Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 42

Thema: SMS-Alarmierung RECHTLICH

  1. #1
    Registriert seit
    18.03.2003
    Beiträge
    134

    SMS-Alarmierung RECHTLICH

    Hallo Leute!

    Hier im Forum gibt es ja so allerhand technische Details zur Umsetzung einer SMS-Alarmierung.

    Aber wie ist das ganze rechtlich?

    Dürfen Feuerwehren sowas offiziell einsetzen (Scanner am Computer, Daten dekodieren - SMS schicken)?

    Wessen Zustimmung braucht man für so etwas?

    Gruß
    pocfreak

  2. #2
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    Nö darfst du nicht ...
    Allein schon deswegen weil du mit nem Scanner kein BOS Funk mithören darfst.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
    Registriert seit
    18.08.2003
    Beiträge
    629
    mit einem bos zugelassenen auswerter , darf man ja das machen (z.b. über rs232 oder relaisausgang)

    oder liege ich falsch?
    Wer Engel aus der Hölle holt, braucht Teuflisch gute Schuhe

    HAIX FireFlash -PRO- mit dem neuen patentiertem Schnürsystem

  4. #4
    Registriert seit
    12.02.2002
    Beiträge
    98
    Also ich denke sowas darf man gar nicht dekodieren oder????
    Ob nun mit oder ohne BOS-Zulassung. Zumindest finde ich keine Unterteilung im TKG.

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Servus!

    Ich würde es mal so deuten:
    Mit einem FME/DME, der nur auf meine/der HiORg zugeteilten Schleifen reagiert sollte es kein Problem geben den Alarm auszuwerten (dafür ist ja der Melder angeschafft worden). Alles andere darf natürlich nicht ausgewertet werden. Wenn dann mit dem Relaisausgang des Melders ein angeschlossenes Gerät aktiviert wird, welches eine(n) SMS/E-Mail/Anruf absendet, sollte das auch noch kein Problem sein.
    Anders sieht es m.M. nach beim Versand der kompletten (über BOS-Funk übertragenen) Alarmmeldung (z.B. von einem DME II) aus, da hier der Inhalt einer nicht öffentlichen Sendung (da BOS-Funk nömL ist) quasi öffentlich gemacht wird.
    Übrigens: Es gibt keinerlei Geräte zur Information (per SMS/E-Mail/Anruf etc.), welche eine Zulassung nach TR-BOS haben.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  6. #6
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682
    RapidReach, aber das is ja ne teurere Angelegenheit. Wurde aber genau dafür entwickelt. Die müssten ja eigentlich ne Zulassung haben...

  7. #7
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Guten Morgen!

    RapidReach ist aber "nur" eine Benutzeroberfläche mit integrierter Helfer-Datenbank, die die Aufgabe der Information von verschiedenen Einheiten übernimmt. Das wird aber meist über eine Leitstelle geschehen, so dass keine Auswertung in dem Sinn vorhanden ist, sondern der Disponent das Ganze in seinem Rechner eingibt und versendet.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682
    Aha. Dachte das System arbeitet eigenständig. War es nicht so dass je nach Erreichbarkeit sich das System die optimale Benachrichtigung aussucht?

  9. #9
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    6.356
    Servus!

    Ja, das System arbeitet schon eigenständig wie von Dir beschrieben, aber den Anstoss macht der Disponent, nicht der Auswerter...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  10. #10
    Registriert seit
    18.03.2003
    Beiträge
    134

    schade...

    ...wäre eine nette ergänzung zu unseren maroden fmes gewesen...

  11. #11
    FFW Pietling 2 Gast

    SMS-Alarmierung rechtlich?

    Ich will das jetzt schon ein bisschen genauer wissen. Dass SMS-Alarmierung nicht als primäre Alarmierungsart zugelassen ist, steht ja zweifelsohne fest. Aber als Ergänzung sehe ich da keine Probleme. Und dass man mit einem Scanner keinen Feuerwehrfunk hören darf, halte ich spätestens dann, wenn man selber bei der Feuerwehr ist, für ein Gerücht. Genauso ist es mit dem Gebrauch und der Weitergabe der enthaltenen Informationen. Probleme wird es wohl geben, wenn Leute eine SMS für FFW 1 bekommen, obwohl sie nur z.B. FFW 3 angehören oder gar keiner HiOrg!
    Im Telekommunikationsgesetz konnte ich auch nichts finden, das irgendeinen Bestandteil der SMS-Alarmierung verbieten würde.

    Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren!


    mfg Christoph

  12. #12
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682

    Re: SMS-Alarmierung rechtlich?

    Original geschrieben von FFW Pietling 2
    Im Telekommunikationsgesetz konnte ich auch nichts finden, das irgendeinen Bestandteil der SMS-Alarmierung verbieten würde.
    Nunja, das geht ja auch schlecht. Sowas wurde damals garnicht berücksichtigt. Daher kann da auch nix drin stehen. Wer hat denn damals daran gedacht dass man außer über Melder mal per SMS alarmieren will/kann/möchte...?

  13. #13
    Registriert seit
    17.12.2004
    Beiträge
    1.102

    Re: SMS-Alarmierung rechtlich?

    Original geschrieben von FFW Pietling 2
    Und dass man mit einem Scanner keinen Feuerwehrfunk hören darf, halte ich spätestens dann, wenn man selber bei der Feuerwehr ist, für ein Gerücht.
    Der einzige, der mithören darf, ist der KFI, und selbst der darf das nicht mit nem Scanner sondern nur mit nem BOS-Funkgerät.

  14. #14
    Registriert seit
    15.10.2002
    Beiträge
    1.682
    Und wo steht das bitte?

  15. #15
    FFW Pietling 2 Gast
    Also nur eine Empfehlung, deswegen wohl kaum illegal.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •