Hallo,
ich stimme meinem Vorredner zu - ein FW-Sani ist eher mit einem Einsatzsanitäter gleichzusetzen.
Rechtlich hat der FW-Sani auch keine Kompetenz, denn der Rettungshelfer darf (Cave: ist Ländersache, von daher unterschiedlich!) gemäß der Landesrettungsdienstgesetze auch mit einem RA auf dem RTW eingesetzt werden.
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph