Umfrageergebnis anzeigen: Sollten Feuerwehrangehörige rote Blinklichter wie beschrieben einsetzen dürfen?

Teilnehmer
108. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja!

    46 42,59%
  • Nein!

    62 57,41%
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Ergebnis 61 bis 73 von 73

Thema: Rote Blinklichter für die Fahrt zum Gerätehaus

  1. #61
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    Ich habe euch mal ein Infoblatt der FuK NS aus dern Jahre 2003 zum Thema Sonderrechte mit privten Pkw angehängt .
    Und dann diskutiert Ihr hier noch über rote Blinklichter?
    oder glaubt jemand der IM aus NS würde jemals im Verkehsausschuß des Bundestages einer roten Blinkleuchte auf einem privaten Pkw zustimmen?

    Gruß Friedhelm

    INFO INFO INFO - Blatt
    Sonderrechte im Privatfahrzeug
    In der Rechtsprechung werden unterschiedliche und gegensätzliche Auffassungen
    vertreten, ob die Inanspruchnahme von Sonderrechten bei Benutzung von
    Privatfahrzeugen zulässig ist. Einige Gerichte bejahen ein Sonderrecht, verbinden damit
    aber sehr hohe Sorgfaltspflichten. So müsse während der Fahrt fortlaufend die
    Entscheidung gefällt werden, ob die Dringlichkeit einer Fahrt das hohe Risiko für andere
    und sich selbst rechtfertige. Der „Sonderrechtsfahrer“ müsse sich davon überzeugen,
    dass andere seine Absicht erkannt haben, sich eingestellt haben und dass er freie Bahn
    habe. Eine Gefährdung anderer müsse ausgeschlossen sein, sonst würde der
    „Sonderrechtsfahrer“ strafrechtlich und zivilrechtlich in vollem Umfang haften.
    Dagegen sind andere Gerichte beispielsweise der Ansicht, dass die Erfüllung
    hoheitlicher Aufgaben erst ab dem Feuerwehrhaus beginne. Sonderrechte im
    Privatfahrzeug auf dem Weg zum Feuerwehrhaus würden damit gänzlich abgelehnt.
    Aus dieser unklaren Rechtslage resultierend hat das Niedersächsische
    Innenministerium 1992 einen Runderlass herausgegeben mit der Maßgabe, schon aus
    Fürsorgegesichtspunkten die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr zu ermahnen, ein
    Sonderrecht im Privatfahrzeug nicht in Anspruch zu nehmen.
    Dieser Empfehlung schließen wir uns an.
    Die Sonderrechte sind in § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Diese
    Sondervorschrift ist sehr eng auszulegen. Die Fahrt im Privatfahrzeug muss der
    Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dienen. Bereits das Vorliegen dieses
    Tatbestandsmerkmals wird von einigen Gerichten rigoros abgelehnt, da nur der
    Feuerwehreinsatz als hoheitliche Aufgabe gelte und die Fahrt zum Feuerwehrhaus nur
    eine vorbereitende Tätigkeit sei. Nach § 35 Absatz 1 StVO muss die Inanspruchnahme
    des Sonderrechts dringend geboten sein. Das heißt zum einen, dass der
    „Sonderrechtsfahrer“ prüfen muss, dass es gerade auf ihn besonders ankommen wird,
    zum anderen dass höchste Eile geboten ist.
    Oft aber bringt das maßvolle Schnellerfahren nur wenige Sekunden. Ob der
    Rechtfertigungsgrund dann vor Gericht Anerkennung finden wird, ist schon an diesen
    Punkten unsicher. Wer sich darauf verlässt, geht ein hohes persönliches Risiko ein.
    Dazu kann nicht geraten werden.
    Bedenken Sie: Sie selbst müssen nach der Geschwindigkeitsüberschreitung mit allen
    Konsequenzen leben. Das kann zum einen eine Verurteilung bezüglich zivilrechtlicher
    und strafrechtlicher Haftung sein. Zum anderen können Versicherungen bei grob
    verkehrswidrigem Verhalten Haftung und Schadensausgleich ablehnen.
    Weitere Angaben hierzu finden sich in der FUK NEWS Ausgabe 01/2003, Seite 4/5.
    © Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Stand: Februar 2003
    Geändert von Alterlöschknecht (12.08.2005 um 22:42 Uhr)

  2. #62
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    Da geht es aber um ein anderes Thema, Sonderrechte.
    Hier geht aber um die Kenntlichmachung...von Privat-Fahrzeugen ....

    Und in Berlin fährt ein Tier - RTW mit Sondersignal zu einem Flugaufpralltrauma einer Schwalbe .... Typisch Deutschland!

    MfG

  3. #63
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    Warum kenntlich machen wenn sowie so keine Sonderrechte ,dann kann man auch ganz normal(nach Alarm für viele Kameraden nicht ganz einfach) fahren.
    Die Sache mit der Tierrettung ist mir auch bekannt.
    Aber auch das Notdienstfahrzeug der Gasversorgung Westfalica in Bad Oeynhausen und der Werkstattwagen Stadtbahn in Bielefeld sind mit Blaulicht und SoSi ausgerüstet

    Gruß Friedhelm

  4. #64
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    Nabend!

    Das mit der tierrettung hab ich auch gesehn.

    @ Löschknecht: Hilfsfahrzeuge der Bahn/Strassenbahn haben auch Sonderrechte!!! Schau mal in die StVO (oder wars die StVZO?)



    In diesem Sinne....©

  5. #65
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    Original geschrieben von feuerteufellars
    Nabend!

    Das mit der tierrettung hab ich auch gesehn.

