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Thema: Funkamateure sind verdächtig

  1. #1
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    Funkamateure sind verdächtig

    Funkamateure sind verdächtig

    Nach dem Widerspruch des Betroffenen hat das Amtsgericht Nürnberg (Az. 57 Gs 6318/2005) durch Beschluss vom 14.06.2005 die Beschlagnahme von zwei Amateurfunkhandgeräten bestätigt. Nach Auffassung des Gerichtes besteht der Tatverdacht, dass der Funkamateur den Polizeifunk abgehört und damit den Tatbestand des § 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG verwirklicht hat.

    Aus den Gründen: Am 16.05.2005 wurde der Polizeidirektion Nürnberg gegen 21.23 Uhr ein Einbruchsalarm bei der Firma L, in der Y-Straße, gemeldet. Vor Ort angekommen fiel den Polizeibeamten gegen 22.15 Uhr ein PKW auf, der von der Z-Straße kommend die Y-Straße in Richtung X-Straße befuhr. Das Fahrzeug wurde gegenüber der Einfahrt zum Parkplatz der Firma L. eingeparkt, das Licht gelöscht und die Insassen verließen jedoch den Pkw nicht. Gegen 22.35 Uhr wurde der Pkw seitens der eingesetzten Polizeibeamten näher in Augenschein genommen, ohne dass dies von den Insassen bemerkt wurde. Dabei konnte der Beschuldigte auf dem Beifahrersitz festgestellt werden. Auf seinen Oberschenkeln hatte der Beschuldigte einen funkgeräteähnlichen Gegenstand liegen; auf dem Armaturenbrett lag noch ein weiteres solches Gerät. Beide Gegenstande waren offensichtlich eingeschaltet, da durch die Polizeibeamten beobachtet werden konnte, dass die Displaybeleuchtung an war. Als sich das Fahrzeug gegen 22.45 Uhr - nachdem der aufgrund des Einbruchsalarms eingeleitete polizeiliche Einsatz abgebrochen worden war - in Richtung X-Straße in Bewegung setzte, wurde der Pkw einer polizeilichen Kontrolle unterzogen. Hierbei konnte von den Polizeibeamten erneut festgestellt werden, dass der Beschuldigte weiterhin auf seiner Seite die beiden Funkgeräte liegen hatte. Das Gerat der Marke Y. war angeschaltet und an die Dachantenne des Fahrzeugs angeschlossen; die Kanalfrequenz 7,300 war eingestellt. Das sichergestellte Gerat der Marke K. war ebenfalls angeschaltet und im Display die Frequenzen 144,225 und 430,000 eingestellt.

    Der Beschuldigte ist im Besitz der erforderlichen Amateurfunklizenz. Zwar haben die Ermittlungen zwischenzeitlich ergeben, dass das Abhören der oben genannten Frequenzen erlaubt war. Aufgrund der Gesamtumstande (Einbruchsalarm, Aufenthalt unmittelbar in vermeintlicher Tatortnahe) besteht jedoch der dringende Verdacht, dass vorliegend ein unzulässiges Abhören von Nachrichten stattgefunden hat, welche nicht von § 89 Satz 1, 2 TKG erfasst sind (insbesondere Polizeifunk), und somit eine Straftat nach § 148 Abs. 1 Nr. 1 TKG begangen worden ist.

    Die Sicherstellung der Funkgeräte ist erforderlich, um eine Auswertung durch die Regulierungsbehörde dahingehend zu ermöglichen, ob nicht-erlaubte Frequenzen in dem Funkgeräten gespeichert waren bzw. sind. Insofern kommen die Geräte als Beweismittel, aber auch unter Umstanden als Einziehungsgegenstände in Betracht. Da der Verteidiger des Beschuldigten mit Schreiben vom 18.05.2005 der Sicherstellung der Geräte widersprochen und die sofortige Herausgabe beantragt hat, war die Beschlagnahme anzuordnen bzw. zu bestätigen.

    mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln

    Anmerkung: Der Betroffene hat gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde wurde noch nicht entschieden.

    Michael Riedel

    Rechtsanwalt

    www.lawfactory-cologne.de
    m.riedel@lawfactory-cologne.de

  2. #2
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    Oh Mann!

    Purzilei und Technik.... Naja, auffallend ist das ja schon, sich so in Tatortnähe aufzuhalten... aber dann sowas????

    Ich hab mich auch schon gefragt, was mir wohl passieren würde... Hab selber ein MT2100 (VHF) mit allen möglichen Afu-Freuenzen geproggt (und, was man eben sonst noch so hört)...
    Afu-Genehmigung ist natürlich vorhanden... Aber das Gesicht unserer Dorfsherrifs würde mich schonmal interessieren, zumal die ja die selbigen, nur mit ner anderen Firmware benutzen... bisher hab ich es vermieden, denen damit über den Weg zu laufen... und ich glaub ich lass das weiterhin, wenn ich das so lese...

  3. #3
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    tschuldigung für den kommenden, nicht besonders qualifizierenden Kommentar:
    Wie blöd muss man sein????

  4. #4
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    Re: Funkamateure sind verdächtig

    Original geschrieben von Daniel Wladow
    [...] um eine Auswertung durch die Regulierungsbehörde dahingehend zu ermöglichen, ob nicht-erlaubte Frequenzen in dem Funkgeräten gespeichert waren bzw. sind. [...]
    Kann man das etwa auch noch nachvollziehen, wenn sie schon lange gelöscht sind?
    Und: So ein Aufwand. Ich könnte es ja verstehen, wenn man gleich eine verdächtige Frequenz gefunden hätte, aber hat man ja nicht..

