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Thema: Freigestellt von der Bundeswehr -> FW Dienst

  1. #31
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    26.04.2006
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    700
    Also ich hätte 5 Praxisteile von je 60-70 Tagen. Heißt Beurlaubung, dass sich die Verpflichtung automatisch verlängert?

    MfG

  2. #32
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    18.11.2003
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    2.186
    Hi,

    Zitat Zitat von Allmächtiger Beitrag anzeigen
    Es gibt auch die Möglichkeit, dass du dich für diese Zeit beurlauben lässt. Ist glaubich auf nicht mehr als ein halbes Jahr beschränkt, aber das dürfte für das Praxissemester ja ausreichen :-)
    Also die Möglichkeit eines Sonderurlaubs gibt es natürlich. Auch kann das durchaus mehr als ein halbes Jahr sein. Die Beschränkung mit dem "halben Jahr" bedeutet ohne "Nachzudienen"...
    Wenn du also z.B. sieben Monate SU nimmst, dann verlängert sich deine Verpflichtung um 1 Monat. Bei zehn Monaten um 4 Monate und bei sechs Monaten überhaupt nicht.

    Die grundsätzliche Pflicht zur Teilnahme an Lehrgängen besteht während deiner gesamten Verpflichtungszeit, insbesondere natürlich in den sechs Jahren. Allerdings sollte es doch kein Problem sein "miteinander" zu reden...
    Sofern du keine Führungsfunktion anstrebst und die zur aktiven Mitwirkung notwendigen Lehrgänge (GA, evtl. Sprechfunket AGT usw.) hast, sollte es doch nicht mehr wirklich viel geben. Nur noch die Jährlichen "Belehrungen uns mindestübungen" Das sollte aber doch sehr überschaubar sein.
    Wenn es also so wiet ist und ihr "miteinander" Redet, so würde ein vernünftiger Vorgesetzter dich sicher nicht mit Gewalt in "Führungslehrgänge" schicken wollen...

    Allerdings musst du auf jeden Fall eine gewisse Mindeststundenzahl leisten können UND im Einsatzfall uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Geht das nicht -> Rückgabe der Freistellung!

    Wenn du wegziehiehen willst und in einer anderen FF deinen Dienst versehen willst, so geht das als "freigestellter" aber nur wenn die FF noch Freistellungsplätze hat die zudem auch noch für deinen Jahrgang in Frage kommen. Hat Sie das nicht musst du ebendfalls deine Freistellung aufgeben.
    Eine reine Mitwirkun gohne Freistellung ist davon natürlich nicht betroffen.

    Allerdings sind bei der FW -im gegensatz zu den meisten anderen KatS Orgs. diese Plätze eher spärlich gesäht und wenn überhaupt vorhanden oft schon mit "eigenen" Kräften besetzt... In diesem Fall müsstest du dann -um weiter Freigestellt zu bleiben- auf eine andere Org mit mehr Freistellugnsplätzen ausweichen.

    Gruß
    Carsten
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  3. #33
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    Ich könnte mit der Führung schon reden, allerdings ist da mein Vetrauen nicht zu 100% vorhanden. Darauf möchte ich jedoch nicht näher eingehen.
    Also ich werde mich demnächst bei der Bundeswehr erkundigen, die haben gerade hier in der Nähe ein neues Informationszentrum eröffnet zur Nachwuchsgewinnung. Ich werde dann berichten. Nochmal danke für die Antworten :)

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