@ happyrescue:
Ich gebe mich geschlagen ;-)
@ Green Beret:
Negativ. Ab 6.
Ordnung des BRK's i.d.F. vom 01.Juni 2004
§4 Mitgliedschaft
(1) Jungmitglieder
Personen, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, können als Jungmitglieder in die Bereitschaft ausgenommen werden. Sie sind Jungmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebesjahr.
Gruß
Tom