Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 33

Thema: Freigestellt von der Bundeswehr -> FW Dienst

  1. #1
    Registriert seit
    18.08.2003
    Beiträge
    629

    Freigestellt von der Bundeswehr -> FW Dienst

    Hallo habe eine wichtige Frage.
    Mein Freund ist freigestellter bei der Bundeswehr und macht dafür 6 Jahre lang Feuerwehrdienst (wie THW)

    Nun ist er im 5. Jahr und ist 25 Jahre alt. Doch Beruflich ist es Ihm nicht mehr möglich pro Quartal 25 Stunden zu arbeiten.

    Nun Meine Frage:
    Wenn er sich jetzt abmeldet, wird er dann mit seinen 25 Jahren noch in die Bundeswehr eingezogen?
    Außerdem hat er ja über 75% seines Dienstes abgearbeitet!


    Vielen Dank
    Wer Engel aus der Hölle holt, braucht Teuflisch gute Schuhe

    HAIX FireFlash -PRO- mit dem neuen patentiertem Schnürsystem

  2. #2
    Registriert seit
    05.07.2004
    Beiträge
    72
    Ich glaube es gibt die Regelung, dass man mit > 23 Jahren nicht mehr eingezogen wird!
    Einfach mal beim zuständigen KWEA anrufen.
    Gruß

  3. #3
    Helferlein Gast
    Also die Wahrscheinlichkeit das er noch eingezogen wird ist relativ gering, da er ja älter als 23 Jahre ist. Aber um sicher zu gehen kann er ja mit seinem Wehrführer sprechen ob der ihn nicht so einsetzen kann, daß er keine 25 Stunden pro Quartal leisten muss.

    Oder er ruft wirklich mal das KWEA an.

    Gruss
    Helferlein

  4. #4
    Registriert seit
    30.01.2004
    Beiträge
    227
    Hallo
    also ich bin selbst auch freigestellter helfer und ich kann nur sagen wenn er die stunden nicht nachweisen kann wird er Strafen bekommen.... er wird wohl nicht mehr zum bund müssen aber es wird andere Strafen geben (bei uns in hessen ausschluss aus der organisation bzw. bis zu 500€ und/oder Gefängnis).
    in solch einem fall sollte man aber erstmal mit dem WeFü. reden ob er net sonst noich eine Idee hat (papier ist geduldig)

    wir müssen 120 stunden im jahr nachweisen. und die müssen im dienstbuch vom WeFü abgezeichnet werden... 2mal im Jahr gehen die dann zur Kreisverwaltung zum kontrollieren wenn dort dann nicht genug stunden stehen gibts ne abmahnung und ab der 2. abmahnung auch satte Geldstrafen...(s.o.)

    Gruß Maddin

  5. #5
    no_fire Gast
    Wo kein Kläger da kein Richter !

    Ich würde einfach die Bälle flach halten wegen dem einem Jahr.

  6. #6
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    Also teilweise gebt ihr ganz schön Gefährliche Ratschläge!

    Es ist bei der Freistellung so:

    Sobalt der Freizustellende seine Unterschrift unter den Freistellungsantrag gesetzt hat, ist das Höchstalter für eine Einberufung automatisch = 32 (nicht 23!)

    Die 23 Jahre Grenze gilt nur für Personen die keinerlei Wehrdienstausnahme in Anspruch genommen haben.
    Für vorzeitig aus dem Dienst ausscheidende Freigestellte gilt automatisch die 32 Jahre Grenze, welche auch regelmäßig durch das KWEA ausgenutzt wird

    Um Anspruch auf die Freistellung zu haben, muss eine Mindeststundenzahl 120 Dienststunden im Jahr geleistet werden!

    Eine Anrechnung der bereits geleisteten Zeit bei der FW (oder anderer Org.) auf dem Grundwehrdienst erfolgt nur, wenn bereits die Hälfte der gesetzlich vorgegebenen Mindestverpflichtungszeit vorbei ist UND der Freigestellte AUS NICHT DURCH IHM ZU VERTRETENDEN GRÜNDEN aus dem Dienstverhältnis Ausscheidet. Zb weil der Ortsverband der Org. bei der er ist aufgelöst wird und es keinen anderen Freistellungsplatz in vertretbarer Entfernung gibt.
    Einen Umzug oder Jobwechsel, der eine weitere Mitwirkung unmöglich machet hat der Helfer aber selbst zu vertreten = KEINE ANRECHNUNG!!! (Sogar Krankheiten über 6Monate hinaus gelten als Grund für eine Rückmeldung!)

