Im aktuellen Feuerwehrmagazin steht in der Vorschau zum nächsten Heft:
"Bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde auch die Vorschrift zum Abhörverbot neu verfasst. Jetzt ist in bestimmten Fällen allein der Besitz eines Funkscanners strafbar."
Weiß da jemand was näheres zu?