Moin,
also jetzt muss ich mal ne Lanze für die Polizeibeamten brechen:-)
Was haben die normalerweise mit Funk zu tun ?
Außer dass sie ein FuG im Streifenwagen und eventuell ein Handfunkgerät haben, -- nichts --
Ausbildung in dieser Richtung = NULL
Was war geschehen ??
Einbruchalarm in einem Supermarkt.
Die eventuellen Täter könnten ja noch in der Nähe sein.
Und wenn man bedenkt, dass Straftäter auch die Möglichkeiten der Kommunikation nutzen.. sei es um sich untereinander abzusprechen, oder eben, wie hier vermutet wurde, den Polizeifunk abhören, so finde ich das schon gerechtfertigt, die Geräte sicherzustellen, auch wenn der Betroffene, wie in diesem Fall ein lizensierter Funkamateur ist.
Nach einer Überprüfung der Funkgeräte durch die RegTP, die ja logischerweise nicht vor Ort durchgeführt werden kann sondern im Labor :-) der RegTP, stellt sich ja dann heraus, was mit den Geräten los ist.
Und dann entscheidet ein Richter, er hat ja dann lange genug Zeit, wie es weitergeht.
Und das ist auch gut so.
Ich finde, das sind die Vorteile in einem Rechtsstaat, und davon lebt auch lawfactory.
meine Meinung
Ebi
Geändert von Ebi (30.06.2005 um 14:45 Uhr)
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge