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Thema: Funkamateure sind verdächtig

  1. #16
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    Original geschrieben von moldi
    Mein WIESO war ironisch gemeint. :-)
    Nenne mir einen vernünftigen Grund,warum eine Entschädigung/Unkostenersatz für ein Amateur-HFG gezahlt werden soll.

    Braucht derjenige das Gerät, um damit Geld zu verdienen?! Dann läuft da wohl was falsch....
    Brauchst du dein Auto, wenn du eins hast um Geld zu verdienen?
    Wenn nicht spricht ja auch nix dagegen wenn man es zur technischen Überprüfung mal 1-2 Monate einzieht...

    Er konnte ohne Geräte nicht am Amateurfunkdienst teilnehmen, musste evtl. sogar deswegen das Telefon benutzen wodurch evtl. Kosten entstanden sind, man verliert Kontakte...etc...

    Und nicht zuletzt hat man im Amateurfunk laufende Kosten, die er ja für die Dauer der ungerechtfertigten Einzugs der Geräte umsonst bezahlt hat...

    Naja erst denken, dann posten, moldi!
    Geändert von Aeskulap (26.07.2005 um 21:02 Uhr)

  2. #17
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    Original geschrieben von Aeskulap
    Brauchst du dein Auto, wenn du eins hast um Geld zu verdienen?
    Wenn nicht spricht ja auch nix dagegen wenn man es zur technischen Überprüfung mal 1-2 Monate einzieht...
    Mit dem "Einziehen", bzw. überprüfen lassen muß ich rechnen; wenn denn die Pol den Verdacht hat/der Meinung ist, an dem Auto wäre es nicht "rechtmäßig" ein-/verbaut oder das uato entspricht nicht den "geltenden" Vorschriften.
    Für die Zeit dieser "Kontrolle"/Überprüfung noch einen finanziellen Ausgleich zu bekommen, halte ich für sehr fragwürdig.

    Er konnte ohne Geräte nicht am Amateurfunkdienst teilnehmen,
    Hatte er nicht evtl. noch andere?! Okay, hat nicht unbeidngt etwas mit "Entschädigung" zu tun; der vergleich mit dem Auto allerdings auch nicht wirkllich...

    musste evtl. sogar deswegen das Telefon benutzen wodurch evtl. Kosten entstanden sind,
    Okay, kommen wir wieder auf den Auto-Vergleich zu sprechen: was machst Du, wenn Dein Auto alle 2 Jahre zum TÜV muß und die Herschaften das Auto testen/kontollieren? Forderst Du dann für diesen Zeitraum auch eine Entschädigung oder eine fahrkarte für den ÖPNV???? Müßtest Du ja wohl.
    :-)

    man verliert Kontakte...etc...
    Und wieder der Auto-Vergleich: ist mein Auto in der Werkstatt, respektive beim TÜV, kann ich in der Zeit auch nicht bei einem "Auto-Treffen" oder "meinen Kumpels vom Auto-Club" sein; ich verliere auch Kontakte....


    Und nicht zuletzt hat man im Amateurfunk laufende Kosten, die er ja für die Dauer der ungerechtfertigten Einzugs der Geräte umsonst bezahlt hat...
    Und wieder der Autovergleich: die laufenden Kosten für ein Auto sind westenlich höher. Behaupte ich einfach mal so.

    Ich habe für soooo viele Dinge laufende Kosten; Telefon, Handy, Miete, Auto, Mitgliedschaft im (Sport-)Verein, für den Internetzugang (ich nutze meine Flaterate aber keine 24Stunden...) und und und....
    Benutzt den der gemeinte Funkamateur seine beiden HFG´s rund um die Uhr, jeden Tag, zwei Monate lang, daß sich seine Kosten ins "unermeßliche" begeben?

    Benutzt ein Funkamateur NUR und ausschließlich HFG´s? DAS wage ich gerade ein wenig zu bezweifeln...

    Naja erst denken, dann posten, moldi! [/B]
    Mache ich.

    Andere Frage: woher sollte das Geld stammen, das als Entschädigung gezahlt wird? Aus Steuergeldern? Aus verhängten Strafen/Ordnungswidrigkeiten?

    Etwas anderes:sitzt jemand in U-Haft wegen des verdachtes einer Straftat, kann er in dieser Zeit kein Geld verdienen; stellt sich bei den Ermittlungen heraus, daß er zu unrecht verdächtigt wurde, gibt´s meines Wissens nach eine Entschädigung.
    DAS ist für mich aber auch etwas anderes als das "grob fahrlässige" herumliegenlassen von Funkgeräten und sich urplötzlich am Ort des "Geschehens" aufzuhalten und den anwesenden Polizisten (ganz zu recht) den Verdacht zu geben, daß "etwas nicht stimmt".....

    Moldi
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  3. #18
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    Den Termin beim TÜV kannst Du aber auf 2 Jahre hin quasi planen. Das Einziehen, welches sich im Nachhinein als nicht gerechtfertig herausstellt, wird Dir meist nicht per Brief mit 4 Wochen Vorlauf angekündigt.


    So long!

    Schubsi

    ***
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  4. #19
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    Original geschrieben von Schubsi
    Den Termin beim TÜV kannst Du aber auf 2 Jahre hin quasi planen.

    Den regelmäßigen ja. den "unregelmäßigen", von der Pol angeordneten nicht....

    Das Einziehen, welches sich im Nachhinein als nicht gerechtfertig herausstellt, wird Dir meist nicht per Brief mit 4 Wochen Vorlauf angekündigt.
    Das wir mein TÜV-Termin aber auch nicht.


