Ergebnis 1 bis 11 von 11

Thema: Was genau ist Kat-Alarm?

  1. #1
    Registriert seit
    11.03.2003
    Beiträge
    668

    Was genau ist Kat-Alarm?

    Wo ist der unterschied zum "normalen" größeren Einsatz? Was ändert sich (für wen?) wenn Kat-Alarm ausgelöst wird?

  2. #2
    Rettungsbaby Gast
    Hi,

    vermutlich wird es als "normaler" Einsatz gegeben, wenn es nur Vorsorge ist (Hochwasser) oder eben Aktive Einsätze.

    Aber dann so etwas wie Erdbeben oder Vulkanausbruch (sssssssssssseeeeeehr unwahrscheinlich) sind dann vermutlich große einsätze.

    Sind aber auch nur vermutungen =)


    Grüße

    Martin

  3. #3
    Registriert seit
    01.02.2004
    Beiträge
    766

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    118
    Es geht bei einem solchen "Katastrophenalarm" vor allem um die Finanzierung von Mensch und Material, weil dann nämlich der Hauptverwaltungsbeamte (HVB), i.d.R der Oberbürgermeister oder Landrat oder übergeordnete Dienststellen, sehen müssen, wie sie die ganzen Lohnausfallkosten für Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz bezahlen.

    Und das mit der Bundeswehr stimmt auch, wenn sie denn nicht gerade am Hindukusch oder auf dem Balkan ist, wenn wir mal an die CH-53 Großraum-RTH denken.

  5. #5
    Registriert seit
    10.12.2003
    Beiträge
    3.902
    Ich hab mal gehört (obs stimmt weiß ich nicht), dürfen Feuerwehren bei Katastrophenalarm ohne Zustimmung durch die Polizei Straßen sperren. (Wir sperren die Straße auch so wenn es nötig ist)
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  6. #6
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    Original geschrieben von felix000
    Ich hab mal gehört (obs stimmt weiß ich nicht), dürfen Feuerwehren bei Katastrophenalarm ohne Zustimmung durch die Polizei Straßen sperren. (Wir sperren die Straße auch so wenn es nötig ist)
    Also so weit mir bekannt dürfen Feuerwehren immer im Einsatz die Straße sperren.

    Also wenn wir z.B. einen VU haben sperren wir immer die straße komplet weil verkehrsreglung dürfen wir nicht mahcen das muss die PI machen und bis die da ist Sprren wir die straße ganz!

  7. #7
    Registriert seit
    13.02.2002
    Beiträge
    159
    Richtig.
    Verkehrleitende Maßnahmen sind Aufgabe der Pol.
    Aber auch hier heiligt der Zweck die Mittel. Denn was soll der (sorry dafür) Schwachfug ne zweispurige Autobahn zu sperren, weil auf dem Standstreifen ein LKW etwas vor sich hin Qualmt und noch minimalst in die rechts Fahrspur rein ragt.
    Dann reicht es auch nur die rechte Spur dicht zu machen.
    So gesehen zwar verkehrsleitende Maßnahme, aber bis jetzt haben die grün-weisen sich noch nie beschwert.

  8. #8
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Oben wurde schon der HVB erwähnt. Bei uns ist es der Landrat. Und ein "großer" Einsatz ist solange eine Großschadenslage bis der Hauptverwaltungsbeamte den Kat-Fall bestätigt. Der entscheidet. sofern sich da mittlerweile nicht wieder was geändert hat *gg



    und zu der Autobahn mit der einen spur sperren.
    Feuerwehr darf nur sperren und nicht verkehr leiten. das ist richtig. aber wenn ich einen rauchenden lkw auf der standspur habe, dann mach ich die eine fahrspur dicht und sperre sie. das ist KEINE verkehrsleitende massnahme.
    Wenn ich eine 2 Spurige Bundesstrasse habe und eine Seite dicht mache wegen nem unfall dann ist das auch eine Teilsperrung und keine verkehrsleitende massnahme.

  9. #9
    Registriert seit
    13.02.2002
    Beiträge
    159
    Ja okay, sorry, war etwas schnell.
    Hast natürlich recht mit der Teilsperrung.
    Ich revidiere meine Aussage und behaupte das Gegenteil ;-)

  10. #10
    Rettungsbaby Gast
    Hier hab ich nochmal vom EIS.BRK etwas das dich evtl. Interessieren könnte.

    Grüße Martin
    Angehängte Dateien Angehängte Dateien

  11. #11
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    1.249
    Hallo,

    wie bereits mehrfach beschrieben, muss der K-Fall durch die untere Kschutzbehörde festgestellt werden. Ggf. wird ein sog. "Voralarm" ausgelöst. Auch muss der K-Fall nicht für den gesamten Bereich der Behörde festgestellt werden, sondern nur für einzelne Gemeinden / Städte / "Landstriche".

    Im K-Fall müssen alle Helfer (also auch die kleine Betreuungsgruppe einer Hiorg) freigestellt werden. Ebenso kann die Behörde z.B. Omnibusse, Räumgerät,... bei Firmen anfordern und diese müssen das nach dem Bundesleistungsgesetz zur Verfügung stellen.

    Jo, schreiben könnte man noch viel mehr, aber das führt dann teilweise zu weit.
    Viele Grüße

    Tobias
    ---
    » Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
    Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •