Hallo Forum,

ich hätte da mal ne frach:

Seit neuerstem soll es angeblich ein Rundschreiben der LGS geben dass der Sanitätsdienst der Ehrenamtlichen Bereitschaften nur noch bedingt unter 18 ausgeführt werden darf. Ausnahmen wie 15 Jährig auf den selbigen mitzunehmen sind scheinbar abgeschaft?

Hat jemand evtl. eine Quelle (pdf. doc.) wo man das nachlesen kann?

Danke

mfg.

Martin