Umfrageergebnis anzeigen: Sollten Feuerwehrangehörige rote Blinklichter wie beschrieben einsetzen dürfen?

Teilnehmer
108. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja!

    46 42,59%
  • Nein!

    62 57,41%
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Ergebnis 31 bis 45 von 73

Thema: Rote Blinklichter für die Fahrt zum Gerätehaus

  1. #31
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    grün nicht vergessen, das hatten wir nämlich schonmal.
    ganz ehrlich ich als KATS ler,was sollen wir mit rotlicht????
    gäb es da nicht mehr unfälle mit irgendwelchen wichtigen menschen mt roten blinklichtern.
    das wären in unsrer gemeinde schonmal 70 rotlichter! in einem dorf!
    fahrt doch lieber sicher zur garage.
    die unfallgefahr mit blaulicht steigt um 500%!nicht nur weil der fahrer gestresster ist sondern weil die andren teilnehmer oftmals nicht wissen wie sie reagieren sollen.

  2. #32
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    Malö was anderes, um die ganze Sache hier ein bißchen zu verwirren:

    Im §35 StVO steht:

    StVO §35 Abs. 1:
    Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
    Wenn ich nun alarmiert werde und zum Gerätehaus fahre, bin ich dann schon DIE FEUERWEHR?
    Weil eigentlich bin ich da nur Feuerwehrmann, also eine Person und keine Institution.

    Person = Feuerwehrmann
    Institution = Feuerwehr

    Feuerwehrmann = Mitglied der Feuerwehr = Teil der Institution, also daher Sonderrechte?

    oder

    Feuerwehrmann = Person also keine Institution, daher keine Sonderrechte?

    Diese Frage ist jetzt durchaus ernst gemeint und ich bitte nur um Antworten von Leuten, die eine ernsthafte Antwort mit sehr viel Hintergrundwissen geben können.

  3. #33
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    Also: Sobald du alarmiert wirst als Feuerwehrmann hast du Sonderrechte, die dich zum Überfahren von roten Ampeln oder Geschwindigkeitsüberschreitungen berechtigen, allerdings nur, wenn niemand gefährdet wird. Wegerecht, also dass die anderen dir freie Bahn schaffen müssen, hast du nur mit SoSi-Anlage.

  4. #34
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    Original geschrieben von Mathias
    Diese Frage ist jetzt durchaus ernst gemeint und ich bitte nur um Antworten von Leuten, die eine ernsthafte Antwort mit sehr viel Hintergrundwissen geben können. [/B]
    Ob Du das hier finden wirst? Glaub ich eher weniger! Jeder legt sich die Gesetzte so aus, wie er es für "richtig" hält. Manchmal liegt man richtig, manchmal eben falsch.
    Selbst ein Anwalt kann keine "richtige" Antwort geben; denn jeder Richter in einem Gericht kann richten/entscheiden, wie er es für RICHTIG hält! Evtl. legt ein Richter gesetzte wieder anders aus, oder interpretiert diese anders!
    :-(


    Abgesehen davon, daß diese fragen oben bereits mehrfach hier und in vielen anderen Foren und an anderen Stellen im Web/Zeitschriften und und und diskutiert wurden....


    Bist Du "ordentliches" Mitglied einer Feuerwehr und wirst Du "ordnungsgemäß" zu einem Einsatz alarmiert, zählst Du als "die Feuerwehr".
    Was aber noch lange nicht heißt, daß Du Wegerechte besitzt.
    Womit wir wieder beim Thema Sonderrechte und Wegerechte wären... Zwei oftmals verwechselte Dinge...

    Der beste Rat ist immer noch folgender: NORMAL zum Gerätehaus fahren.
    Damit gefährdest Du niemanden "über Gebühr/das normale Maß hinaus". Bist Du sooo wichtig, daß ohne Dich der FW-Einsatz nicht laufen kann, gibt´s legale Mittel und Möglichkeiten, daß Du mit Nutzung von Wege- und Sonderrechten fahren kannst/darfst.

    Moldi

    PS: Meine eigene Meinung. Keine rechtsvrbindlichen Aussagen. Letzteres gilt im übrigen für alle Beiträge in allen Foren...
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  5. #35
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    Original geschrieben von Allmächtiger
    Wegerecht, also dass die anderen dir freie Bahn schaffen müssen, hast du nur mit SoSi-Anlage.
    ... und nur, wenn ein hoheitlicher Auftrag vorliegt oder es gilt, Menschleben zu retten oder erhebliche Güter zu schützen/erhalten.
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  6. #36
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    Original geschrieben von Mathias

