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Thema: Freigestellt von der Bundeswehr -> FW Dienst

  1. #16
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    Original geschrieben von no_fire
    Bei uns hat es niemand interessiert, dass ich verpflichtet war. Es hat sich niemand beschwert, ich musste kein Dienstbuch schreiben. Ich hätte mich also schön drücken können und gar nichts machen.

    Ich denke es hängt von jedem Leiter der Feuerwehr ab wie er das regelt mit der Freistellung.
    Ist bei uns genauso, da wurde die Freistellung auch nur in den Fällen aufgehoben, in denen Leute aus der FW rausgeflogen sind, die noch freigestelt waren.

  2. #17
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    Es liegt ja auch nicht in der Pflicht des Wehrführers oder Bereitschafts-/Zugführers einer Hilfsorganisation den Helfer zum Führen seines Dienstbuches anzuhalten! Das Dienstbuch ist ja die einzige Möglichkeit für den Helfer nachzuweisen, dass er seiner Dienstpflicht ausreichend nachgekommen ist, dies ist vor allem interessant, wenn es mal vor Gericht gehen sollte.

    Auch wer seiner Dienstpflicht nachgekommen ist und die Ersatzdienstzeit abgeleistet hat, kann bei Katastrophen eingezogen werden (dies könnte beim bevorstehenden WJT oder der WM 2006 interessant werden), wenn der Helfer sich nicht formal entpflichtet hat (dann unterliegt man allerdings wieder der Wehrüberwachung).

  3. #18
    no_fire Gast
    Naja, ich denke, das Thema wird etwas überspitzt gesehen.
    Man sollte generell froh sein, dass sich Leute noch die 6 Jahre aufhalsen. Auch wenn dadurch eine Leistungsfähigkeit der Hilfsorganisation nicht sonderlich gestärkt wird.

    Aber seihen wir doch mal ehrlich. Hat jemand schonmal erlebt, dass er im K - Fall gezogen wurde. Gibt es hier einen Verpflichteten, der gezwungen/eingezogen wurde, zum Elbe Hochwasser zu fahren ?

  4. #19
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    Nein, da gab es genug freiwillige, sogar so sehr freiwillige, die ohne Einsatzbefehl ausgerückt sind. Soll es ja aber auch schon bei anderen Großschadenlagen gegeben haben (Eschede, Enschede etc.).

  5. #20
    Helferlein Gast
    Es gab im Elbehochwasser 2002 so viele Einheiten die ohne Einsatzauftrag dort waren, das man sie schon fast gar nicht mehr zählen konnte.

    Gruss
    Helferlein

  6. #21
    no_fire Gast
    Am Elbe Wasser waren so viel freiwillige Kräfte, genau das stimmt. Wir auch und nicht ein Verpflichteter dabei.

    Aber warum hat man denn dann Verpflichtete, die sich für solche Sachen eigentlich verpflichtet haben, um die Freiwilligen zu entlasten ? Diese Einheiten sind schlecht organisiert -> zu verstreute Verpflichtet, die zu geringen Zahlen bei Freiwilligen Einheiten tätig sind. Deshalb geht es nicht anders, dass es ohne FF nicht geht.
    Und deshalb plädiere ich dafür, den armen Kameraden von seinem Leiden zu erlösen und ihn zu entpflichten. Denn es sind eh die richtigen Freiwilligen, die dann da sind.

    Aber allerdings stellt sich jetzt eine ideologische Frage. Worin besteht zwischen Verpflichteter und Freiwilliger ein Unterschied ?
    Leisten diese Kameraden nicht das Gleiche, die gleiche Zeit, Lehrgänge ?

  7. #22
    florianmark6 Gast
    Original geschrieben von no_fire
    Am Elbe Wasser waren so viel freiwillige Kräfte, genau das stimmt. Wir auch und nicht ein Verpflichteter dabei.

    Aber warum hat man denn dann Verpflichtete, die sich für solche Sachen eigentlich verpflichtet haben, um die Freiwilligen zu entlasten ? Diese Einheiten sind schlecht organisiert -> zu verstreute Verpflichtet, die zu geringen Zahlen bei Freiwilligen Einheiten tätig sind. Deshalb geht es nicht anders, dass es ohne FF nicht geht.
    Und deshalb plädiere ich dafür, den armen Kameraden von seinem Leiden zu erlösen und ihn zu entpflichten. Denn es sind eh die richtigen Freiwilligen, die dann da sind.

