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Thema: SMS-Alarmierung RECHTLICH

  1. #16
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    Jo, für Bayern...

    So genau steht nämlich nirgendwo wer außerhalb seiner eigentlichen Dienstzeit mthören darf, auch nicht für den KFI, soweit ich weiß.

  2. #17
    FFW Pietling 2 Gast
    Das dürfte wohl kein Problem sein, denn ich verwende einen Re229, somit zugelassen. Wenn wir jetzt einen Schritt weitergehen, nach dem Empfang. Wie schaut es mit der Decodierung von 5-Ton-Folgen aus?


    mfg Christoph

  3. #18
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    Servus!

    So lange mit dem Gerät nur die dem Träger zugewiesenen Schleifen ausgewertet werden dürfte es kein Problem geben.
    Aber das ist doch alles im TKG geregelt, einfach mal durchlesen, drüber nachdenken.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  4. #19
    Registriert seit
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    1.102
    Original geschrieben von Cummunicator
    Jo, für Bayern...

    So genau steht nämlich nirgendwo wer außerhalb seiner eigentlichen Dienstzeit mthören darf, auch nicht für den KFI, soweit ich weiß.
    Also unser KFI hat en 4m im Auto und manchmal im Sommer wenns mal wieder rund geht brüllt er "Funkdisziplin halten!" rein... *g* (Auch wenns nicht seine Wehr ist)

  5. #20
    FFW Pietling 2 Gast
    Original geschrieben von Quietschphone
    Servus!

    So lange mit dem Gerät nur die dem Träger zugewiesenen Schleifen ausgewertet werden dürfte es kein Problem geben.
    Aber das ist doch alles im TKG geregelt, einfach mal durchlesen, drüber nachdenken.

    Gruß
    Alex

    Nehmen wir an, als Träger habe ich zwei Schleifen. Diese beiden Schleifen und NUR diese werden z.B. von FMS32pro ausgewertet. Ist das dann rechtlich?

  6. #21
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    Re: SMS-Alarmierung rechtlich?

    Original geschrieben von FFW Pietling 2
    Und dass man mit einem Scanner keinen Feuerwehrfunk hören darf, halte ich spätestens dann, wenn man selber bei der Feuerwehr ist, für ein Gerücht.
    Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren!
    mfg Christoph
    Dann bist du einem Gerücht aufgesessen. Mit einem Scanner darf auch kein Feuerwehrfunk (BOS Funk) abgehört werden.
    Steht im TKG.
    mfg
    Ebi

    ooops, wo ist der Beitrag hin, den ich zietiert habe ?
    Geändert von Ebi (30.08.2005 um 19:43 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #22
    FFW Pietling 2 Gast
    Original geschrieben von FFW Pietling 2
    Nehmen wir an, als Träger habe ich zwei Schleifen. Diese beiden Schleifen und NUR diese werden z.B. von FMS32pro ausgewertet. Ist das dann rechtlich?
    Nebenfrage: Gibt es eigentlich irgendeine Möglichkeit, dass man zum Mithören berrechtigt ist, etwa eine Genehmigung oder so?

  8. #23
    Registriert seit
    09.10.2003
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    2.273
    Original geschrieben von FFW Pietling 2
    Nehmen wir an, als Träger habe ich zwei Schleifen. Diese beiden Schleifen und NUR diese werden z.B. von FMS32pro ausgewertet. Ist das dann rechtlich?
    Hi,

    jo.. hat Quietschphone doch geschrieben. Solange diese Sendungen nur für Dich betsimmt sind, wird keine Probleme geben, vorausgesetzt du verwendest das Technische Equipment nach den TR-BOS.... :-)

    Gruß

    -Z L-
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

    ³
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    |F|
    |M|
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    (Meister)
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  9. #24
    FFW Pietling 2 Gast
    Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
    Hi,

    jo.. hat Quietschphone doch geschrieben. Solange diese Sendungen nur für Dich betsimmt sind, wird keine Probleme geben, vorausgesetzt du verwendest das Technische Equipment nach den TR-BOS.... :-)

    Gruß

    -Z L-

    Die technischen Vorraussetzungen erfülle ich ja mit einem FME?!
    Dann dürfte ich theoretisch die Schleifen meiner eigenen Wehr (und nur diese) mit FMS32pro auswerten?



    Auf was ich hinaus will: Ich will die SMS-Alarmierung eben nicht nur für mich selber bzw. für die eigenen Feuerwehrkameraden machen, sondern auch für die Nachbarfeuerwehr etc. Eine Alarmierung der Nachbarfeuerwehr ist aber dann nicht für mich bestimmt. Wenn ich mir aber von der Nachbarwehr einen FME geben lasse, mit dem dann die Schleifen über FMS32pro ausgewertet werden...?! Zwar umständlich, aber...

  10. #25
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    Original geschrieben von FFW Pietling 2
    Wenn ich mir aber von der Nachbarwehr einen FME geben lasse, mit dem dann die Schleifen über FMS32pro ausgewertet werden...?! Zwar umständlich, aber...
    Servus!

    Auch dann wertest Du Schleifen aus, die nicht für Dich bestimmt sind! Das kannst Du drehen und wenden wie Du willst...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  11. #26
    FFW Pietling 2 Gast
    Was sich zwar blöd anhört, aber theoretisch funktionieren würde: Ich müsste einen für die Betreibung des SMS-Systems beauftragen, der alle Informationen auf dem Kanal hören darf, d.h. irgendeinen aus der Kreisbrandinspektion etc.?!

    Zwar verrückt, aber in der Not....?


    mfg Christoph

  12. #27
    crazyossi Gast
    beauftragt doch die LST.

    Macht unsere auch. Müssen nur die Daten eingepflegt werden.

    Die SMS geht automatisch mit der Alarmierung raus.

    Dann ist auch alles konform.

  13. #28
    Registriert seit
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    145

    Re: Re: SMS-Alarmierung rechtlich?

    Original geschrieben von Ebi
    Mit einem Scanner darf auch kein Feuerwehrfunk (BOS Funk) abgehört werden.
    Steht im TKG.
    Wo bitte steht das genau? Ich find's weder in der BOS-Funkrichtlinie noch im TKG.
    Solange das Gerät zugelassen ist (und hier ist nicht die BOS-Zulassung gemeint...), darf ich damit alles empfangen, was für mich bestimmt ist.
    Alles nur meine eigene Meinung!

    Viele Grüsse,
    Duffy

    http://www.feuerwehr-burgkirchen.de

  14. #29
    crazyossi Gast
    NEIN, darfst du nicht.

    Zitate aus FM 9/2005

    "Bei der Änderung des Telekommunikationsgesetzes wurde auch die Vorschrift zum Abhörverbot neu verfasst. Jetzt ist in bestimmten Fällen allein der Besitz eines Funk-Scanners strafbar. Und auch das Mithören des Funk-Verkehrs mit dem Meldeempfänger."

    "Ständiges Abhören des Feuerwehr-Funkverkehrs durch Angehörige der freiwilligen Feuerwehr in der einsatzfreien Zeit mittels so genannter Piepser oder Funk-Scanner ist grundsätzlich rechtswidrig und nach § 148 TKG strafbar"

    Weiterhin machst du dich nach §89 TKG strafbar wenn du eine Frequenz in deinem Scanner fest eingestellt hast auf der du Nachrichten empfängst die nicht für dich persönlich oder für die Allgemeinheit bestimmt sind.

    Geändert von crazyossi (31.08.2005 um 11:08 Uhr)

  15. #30
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318

    Re: Re: Re: SMS-Alarmierung rechtlich?

    Original geschrieben von Duffy73
    Wo bitte steht das genau? Ich find's weder in der BOS-Funkrichtlinie noch im TKG.
    @Duffy 73,
    auch in den BOS Richtlinien steht es. Anlage 8:
    8. Es ist verboten, die vorstehenden Funkanlagen zum Abhören zu benutzen. Das Abhören und die Aufnahme von Nachrichten, die für andere bestimmt sind, ist un-zulässig. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden.
    ---
    Die oben genannten Funkanlagen sind Funkanlagen gem. TR BOS.
    Auch mit denen ist es verboten.
    Scanner sind sowieso aussen vor.
    Aber diese Thema hatten wir doch schon 100 mal diskutiert.
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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