    Wie sollte jetzt in diesem Fall vorgegangen werden ?
    Der entsprechende FW´ler sollte das Gespräch mit seiner Wehrführung suchen. Es gibt während der Freistellungszeit einen Anspruch auf Sonderurlaub aus beruflichen oder DRINGENDEN Privaten Gründen. Dieser Sonderurlaub braucht bis zu einer Gesamtdauer von 6 Monaten nicht nachgedient zu werden. Nur die Zeit die über 6Monate geht bedeutet eine Verlängerung!
    Ob dieser Sonderurlaub gewährt wird liegt im Ermessen der Wehrführung!!!
    Ausser der Wehrführung kontrolliert auch niemand, ob die 120 Stunden wirklich eingehalten werden, es ist ihr also möglich "Ein Auge zuzudrücken" ist zwar nicht ganz legal...
    Im notfall könnte diese sich auch damit herrausreden das ihr die fehlende Mitwirkung erst NACH der Mindestverpflichtungszeit aufgefallen ist.

    Sollte die betreffende Person die vorangegangenen 5 Jahre also wirkliche Einsatzbereitschaft über die vorgeschriebenen Stunden hinaus gezeigt haben, so würde mich es wirklich wundern, wenn da nicht eine gütliche Lösung gefunden werden könnte, die zb so aussehen würde: 6 Monate Sonderurlaub, dann müssten nur noch 60h gemacht werden.
    Um zumindest einen Teil der 60h zu machen leistet der FWA dann noch in seiner Freizeit ein paar Sonderdienste (Tag der offenen Tür, Gerätepflege o.ä.). Rückmeldung zum KWEA dann erst nach den 6 Jahren. (Rückgemeldet wird bei Personen unter 60 auf jeden Fall, da Personen die unter 60 sind und aus dem KatS ausscheiden immer wieder der Wehrpflicht unterliegen. Die 6 Jahre bedeuten nur, dass kein GRUNDWEHRDIENST mehr geleistet werden müsste. Im Falle eine Generalmobilmachung zum Zwecke der LAndesverteidigung würden diese aber auch gezogen)

    Sollte es aber ein Drückeberger sein, der vorher schon versucht hat sich vor alles und jedem zu drücken, so sieht es schlecht für ihn aus. Bei mir hätte er dann zumindest keine Chance und ich denke das fast jede Führungskraft das ähnlich sehen würde!!!

    Ihn würde dann bei Nichtableistung die Rückmeldung zum KWEA und damit verbunden die VOLLE Wehrpflicht drohen, da die Nichtableistung ja durch ihn zu vertreten ist!
    Da rächt sich dann das Faulenzertum...

    Gruß
    Carsten
    Geändert von DG3YCS (10.07.2005 um 12:15 Uhr)

  7. #7
    Helferlein Gast
    @DG3YCS

    Woher hast Du das mit den 32 Jahren? Würde mich mal interessieren...

    Gruss
    Helferlein

  8. #8
    Registriert seit
    18.11.2003
    Beiträge
    2.186
    Hallo,

    OK, habe mich geirrt, es sind 30 Jahre und nicht nicht 32...

    Dieses findest du im Wehrpflichtgesetz (WPflG § 5 abschnitt 3)

    Das vorgehen bei Ausscheiden aus dem KatS, für den Sonderurlaub und die Regelungen für die Anrechnug der bereits geleisteten Zeit finden sich im Wehrpflichtgesetz § 13a

    Gruß
    Carsten

  9. #9
    Helferlein Gast
    Danke, da schaue ich doch gleich mal rein!

  10. #10
    Registriert seit
    11.01.2003
    Beiträge
    987
    Also wir haben schon 2 mal den Fall gehabt.
    Das eine mal wurde einer gegangen weil er sich was erlaubt hat was man nicht hätte tun sollen und ist eine woche später schon von der MP abgeholt worden. der musste sich noch 2 montate beim bund schikanieren lassen.

    und der andere fall da hatten wir einen der keine einsätze mehr mitgefahren ist und sich kaum noch beim dienst hat blicken lassen. da wurde dann auch gesagt das schluss ist. der durfte dann auch noch antreten obwohl er schon 4 1/2 jahre glaub ich rum hatte.
    also sind sie hier recht rigeros muss ich sagen. find ich aber auch gut so !

    und wenn der eine bei euch die nächste zeit nicht mehr kann, kann er sich ja vielleicht ein jahr beurlauben lassen wenn er dann vielleicht mehr zeit hat.

    greets
    tower

  11. #11
    florianmark6 Gast
    Hallo,

    erstmal legt jede Feuerwehr andere Maßstäbe für die Anzahl der zu leistenden Dienststunden. Es gibt Feuerwehren da sind mindestens 120 h oder sogar 200 h zu leisten und andere da gibt man sich mit wesentlich weniger zufrieden.

    Wenn es wie in dem geschildertem Fall berufliche Gründe hat, würde ich auf jeden Fall das Gespräch mit der Führung suchen. In diesem Fall, sollte er in der vorangegangenen Jahren sein Dienst ordentlich abgeleistet haben, dürfte sich eine Lösung finden lassen. Es sollte ja keinem ein Nachteil durch die Arbeit in der HiOrg entstehen. Und wenn die Zahlen geschönt werden.

