Im aktuellen Feuerwehrmagazin steht in der Vorschau zum nächsten Heft:

"Bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde auch die Vorschrift zum Abhörverbot neu verfasst. Jetzt ist in bestimmten Fällen allein der Besitz eines Funkscanners strafbar."


Weiß da jemand was näheres zu?