    @ Löschknecht: Hilfsfahrzeuge der Bahn/Strassenbahn haben auch Sonderrechte!!! Schau mal in die StVO (oder wars die StVZO?)



    In diesem Sinne....©
    Hallo....

    Nicht ganz, nach §52 Abs.3 (3) StVZO dürfen Fahrzeuge die nach dem Fahrzeugschein als Unfallhilfswagen öffentl. Verkehrsbetriebe annerkannt sind, mit Blauem Blinklicht und entsprechend §55 Abs. mit Einsatzhorn ausgerüstet sein.

    Die Ausrüstung mit Blauem Blinklicht , steht erstmal nicht im direkten Zusammenhang mit Sonderrechten §35 !
    Denn Die Müllabfuhr hat ja auch Sonderrechte, bekommt aber deshalb noch lange kein Blaulicht !

    Sonderrechte im Sinne § 35 StVO haben auch diese Fahrzeuge nicht, lediglich eine nur durch sie abwendbare Gefahr für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung rechfertigt dann einen Notstand und somit eine " Mißachtung " der geltenden Verkehrsvorschriften !
    Gleiches auch für die Entstörungsdienste der Gas und Wasserversorgung, Sonderrechte gemäß §35, Nein. Rechtfertigung der Mißachtung von Verkehrsregeln, nur über den Notstand möglich.

    Im Erlass steht folgendes;
    " Nach § 35 Absatz 1 StVO muss die Inanspruchnahme
    des Sonderrechts dringend geboten sein. Das heißt zum einen, dass der
    „Sonderrechtsfahrer“ prüfen muss, dass es gerade auf ihn besonders ankommen wird,
    zum anderen dass höchste Eile geboten ist. "

    Dies ist gegeben, wenn die Feuerwehr als Gesamtes zu einem Einsatz gerufen wird, also Alarm an alle, und nicht nur ein einzelner .
    Wenn alle Feuerwehrmitglieder einer Wehr alarmiert werden, kommt es auf jeden einzelnen besonders an, sonst würde ja jeder nach Bedarf einzeln Alarmiert werden ... ...

    MfG
    Geändert von Andreas 53/01 (13.08.2005 um 09:34 Uhr)

  6. #66
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    @ Alterlöschknecht

    Die Leute die euer Rundschreiben erlassen haben scheinen tatsächlich keine Ahnung zu haben, oder warum sprechen die auf einmal von Freie Bahn schaffen?
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #67
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    Hi ,
    unter den unten angegebene Link könnt Ihr die Tierrettung Berlin in ihrem Bemühen unsterstützen mit Blaulicht zu Tierrettungseinsätze ausrücken zu dürfen?

    Gruß Friedhelm


    http://www.tierrettung-berlin.de/7.html

  8. #68
    Registriert seit
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    5.255
    Original geschrieben von Alterlöschknecht
    Hi ,
    unter den unten angegebene Link könnt Ihr die Tierrettung Berlin in ihrem Bemühen unsterstützen mit Blaulicht zu Tierrettungseinsätze ausrücken zu dürfen?

    Gruß Friedhelm


    http://www.tierrettung-berlin.de/7.html
    Ich kann mir kaum vorstellen, daß hier jemand sowas unterstützen möchte ...
    Ich machs nicht und außerdem ist das OT.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  9. #69
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Alex22
    Ich kann mir kaum vorstellen, daß hier jemand sowas unterstützen möchte ...
    Ich machs nicht und außerdem ist das OT.
    Ich unterstütze das auch nicht !!!!!! außerdem hat sich noch niemand in die angehängte Liste eingetragen.

    Gruß Friedhelm

    P.S. Wer möchte kann ja darüber Abstimmen ob Tierrettung mit Blaulicht unbedingt nötig ist oder nicht?????????

    http://www.tierrettung-berlin.de/8.html
    Geändert von Alterlöschknecht (13.08.2005 um 16:17 Uhr)

  10. #70
    HansDampf Gast
    Ich habe für NEIN gestimmt. Was tut ein Autofahrer wenn aus allen Ecken leute mit so blinkenden roten dingern aufm dach schiessen?? Total unnötig.. Dachaufsetzer ok, alles andere ist übertrieben!!

  11. #71
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    Ich lese immer " rasen " und " schießen " ..... Wer so etwas schreibt oder ausspricht, tut es selbst !? oder woher wissen die das ?

    Warum pikt ihr euch immer die schwarzen Schafe raus ?

    Was ist denn mit denen die ganze mit Maß und Vernunft und der der nötigen Ruhe und gelassenheit abhandeln, das ist meiner Meinung nach die Mehrheit ...

  12. #72
    Registriert seit
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    100
    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Ich lese immer " rasen " und " schießen " ..... Wer so etwas schreibt oder ausspricht, tut es selbst !? oder woher wissen die das ?

    Warum pikt ihr euch immer die schwarzen Schafe raus ?

    Was ist denn mit denen die ganze mit Maß und Vernunft und der der nötigen Ruhe und gelassenheit abhandeln, das ist meiner Meinung nach die Mehrheit ...
    Richtig so sollte das auch sein!!!!!!!

  13. #73
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Andreas 53/01
    Was ist denn mit denen die ganze mit Maß und Vernunft und der der nötigen Ruhe und gelassenheit abhandeln, das ist meiner Meinung nach die Mehrheit ...
    Richtig so, aber die Leute, die so denken, sind auf solchen Schnick-Schnack nicht angewiesen. Meine Meinung: Dachaufsetzer (unbeleuchtet) reicht. Nachts braucht man eine gesonderte Kennzeichnung sowieso nicht mehr so dringend, da weniger Verkehr! (Normalfall)

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