    Aber allerdings stellt sich jetzt eine ideologische Frage. Worin besteht zwischen Verpflichteter und Freiwilliger ein Unterschied ?
    Leisten diese Kameraden nicht das Gleiche, die gleiche Zeit, Lehrgänge ?
    Die ganze Thematik der Freistellung ist ein Relikt aus Zeiten als der Katastrophenschutz noch ganz anders Organisiert war als heute. In den 90er Jahren war doch kein Grund mehr gegeben um die ganzen Verbände noch in der Masse wie sie in den vorherigen Jahrzehnten vorherrschten zu halten. Erst seit 2001 hat man sich durch die neue Lage wieder mehr Gedanken um den Katastrophnschutz gemacht.

    Wo werden denn heute noch große Übungen der Verbände des Katastrophenschutz durchgeführt? Wo finden denn noch spezielle Lehrgänge für Angehörige des Katastrophenschutz statt?

    Das ganze wird doch auch nicht mehr so ernst genommen. Ist eigentlich jemand bekannt der Aufgrund des ausgeschöpften Kontingents an Freistellungen pro Geburtsjahrgang abgelehnt wurde?

    mkG FM6

  8. #23
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    ICh kenne da schon fälle wo die Kontingente ausgeschöpft waren, bzw. nicht genug nach Schlupflöchern gesucht wurde,
    allerdings war das noch zu Zeiten wo der Feind noch direkt hinter Helmstedt stand ;-).

    Aber auch hier gab (gibt) es noch ein Schlupfloch: Einfach einen KDV-Antrag schreiben, hoffen (eigendlich nur warten) das der durchgeht und nach erfolgter Anerkennung erneut Antrag auf Freistellung schreiben, denn KDV-ler werden weder auf die Quote angerechnet, noch gilt diese Quote für Sie!

    ZUR Freiwilligkeit:
    Es gibt eigendlich in den Organisationen auch keine Verpflichteten ES SIND ALLE FREIWILLIG.

    Nur einige Helfer die für die Organisation besonders wertvoll sind, da diese eine gewisse Mindeststundenzahl leisten, können ZUM NUTZEN DER ORGANISATION freigestellt werden.

    Leisten diese dieMindeststundenzahl bzw. die geforderten Lehrgänge nicht ODER SIND EINFACH NUR LÄNGERFRISTIG ERKRANKT, sind diese für die Org. weniger Nützlich und die Freistellung MUSS durch die Organisation zurückgegeben werden.

    Diese Rückgabe der Freistellung kann Theoretisch sogar ohne Verschulden des Helfers erfolgen und dieser hat keine Möglichkeit sich dagegen zu wehren, da ja die Freistellung der Organisation dient und nicht ihm. Wenn die Org. diesen Vorteil nicht mehr will: Ihre Sache...
    Im Prinzip ist die ganze Freistellung nur eine besondere Variante der Unabkömmlichkeit.

    Man hat die Regelung mit den 6 Jahren nur darum mit aufgenommen, damit es nicht zu solchen Situationen kommt, das zb. jemand 12 Jahre aktiv dabei ist, nun Haus und Familie hat, aus Jobgründen keine Zeit mehr hat und nun nach den 12 Jahren aus Zeitgründen das Handtuch schmeißt und mit 30 noch zum Bund muss. Und dann zusehen kann wie er das Finaziell und Jobmässig geschüsselt bekommt, das dann nur weil er sich 12 JAhre in seiner Freizeit EHRENAMTLICH für andere stark gemacht hat. Darum halt diese Mindestzeit.
    Die Freistellung selber endet übrigends NICHT nach den 6 Jahren, sie gilt weiter solange der Helfer in der Org. aktiv ist. Helfer die nach den 6 Jahren aus der Org. ausgetreten sind können Theoretisch zu Wehrübungen herangezogen werden. Auch würden sie im V-Fall eingezogen!

    Der Sinn der Sache liegt einfach darin, das die am Zivil und ERWEITERTEN Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen halt eine gewisse Zahl an Qualifizierten Helfern haben, die ihnen garantiert (auch im V-Fall) zur Verfügung steht, um dann zb. nach einem Luftangriff wieder aufzuräumen.
    Das der V-Fall heute eintritt ist zwar sehr unwahrscheinlich, aber die Bundeswehr als große Wehrpflichtarmee gibt es ja auch nur für diesen Zweck in dieser Form.
    (Also wie von FM6 bereits gesagt ist das alles ein Relikt des KK)

    Gruß
    Carsten

    P.S. Falls der V-Fall aber doch mal eintreten würde, hätten viele FW´en ein Problem, denn Plötzlich währen nur noch FW´ler über 45 und die Freigestellten Kräfte da... (und die Weiblichen FWA natürlich)
    Geändert von DG3YCS (12.07.2005 um 14:29 Uhr)

  9. #24
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    nehmen wir jetzt mal an ich bin ganz dumm und möchte die freistellungssache verstehen.
    ich hatte mich damals für 7 jahre verpflichtet bei einer freiwilligen feuerwehr. mittendrin wurde es auf 6 jahre gekürzt. die 6 jahre sind nun mittlerweile längst rum. bin ich jetzt immer noch verpflichtet solange ich denen nicht schreibe das ich nicht mehr verpflichtet sein will oder wie soll ich das verstehen ???
    bitte mal erklären nach dem motto was isn ne dampfmaschin.

  10. #25
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    Hallo,

    1. JA, du bist Verpflichtet, genau wie jeder andere aktive in deiner Wehr hast du dich freiwillig zum Dienst in der Feuerwehr verpflichtet. (Eintritt und Austritt sind freiwillig, alles dazwischen ist Dienst und damit Pflicht)

    2. Wenn du dich zum Dienst in der FW (oder einer anderen im erweiterten Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation) verpflichtet hast und dieses Mindestens 6 Jahre lang machen möchtest, so hast du die Möglichkeit dich zusätzlich freistellen zu lassen.

    3. Diese Freistellung gilt solange du in der Organisation im ausreichenden Maße aktiv bist. Sie bedeutet im Prinzip nur, das du SOLANGE DEINE MITWIRKUNG ANHÄLT nicht zum Militärdienst herangezogen werden kannst, also weder zum Grundwehrdienst noch in falle einer Generalmobilmachung zum Kriegseinsatz, auch nicht im V-Fall!!!

    4. ZUSÄTZLICH entfällt bei einer Mindestmitwirkungszeit die Pflicht Grundwehrdienst zu leisten.
    Wenn du nach den 6 Jahren austrittst, so bist du also wieder Wehrpflichtig, musst nur keinen Grundwehrdienst mehr leisten
    (Wehrpflicht ist MEHR als nur der GWD!!!)

    5. Du kannst dich auch nach der Mindestverpflichtungszeit wieder "entpflichten" lassen und weiter in der Organisation bleiben. Deine Dienstpflicht bleibt aber weiterhin bestehen, die ergibt sich ja aus der Mitwirkung in der Organisation.
    Nur würdest du im V-Fall zum Wehrdienst eingezogen!

    Es ist nur so, dass Gegenüber den Helfern die sich in der Mindestverpflichtungszeit befinden eine Dienstpflicht besser durchsetzen lässt, schließlich gibt es ja die möglichkeit der Rücknahme der Wehrdienstausnahme.
    Ausserdem legt man halt mehr Wert auf eine Wirklich Erfüllung der Dienstpflicht, da diese halt einen effektiven und nicht zu vernachlässigbaren Vorteil durch die Nichteinberufung zum GWD genießen. würde dieses so nicht nachgehalten, hätten wir die Org´s bald voll von Drückebergern die man vieleicht 5x im Jahr sieht und denen wirklich absolut NICHTS an der Sache liegt.

    Bei Helfern die nie Freigestellt waren oder länger als 6 Jahre dabei sind, kann man wirklich sagen das wirklich jede Dienststunde die die machen ohne eine Gegenleistung erfolg.
    Da wird schon ein Auge zugedrückt, solange der Umfang der Dienstteilnahme noch ausreicht um von einer Einsatzfähigkeit auszugehen.
    Ausserdem würde solch ein Helfer sicher das Zeugs hinschmeißen wenn er am Jahresende einen Anschiss dafür bekommen würde, dass er nur 80 Stunden anstelle der angesetzten 120 Stunden dienst getan hat.
    Ds schlimmste was denen passieren kann ist ja auch der Ausschluss aus der Organisation...