    Wenn ich nun alarmiert werde und zum Gerätehaus fahre, bin ich dann schon DIE FEUERWEHR?
    in den üblichen büchern wos um sowas geht, heißt es das die formulierung bischen schwammig ist aber höchstrichterlich normalerweise folgendermaßen ausgelegt wird (ich hab grad keine quelle zur hand, sonst könnt ich sie noch nenen:)

    ja, du bist die feuerwehr, auch im privat-pkw. das ist das, was dich auch vom rettungsdienst unterscheidet, hier sind es nämlich nur "fahrzeuge des rettungsdienstes" und nicht der rettungsdienst, d.h. wenn einer zum rettungsdienst hintergrundeinsatz zur wache fährt, hat er keine sonderrechte, da sein privat-pkw ja kein fahrzeug des rettungsdienstes ist.

    grüße

    loxi

  7. #37
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    Original geschrieben von loxi
    das ist das, was dich auch vom rettungsdienst unterscheidet, hier sind es nämlich nur "fahrzeuge des rettungsdienstes" und nicht der rettungsdienst, d.h. wenn einer zum rettungsdienst hintergrundeinsatz zur wache fährt, hat er keine sonderrechte, da sein privat-pkw ja kein fahrzeug des rettungsdienstes ist.

    grüße

    loxi [/B]
    Und genau DAS ist es, was mich am dem ganzen auch ein wenig stört: FW darf gewisse Sonderrechte in Anspruch nehmen, Hintergrund-RD´ler nicht...

    habe ich Hintergrund-Bereitschaft und meine Melder geht los, dann weil dringend ein weiterer RTW gebraucht wird. Dieser wird nicht gebraucht, um die "Oma ausm Heim zur Gipskontrolle" zu fahren: dieser wird gebraucht, weil es gilt, ein Menschenleben zu schützen, bzw. zu erhalten.
    In meinen Augen genausowichtig, oder sogar noch wichtiger als eine "brennende Gartenhütte".

    Klar, man könnte jetzt wieder argumentieren: warum gibt´s nicht genügend RTW? Hat der Trägr des RD etwas falsch gemacht, wenn jetzt Luete mit den privat-PKW durhc die Gegend fahren müssen/sollen, um Menschenleben zu retten......

    Moldi
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  8. #38
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    Aber dennoch, auf die Frage warum man auf der einen Seite erwartet das die Feuerwehr ( natürlich auch DRK und die anderen... ) schnell hilfe leisten soll, auf der anderen Seite der Gesetzgeber den Helfern mehr oder weniger " große Steine in den Weg legt " konnte bisher noch niemand eine vernünftige Erklärung abgegeben!

    Vielmehr gilt es doch zu prüfen, wenn schon keine Rechte im Sinne von §38 StVZO und damit verbunden Blaulicht und Einsatzhorn gem. §52 und §55 StVZO an Fahrzeugen von Helfern, dann eine Sinngemäße Anwendung die es dem " normalen " Verkehrsteilnehmern möglich macht einen " eiligen " Helfer zu erkennen und ihm die Fahrbahn frei machen zu können, aber nicht muss!
    Als denkbare Lösungen über eine Optische Warngebung des Freiw. Helferfahrzeuges könnten blinkende oder Blitzende Scheinwerfer für weißes Licht sein, die allerdings lediglich den Helfer als solchen Kennzeichnen, ihm aber kein direktes " Wegerecht* " zusprechen, d.h. der Helfer könnte lediglich
    auf das Verständnis anderer hoffen!
    Um also hier einen Fortgang zubekommen, würde es schon viel bringen, dem Helfer ein offizielles und Zugelassenes Optische Warnsystem zu erlauben das wiederum der normale Verkehrsteilnehmer diesen als ein " besonderen " Verkehrsteilnehmer mit Dringlichkeit erkennen kann!

    *Begriff Wegerecht wird fälschlicherweise mit Sonderrecht und Blaulicht mit Einsatzhorn in Verbindung gebracht. Juristisch hat er eine ganz andere bedeutung!
    Geändert von Andreas 53/01 (26.07.2005 um 22:21 Uhr)

  9. #39
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    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Als denkbare Lösungen über eine Optische Warngebung des Freiw. Helferfahrzeuges könnten blinkende oder Blitzende Scheinwerfer für weißes Licht sein, die allerdings lediglich den Helfer als solchen Kennzeichnen, ihm aber kein direktes " Wegerecht " zusprechen, d.h. der Helfer könnte lediglich
    auf das Verständnis anderer hoffen!
    Zweifelsfrei eine Möglichkeit/Variante. Aber hier wird es mit ziemlicher Sicherheit auch wieder etliche Helfer geben, die es mit dem "dürfen" nicht so genau nehmen und das ganze dann wieder maßlos übertreiben. Das wird aber imme rund überall so sein und nicht aufbleiben....


    Um also hier einen Fortgang zubekommen, würde es schon viel bringen, dem Helfer ein offizielles und Zugelassenes Optische Warnsystem zu erlauben das wiederum der normale Verkehrsteilnehmer diesen als ein " besonderen " Verkehrsteilnehmer mit Dringlichkeit erkennen kann! [/B]
    Bekomm das erstmal durch. Gerade in dem Land, in dem in den Köpfen von sooo vielen Leuten vorgeht "das haben wir immer so gemacht und es gab nie Probleme, warum also jetzt anders machen"....

    :-(

    Moldi
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  10. #40
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    Na, das Ergebnis scheint ja recht eindeutig zu sein. Ich bin auch dagegen, weil ich etliche Feuerwehrleute kenne und der Meinung bin, sie sollten ü b e r h a u p t am Gerätehaus ankommen. Denn bei denen wird nach Melderauslösung das Gehirn ausgeschaltet und lossgerast. Und mit Blinklichtern gibts zwar ein tolles Discofeeling aber sicher keine erweiterten Rechte bei der Teilnahme am Strassenverkehr, zumal viele Verkehrsteilnehmer eh net richtig reagieren, weil es sie nicht interessiert, oder sie mit zu vielen Blaulicht-und Rotlichtfahrzeugen überordert sind. Ausserdem bin ich auch der Meinung, daß dann als nächstes die SEG-Mitglieder ebenfalls Forderungen stellen würden und dem kann ich - obwohl selbst SEG-Mitglied- aus oben genannten Gründen nicht zustimmen.

  11. #41
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    Original geschrieben von Andreas 53/01

    Als denkbare Lösungen über eine Optische Warngebung des Freiw. Helferfahrzeuges könnten blinkende oder Blitzende Scheinwerfer für weißes Licht sein, die allerdings lediglich den Helfer als solchen Kennzeichnen, ihm aber kein direktes " Wegerecht* " zusprechen, d.h. der Helfer könnte lediglich
    auf das Verständnis anderer hoffen!
    Um also hier einen Fortgang zubekommen, würde es schon viel bringen, dem Helfer ein offizielles und Zugelassenes Optische Warnsystem zu erlauben das wiederum der normale Verkehrsteilnehmer diesen als ein " besonderen " Verkehrsteilnehmer mit Dringlichkeit erkennen kann!
    Naja, was meinste wohl warum blitzende Scheinwerfer in RTW´s bzw. NEF´s wieder abgeschafft wurden. Weil sie u.a. zu Irritationen geführt haben.
    Desweiteren verstehe ich auch die FW´ler nicht, die mit Warnblinker zum GH fahren. Einmal steht ganz klar geschrieben, wofür das Warnblinklicht ist und wofür nicht. Führt nämlich genauso zu Irritationen.
    Dann kommt noch dazu, das in vielen Landkreisen die FW´ler nach der Alarmierung nicht wissen, ob es überhaupt eine hoheitliche Aufgabe ist. Denn dort gibbet keine Textmelder und die Leitstelle teilt dies auch net über Funk mit. Also dürfen die sowieso keine Sonderrechte in Anspruch nehmen.
    Und ich würde ungerne vorm Richter stehen, wenn ich jemanden umgefahren habe und es war nur eine Ölspur.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  12. #42
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    Hey loxi!
    Original geschrieben von loxi
    ...
    1. das zu ner inflation an fahrzeugen mit irgendwelchen warnanlagen führen würde
    ...
    Du meinst sicherlich "...einer Invasion an...." oder? ;-) *grins*
    Inflation war das mit dem Geld und so! :-)
    Gruß Etienne

    Es gibt keine Probleme. Wir haben Tages-, Wochen- und Monatsprojekte

  13. #43
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    264
    Original geschrieben von Etienne

    Du meinst sicherlich "...einer Invasion an...." oder? ;-) *grins*
    Inflation war das mit dem Geld und so! :-)
    ...und invasion war das mit dem kreig und so ;)

    nein, ich meinte schon das mit dem geld: inflation ist die entwertung des geldes durch eine im überfluss vorhande menge an geld.

    genauso wäre es bei einer im überfluss vorhandenen menge an blau, rot, grün oder sonstwas lichtern. der wert (also dass die anderen verkehrsteilnehmer auf einen rücksicht nehmen und zur seite fahren) würde verloren gehen, weil man nach dem 20. fahrzeug mit warneinrichtung einfach keinen bock mehr hat.

    grüße

    loxi
    Geändert von loxi (27.07.2005 um 11:43 Uhr)

  14. #44
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    @loxi

    Achso, dann habe ich das falsch verstanden.
    Ich dachte an eine Invasion an gekennzeichneten Autos, die auf einmal ins Verkehrsgetümmel einbrechen *g*
    Na ja, nun haben wir das wirklich Wichtige je klären können *grins*
    Gruß Etienne

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  15. #45
    Registriert seit
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    mal so zwischendurch.

    müssen wir nicht alle jedes jahr die belehrung über §35, 38 StVO über uns ergehen lassen???????
    Vielleicht mal besser aufpassen, dann müssten wir hier nicht diskutieren.
    (ich weiß, hat nix mit roter kennleuchte zu tun, aber ist doch war)

    Bis denn dann
    Alex
    Signatur in Wartung.......

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