    Es stellt keiner einen RTW auf die Waage?
    Also ich habe es schon am eigenen Leib erfahren, das ein Polizist den RTW samt Besatzung auf die Lastwaage des TÜV gestellt hat, weil der RTW überladen aussah (war zum Glück 100 kg(!) unter der Zulassungsgrenze!!)
    Außerdem würde ich auch selber schon wegen des massiv verlängerten Bremsweges und der stark veränderten Fahreigenschaften jedes Einsatzfahrzeug auf die Waage stellen lassen, wenn ich als Privatmann einen Unfall mit einem Einsatzfahrzeug habe! Wenn des Fahrzeug überladen ist bin ich als Privat-Beteiligter nämlich raus aus der Haftung und mir wird der gesammte Schaden ersetzt!
    So wie ich denken mittlerweile viele Verkehrsteilnehmer!
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  8. #8
    Registriert seit
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    2.273
    Also soweit ich weiß werden die 3,5 to RTW´s vom TÜD /Technischer Überwachsungsdienst) nicht mehr als RTW´s zugelassen!!! Als KTW schon! Warum, weshalb, weiß ich auch nicht genau! Aber bei unserem OV DRK darf der MB nicht mehr als RTW geführt werden.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  9. #9
    vogel26 Gast
    moin!

    @akkonhaland:
    sehr interessant was du da schreibst. für mich ein weiterer punkt dieses fahrzeug bis 3,5t im rettungsdienst zu verbieten. habe bisher nur einen positiven punkt zum sprinter gehört: die zusätzlichen "türen" um von außen an die materialien zu kommen. kannst du vielleicht noch ein paar nachteile aufzählen?

    @backdraft:
    kannst du dich da mal genauer erkundigen, von wo die information kommt?? crazyossi hat oben ja eine mail vom tüv-nord reinkopiert, die so ein "verbrechen" (nicht böse sein, ist meine meinung dazu;-)) ) ja noch zulassen.

    Original geschrieben von Backdraft007
    Aber bei unserem OV DRK darf der MB nicht mehr als RTW geführt werden.
    kleine frage: habt ihr so einen sprinter bis 3,5t und dürft ihn jetzt nicht mehr benutzen, oder wolltet ihr so einen kaufen, habt aber keine zulassung mehr bekommen?


    angenehme nachtruhe noch. paul

  10. #10
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    @vogel26,

    das ist nen MB 308 glaube ich also altes Modell! Der war jahrelang als RTW geführt und darf jetzt nur noch als KTW geführt werden! Ich erkundige mich aber nochmal von wem die Info kommt!
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  11. #11
    nils Gast
    @Kugelfish

    Da ich das selbe Problem bei uns habe und den RTW mit meiner Klasse B nicht fahren darf würde mich mal interessieren was der Führerschein C1E kostet. Weil ich da keine Ahnung von habe und im Augenblick auch keine Zeit habe mich dort zu erkundigen wäre ich dir dankbar, wenn du mir berichten könntest was du dafür gezahlt hast.

    Gruß und Dank im voraus

    Nils

  12. #12
    Registriert seit
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    401
    @ backdraft 007

    Die alten DB 308 - 310 dürfen deshalb nicht mehr als RTW laufen, da sie mit ihren inneren Abmessungen nicht der DIN EN entsprechen. Sie werden daher nur noch als KTW zugelassen.

    Übrigends, wir haben vor kurzem einen Koffer RTW auf LT Basis von KFB fertigen lassen: 3,5 t inkl. 3 Mann Besatzung a 100 kg und Pat. a 100 kg. Ihr seht, das geht ohne Probleme, wenn man den RTW richtig plant. Aber prinzipiell ist es schwer die Grenzen einzuhalten, da gebe ich Euch schon recht.

    Gruß
    Micha

  13. #13
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    Es ist ja nicht nur bei den RTW´s so!!! Schaut Euch die Feuerwehrfahrzeuge an!!! Welches von denen ist nicht überladen! Man hat zwar eine DIN-Beladung, aber dann braucht man noch dieses und jenes! Und die Planungen der Fächer bei den Aufbauten ist auch nicht immer 100%ig!!!
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

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