    Gruß
    Carsten

  11. #26
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    Hat irgendjemand von euch eine Vorlage/Vordruck für den Stundennachweiszettel? Also wo man aufschreibt, wann man was wie lang gemacht hat. Als Excel oder so...

    Wir haben in der Feuerwehr nur noch handgeschriebene aus den 80ern, da bin ich mir nicht sicher ob die Gesetze, nach denen des gerichtet ist, noch so stimmen. (kapiert wahrscheinlich keiner was ich meine....)

  12. #27
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    Hallo,
    ich ziehe ein ziviles Studium bei der Bundeswehr in Betracht. Wie läuft das ganze dann mit der Freistellung? Ich bin danach Beamter im gehobene bzw. im höheren Dienst - läuft die Freistellung trotzdem weiter oder "verfällt" sie dann?

    MfG

  13. #28
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    Hi,

    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ich ziehe ein ziviles Studium bei der Bundeswehr in Betracht. Wie läuft das ganze dann mit der Freistellung? Ich bin danach Beamter im gehobene bzw. im höheren Dienst - läuft die Freistellung trotzdem weiter oder "verfällt" sie dann?
    MfG
    Hast du deine sechs Jahre voll oder musst noch etwas ?
    (Wobei in Kürze ja eine weitere Verkürzung dieser Mindestzeit zu erwarten ist die Vorraussichtlich auch Rückwirkend auf alle noch in der Mindestzeit befindlichen EK angewendet wird...)

    Kannst du während/nach deinem Studium weiter aktiv im KatS mitwirken?
    Wenn du dies nicht kannst, dann fällt deine Freistellung natürlich weg!
    Beachte hierbei auch ob du in deinem späteren Job evtl. eine "Garantenstellung" hast. Diese würde ebendfalls eine weitere Freistellung unmöglich machen.
    (Du stehst ebend NICHT mehr uneingeschränkt zur Verfügung... Wie z.B. bei Polizisten usw. Allerdings könnte sich dadurch wieder eine art Freistellung ergeben...)

    Allerdings stellt sich mir gerade die Frage ob die BW -auch wenn es sich um ein ziviles Studium handelt- akzeptiert das einer Ihrer Studenten bzw. später Beschäftigten Freigestellt ist und ihr IM ERNSTFALL ebend nicht zur Verfügung steht.
    Da könnte dann von dir die Entscheidung -entweder Studium oder Freistellung - verlangt werden. (Wobei auch eine Aufgabe der Freistellung ja nicht unbedingt die Einberufung zum GWD bedeutet)

    Aber am besten, sofern du zeitlich überhaupt die Möglichkeit hast weiter im KatS tätig zu sein, wende dich doch direkt an die zuständige Stelle in der BW um eine garantiert richtige und rechtsverbindliche Antwort zu bekommen. Fragen kostet nichts!
    Falls du aber nicht mehr genug Zeit für die aktive KatS Tätigkeit hast, dann kannst du dir das sparen - dann musst du die Freistellung auf jeden Fall aufgeben!

    Gruß
    Carsten
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    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
    Ersatz: *MEINUSERNAME* @Yahoo.de

  14. #29
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    Hallo,
    danke für deine Antwort.
    Also ich möchte schon weiter in meiner Heimat-FF aktiv mitwirken, es geht mir nur darum, dass mir der Wehführer keine Steine in den Weg legt, wenn ich (z.B. im Praxissemester) eine gewisse Zeit lang weg bin. Wenn ich von hier wegziehen muss, will ich dort natürlich auch weiterhin meinen Dienst in einer FF versehen. Mir geht es nur darum, dass ich dann keine Verpflichtungen mehr habe bezgl. Lehrgängen etc. - da mir das Studium bzw. meine Zukunft wichtiger ist als ein Feuerwehrlehrgang.

    MfG

  15. #30
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    Zitat Zitat von Superyoshi Beitrag anzeigen
    wenn ich (z.B. im Praxissemester) eine gewisse Zeit lang weg bin.
    Es gibt auch die Möglichkeit, dass du dich für diese Zeit beurlauben lässt. Ist glaubich auf nicht mehr als ein halbes Jahr beschränkt, aber das dürfte für das Praxissemester ja ausreichen :-)

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