Hi!Original geschrieben von Andreas 53/01
Hallo!
Als reine Sekundärmaßnahme reicht die Bereitstellung eines C-Rohres oder der Schnellangriffseinrichtung vollkommen aus.
Brennt das Fahrzeug bereits muss natürlich nach FwDV 3/4 ein Löschangriff erfolgen, der im Einzelfall vom Fahrzeugführer bestimmt wird.
Pulverlöscher, sollte das letzte Mittel der Wahl sein sofern andere Löschmittel vorhanden sind!
MfG
Kann ich nur bestätigen. Wird bei uns genauso gehandhabt.
S-Rohr bzw. HD-Rohr reicht als Erstmaßnahme völlig aus.
Gruß
-Z L-