    Machen wir uns nichts vor, das wird eben in vielen Feuerwehren gemacht, auch wenn es jetzt einen Aufschrei geben sollte.

    Obwohl ich nichts von Leuten halte die nur in einer HiOrg arbeiten um dem Wehrdienst zu entgehen. Schön ist es, wenn man auf diesem Wege neue und zuverlässige Kameraden für eine lange Zusammenarbeit findet.

    Also wie schonmal gesagt (und von anderen angesprochen) in Ruhe das Gespräch suchen und eine vernünftige Lösung finden.

    mkG FM6

  12. #12
    Helferlein Gast
    Also ich finde daß mind. 120 Stunden im Jahr, wie sie z.B. beim THW Pflicht sind, ja wohl ohne Probleme zu leisten sein sollten! Und wer gegangen wird, der soll auch ruhig eingezogen werden, wenn es auch nur für eine Woche sein sollte.

    Gruss
    Helferlein

    @Tower911
    Denkst Du an meine RIC´s?

  13. #13
    Registriert seit
    30.01.2004
    Beiträge
    227
    Hallo

    Original geschrieben von DG3YCS
    ......Ausser der Wehrführung kontrolliert auch niemand, ob die 120 Stunden wirklich eingehalten werden,......
    Das ist in Hessen definitiv nicht richtig!!!!

    Der Kreis bekommt min. 1 mal im jahr die Dienstbücher zur Kontrolle um festzustellen ob die Stundenzahl eingehalten wurde... ist dies nicht der fall wird eine Abmahnung geschrieben...

    habe dies slbst schon bei meheren kameraden erlebt.. einer musste saogar 50€ bezahlen als Strafe...

    @ florianmark6

    dies ist auch nicht ganz richtig! Die mindestzahl an stunden ist per Gesezt auf 120 stunden im Jahr festgelegt... was mehr ist ist sache der betreffenden Wehr hierzu fehlt mir leider noch der gesetzestext aber sobald ich ihn finde poste ich ihn noch....


    Gruß Martin

  14. #14
    no_fire Gast
    Ich bin auch in einer hessischen Feuerwehr tätig. Bei uns hat es niemand interessiert, dass ich verpflichtet war. Es hat sich niemand beschwert, ich musste kein Dienstbuch schreiben. Ich hätte mich also schön drücken können und gar nichts machen.

    Ich denke es hängt von jedem Leiter der Feuerwehr ab wie er das regelt mit der Freistellung. Allerdings muss man sich heute Grundsätzlich fragen, ob es sich überhaupt noch lohnt, die 6 Jahre zur Feuerwehr zu gehen. Ich würde es jedenfalls nicht mehr machen.

  15. #15
    florianmark6 Gast
    Original geschrieben von Maddin
    Hallo

    dies ist auch nicht ganz richtig! Die mindestzahl an stunden ist per Gesezt auf 120 stunden im Jahr festgelegt... was mehr ist ist sache der betreffenden Wehr hierzu fehlt mir leider noch der gesetzestext aber sobald ich ihn finde poste ich ihn noch....

    Gruß Martin
    Dann mal viel Spaß beim suchen. Die Stundenzahl ist rechtlich nicht fest geregelt. Auch in meinen Unterlagen vom Kreis zu diesem Thema, sind keine klaren Regelungen in Bezug auf die Pflichtstunden enthalten. Es wird hier auf Das jeweilige Landesgesetz verwiesen, das den Katastrophenschutz regelt. Hier sind in den beiden Bundesländern in denen ich bis jetzt meinen Dienst abgeleistet habe keine Regelungen festgelegt. Hierin heißt es nur:

    "Dieses Verhältnis beinhaltet für den Helfer u.a., daß er zum Dienst im Katastrophenschutz, insbesondere zur Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und allen Ausbildungsveranstaltungen verpflichtet ist."
    (Auszug aus dem "Merkblatt für Helfer für die Verpflichtung zum Dienst im Katastrophenschutz" des Landkreises Dahme-Spreewald (BRB))

    Auch im Wehrpflichtgesetz sowie im Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer auf die hier verwiesen wird, sind keinerlei Angaben zur Stundenanzahl gemacht.


    Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe heißt es:

    "3.2 Tatbestandsmerkmal Mitwirkung

    Das Tatbestandsmerkmal der Mitwirkung liegt vor, wenn der verpflichtete Wehrpflichtige mit Wissen und Wollen der Organisation tatsächlich ständig an den im Zivilschutz oder Katastrophenschutz angeordneten Ausbildungen, Übungen sowie an sonstigen dienstlichen Veranstaltungen teilnimmt."

    Wenn euer Landkreis das ganze Intern in Form einer Dienstanweisung gemacht hat ist das noch lange nicht für alle bindend.

    mkG FM6
    Geändert von florianmark6 (10.07.2005 um 20:12 Uhr)

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •