Eben nicht! §2:Original geschrieben von Ebi Strafverfolgungsentschädigungsgesetz:
Dies tritt nur in Kraft, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Es muss also eine Gerichtsverhandlung stattgefunden haben - sonst gibts nix.
(1) Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.
Also reicht schon die Beschlagnahme durch einen Pol-Beamten aus.
Habe schon genug tiefergelegt Fahrzeuge gesehen, die tiefer waren als die Polizei wollte. Aber vom TÜV eingetragen und damit legal.




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