    Okay, es gibt Leute, die meinen, eine Entschädigung wäre/ist gerechtfertigt. Können mir diese dann bitte mal erklären, woher dieses Geld kommen soll??
    Und warum soll es fließen? Nur weil da eine Person ALLEM ANSCHEIN NACH provoziert, etwas getan hat, was "nicht unbedingt okay" ist (Abhören von BOS, zum Einsatzort fahren und sich dort auch noch besonders merkwürdig verhalten)?

    Gerade bei diesem Fall bin ich ein absoluter Gegener einer Entschädigung!!!
    Geändert von moldi (26.07.2005 um 22:13 Uhr)
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  5. #20
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    Hi,
    ich hatte es vorher schonmal geschrieben.
    Ein Polizeibeamter kann vor Ort die Geräte gar nicht überprüfen. Das muss die RegTP oder ein PB, der sich mit solchen Sachen auskennt.
    Es gibt derartig viele verschiedene Geräte, die kann man gar nicht alle kennen, auch nicht als Funkamateur.
    Und eine Entschädigung sieht das Gesetz in so einem Fall nicht vor. Wie Moldi schon sagte: Wer sollte sie bezahlen ????

    Und: AFU ist ja sooo lebensnotwendig..
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  6. #21
    greyman Gast
    Zum Thema lohnt es sich hier zu lesen:
    Strafverfolgungsentschädigungsgesetz

    Dort gibt es einem §2 der regelt, das bei Beschlagnahmung eine Entschädigung möglich ist.
    Wenn Ein Polizist Dich zu einer Nachuntersuchung zum TÜV schickt kannst Du Dir den Termin im gewissen Rahmen selber suchen. Wenn diese Untersuchung ergebnislos ist, steht Dir für die gefahrenen km eine Entschädigung zu, zuzüglich anderer entstandener Kosten.
    Wenn Dein Fahrzeug vor Ort stillgelegt oder beschlagnahmt wird und Du nimmst Dir einen Mietwagen bis Du das Auto wiederbekommst, bekommst Du sämtliche Kosten von der Staatskasse. Und das bei mehreren Monaten.....

    Inwieweit solche Kosten bei einem Funkgerät entstehen...bleibt nachzuweisen.
    Man könnte sich z.B. ein gleichwertiges bei eBay kaufen und wenn man sein wiederhält wieder verkaufen. Wertdifferenz und eBaygebühren wären dann wohl erstattungsfähig.

  7. #22
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    Strafverfolgungsentschädigungsgesetz:
    Dies tritt nur in Kraft, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
    Es muss also eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben - sonst gibts nix.
    Wenn der Schaden nicht höher wie 25 euro ist, gibts auch nix.
    Also, hoffungslos..
    Und die Anwaltskosten um so etwas durchzuziehen, dürften auch nicht gering sein.

    mfg
    **Rede nicht zuviel.
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    Adolph von Knigge

  8. #23
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    Genau! Deswegen lieber gleich "legal" verhalten und nicht erst einen Grund zum Kontorllieren geben!!!!
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  9. #24
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    Wer sein Auto so umbaut oder so verkommen lässt, das die Pol eine Bechlagnahme anordnet hats auch net besser verdient Dem könnte man ja entgehen wenn man sich ein bischen mehr kümmert (zumindest in den meisten Fällen).
    Ich bin nur gegen Willkür. Nichts weiter.
    Und wenn ich mich schon verdächtig mache, wenn ich im Auto sitze und funke, dann überlege ich mir ob ich nicht ausswandern soll. Ist ja fast schlimmer als in den USA wo ja alles und jeder wegen Terrorverdacht übewacht werden kann. Ich bin bisher immer von der Unschuldsvermutung ausgegangen. Aber nunja. Die Zeit wird zeigen was noch alles auf uns zu kommt.


    So long!

    Schubsi

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  10. #25
    greyman Gast
    Original geschrieben von Ebi Strafverfolgungsentschädigungsgesetz:
    Dies tritt nur in Kraft, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
    Es muss also eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben - sonst gibts nix.
    Eben nicht! §2:
    (1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.

    Also reicht schon die Beschlagnahme durch einen Pol-Beamten aus.

    Habe schon genug tiefergelegt Fahrzeuge gesehen, die tiefer waren als die Polizei wollte. Aber vom TÜV eingetragen und damit legal.

  11. #26
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    @greyman,
    erkundige dich mal bei einem Rechtsanwalt., bzw musst du mal die Kommentare zu diesem Gesetz lesen.

    Mein letzter Beitrag zu diesem Thema.
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  12. #27
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    Original geschrieben von Ebi
    [B]Strafverfolgungsentschädigungsgesetz:
    Dies tritt nur in Kraft, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
    Es muss also eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben
    Äh, kurze Berichtigung. Strafverfahren ist nicht gleich Gerichtsverhandlung.
    Du wirst angezeigt (von wem auch immer, kann auch durch die Pol erfolgen), die Anzeige landet bei der Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt prüft und entscheidet ob er ein Strafverfahren einleitet, d.h. ob er die Anzeige wieter verfolgt/bearbeitet oder ob er sie/das Verfahren einstellt.

    Verfolgt er die Anzeige weiter, wird er ein Ermittlungsverfahren einstellen. Kommt bei den Ermittlungen heraus, daß Du eine Straftat begangen hast, oder ist der Staatsanwalt der Meinung daß es so ist, gibts eine Anklageschrift. Und das endet dann oftmals vor Gericht...

    Ich hoffe, ich hab in den Vorlesungen in der FH aufgepasst und es richtig wiedergegeben....
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  13. #28
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    Original geschrieben von greyman
    Eben nicht! §2:
    (1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.
    Ja, ist denn die Beschlagnahme des HFG eine Strafverfolgungsmaßnahme ???
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

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