    Max.
    Wetterwarnung - Version 3 in der Entwicklung: FMS-Forenthread

  5. #5
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    Moin,
    also jetzt muss ich mal ne Lanze für die Polizeibeamten brechen:-)
    Was haben die normalerweise mit Funk zu tun ?
    Außer dass sie ein FuG im Streifenwagen und eventuell ein Handfunkgerät haben, -- nichts --
    Ausbildung in dieser Richtung = NULL

    Was war geschehen ??
    Einbruchalarm in einem Supermarkt.
    Die eventuellen Täter könnten ja noch in der Nähe sein.
    Und wenn man bedenkt, dass Straftäter auch die Möglichkeiten der Kommunikation nutzen.. sei es um sich untereinander abzusprechen, oder eben, wie hier vermutet wurde, den Polizeifunk abhören, so finde ich das schon gerechtfertigt, die Geräte sicherzustellen, auch wenn der Betroffene, wie in diesem Fall ein lizensierter Funkamateur ist.
    Nach einer Überprüfung der Funkgeräte durch die RegTP, die ja logischerweise nicht vor Ort durchgeführt werden kann sondern im Labor :-) der RegTP, stellt sich ja dann heraus, was mit den Geräten los ist.
    Und dann entscheidet ein Richter, er hat ja dann lange genug Zeit, wie es weitergeht.
    Und das ist auch gut so.
    Ich finde, das sind die Vorteile in einem Rechtsstaat, und davon lebt auch lawfactory.

    meine Meinung
    Ebi
    Geändert von Ebi (30.06.2005 um 14:45 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  6. #6
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    .. ich finde schöner kann man es nicht formulieren.

    Bin da der gleichen Meinung...

    Gruß

    -Z L-
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

    ³
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    (Meister)
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  7. #7
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    Ich muss meinen Hut ziehen und eingestehen, dass ich nicht daran gedacht habe, dass es auch Komplizen gewesen sein könnten!
    Wetterwarnung - Version 3 in der Entwicklung: FMS-Forenthread

  8. #8
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    Hallo,

    Leider kennen viele Beamte der Polizei in diesem Bereich nicht aus. Mir wurde eines von zwei 70cm Handsprechfunkgeräten (Bosch HFG 459) abgenommen, da nach einer Personenkontrolle (nämlich meine) der Disponent unserer LFZ der Meinung war, es gab heute einen Störer, einsacken (Intermodulationen bei über 350MHz Frequenzabstand??????). Zwei Monate später habe ich es wieder ausgehändigt bekommen, da erstens festgestellt wurde, das ich mit dem Gerät gar nicht stören konnte und das ich es auch legal erworben habe und auch genauso legal besitze.

    Auch die Beschlagnahme meines kompletten Rechners sowie der Scanner und all das andere Zubehör bekam ich anstandslos wieder.

    Der Scanner war ausgeschaltet aber immer noch voll programmiert als er eingesackt worden war.

    Auch alle Programme im Bezug auf Funk - Aktiv wie passiv - waren installiert, als das einsacken begann. Sie waren und sind immer noch drauf.

    Tschau.

    Michael
    Michael Ruße

  9. #9
    greyman Gast
    Original geschrieben von Michael Ruße
    Zwei Monate später habe ich es wieder ausgehändigt bekommen, da erstens festgestellt wurde, das ich mit dem Gerät gar nicht stören konnte und das ich es auch legal erworben habe und auch genauso legal besitze.
    Gab es jedenfalls eine Entschuldigung / Entschädigung / Unkostenersatz?

  10. #10
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    Nachtrag / Ergänzung

    AG Nürnberg hebt Beschlagnahmeanordnung auf

    Ergänzend zu der Pressemitteilung vom 29.06.2005 mit dem Titel "Funkamateure sind verdächtig", wird mitgeteilt, dass das Amtsgericht Nürnberg auf die Beschwerde des Betroffenen hin, durch Beschluss vom 19.07.2005 die Beschlagnahmeanordnung aufgehoben hat. Der betroffene Funkamateur hat zwischenzeitlich auch seine Funkgeräte zurück erhalten.

    mitgeteilt von: Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln

  11. #11
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    Ja,

    ich habe das Tagesticket für die Öffis in Rechnung gestellt,
    da ich es nicht einsah, die Geräte beim KDD in der Hanomag auch noch auf meine eigene Rechnung abholen kam.

    Entschuldigung? Wie wird denn das geschrieben. Steht doch im Sheriffhandbuch gar nicht drin.

    Tschau.

    Michael
    Michael Ruße

  12. #12
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    Na, na, na Michael.... die Beamten auf der Hanomacke sind doch genug mit den Dealern beschäftigt, da können sie sich doch nicht auch noch für jeden Fehler, und sei er noch so groß, auch noch entschuldigen....

    (arme kleine Pozilei! Köpfchen tätschel...)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #13
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    Original geschrieben von greyman
    Gab es jedenfalls eine Entschuldigung / Entschädigung / Unkostenersatz?
    Wieso?
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

  14. #14
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    Original geschrieben von moldi
    Wieso?
    Weil die Polizei die Geräte eingezogen hat und sie somit nicht dem Nutzer zur Verfügung standen

  15. #15
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    Original geschrieben von Allmächtiger
    Weil die Polizei die Geräte eingezogen hat und sie somit nicht dem Nutzer zur Verfügung standen
    Mein WIESO war ironisch gemeint. :-)
    Nenne mir einen vernünftigen Grund,warum eine Entschädigung/Unkostenersatz für ein Amateur-HFG gezahlt werden soll.

    Braucht derjenige das Gerät, um damit Geld zu verdienen?! Dann läuft da wohl was falsch....
    Ich weiß es nicht besser, ich hab mich nur erkundigt!

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