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Thema: Fallen Codedateien unter das Datenschutzgesetz??

  1. #1
    Fürth 49/74/7 Gast

    Fallen Codedateien unter das Datenschutzgesetz??

    Hallo @ all.

    Habe schon gesucht, aber nichts passentes gefunden!

    Meine Frage ist folgende:
    Fallen die Codedateien für div. Programme unter das Datenschutzgesetz? Ist es erlaubt diese Daten öffentlich ins Netz zu stellen?
    Hintergrund ist eine Disskusion in unserer HiOrg.

    Danke für die Antworten, ggf. mit Gesetzestexte ;-)

    Gruß

    Tom

  2. #2
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    4.989
    Is ne gute Frage. Aber sehs mal so ... Stehen auf euren Fahrzeugen die Funkrufnamen drauf ? Wenn ja, wie kann hier irgendwer von Datenschutz reden, wenn ihr die Rufnamen öffentlich zur Schau stellt und durch die Gegend fahrt ! :-)

    Oder wenn eine HiOrg die Rufnamen auf ihrer Homepage veröffentlicht. Ein fleißiger User kann sich so eine Liste erstellen.

    Also ich denke nicht, dass es Probleme geben könnte.


    @Tom

    Hö ? Wars nicht so, dass du den Namen "Fürth 49/74/7" nicht mehr nutzen durfest und nun "Notfallretter" heißt ???
    2 Accounts parallel nutzen ist nicht gestattet.

    Gruß Joachim
    Geändert von MiThoTyN (22.06.2005 um 18:39 Uhr)

  3. #3
    ELW_Chris Gast
    Servus,

    das Problem ist, dass die angebotenen Codedateien weitaus mehr enthalten als nur simple Rufnamen.
    Mann bekommt auch sämtliche FMS Kennungen und die Rufnummern für analoge bzw. digitale Alarmierung.
    Ich kann mir kaum vorstellen dass diese nicht unter Datenschutz fallen.
    Mich würde es auch mal interessieren wie das rein rechtlich genau aussieht.

    Ich würde nämlich als Wehrführer auch keinem von der Mannschaft alle Daten in allen Einzelheiten überlassen. Das ist Sache der Funkwerkstatt und der Leitstelle.

    Gruß Chris

  4. #4
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    HI

    also bei und ist es so das die 5-Ton folgen der einzelnen Wehren bei uns in ihrem alarmolan stehen und jede FW hat den Alarmplan der gesamten VG auf dem auto und somit auch die 5-Tonfolgen der einzelnen Sirenen und FME's und kann dann ja auch somit jeder Feuerwehrmann lesen.

    Also wenn die Fahrzeufkennung unters Datenshcutzgesätzfallen für unnötig was hat einer davon wenn einer weiß das ein LF 8/6 z.b. die 42 hat oder ein RW 2 die 52 is doch egal

  5. #5
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    Datenschutz

    Solange solche Bücher (siehe Link) legal verkauft werden können, kann ich mir nicht vorstellen, dass diese Inhalte unter (strengem) Datenschutz stehen. Warum auch?

    http://www.bookzilla.de/shop/action/...artiId=2820178

    Solange mit den Daten kein Unfug getrieben wird, sind sie ja auch völlig "nutzlos", also es besteht ja keine Notwendigkeit, sie geheim zu halten. Sobald man aber die Daten nutzt, so kann ich mir vorstellen, um gegen bestehende Gesetze (TKG, Abhörverbot...) zu brechen, ist das was anderes, aber so. Außerdem werden doch Codedateien auf funkmeldesystem.de angeboten, ich kann mir nicht vorstellen, dass Daniel das macht, ohne sich zu erkundigen, ob das erlaubt ist!

    mfg
    Max.
    Wetterwarnung - Version 3 in der Entwicklung: FMS-Forenthread

  6. #6
    Registriert seit
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    Original geschrieben von ELW_Chris
    Servus,

    das Problem ist, dass die angebotenen Codedateien weitaus mehr enthalten als nur simple Rufnamen.
    Mann bekommt auch sämtliche FMS Kennungen und die Rufnummern für analoge bzw. digitale Alarmierung.
    Ich kann mir kaum vorstellen dass diese nicht unter Datenschutz fallen.
    Mich würde es auch mal interessieren wie das rein rechtlich genau aussieht.

    Ich würde nämlich als Wehrführer auch keinem von der Mannschaft alle Daten in allen Einzelheiten überlassen. Das ist Sache der Funkwerkstatt und der Leitstelle.

    Gruß Chris
    Nabend Chris !!

    Also das die Dateien "mehr" enthalten könnte ein Problem sein. Allerdings meine ich hier speziell Namen von Personen. Oft steht beim KBI oder bei den LNA Namen dabei. Das sollte nicht sein.

    Der Rest ist aber absolut einfach herauszubekommen. Wenn ich schonmal nen Rufnamen auf ner Scheibe gesehen habe und mich mit FMS-Kennungen auskenne, dann kann ich mir die Kennung selbst zusammenstellen. Alles kein Problem.

    Und Andrew hat recht. Wenn Martens Bücherweise Kanäle und Rufnamen von BOS veröffentlicht, dann sind Codedateien nicht viel anders.


    Dass der Wehrführer seinen Leuten keine Listen mit allen Schleifen in die Hand drückt liegt eigentlich nur daran, dass er nicht will, dass jeder alle Schleifen auf dem Melder hat. weniger deswegen, weil die Schleifen "Geheim" sind.

    Gruß Joachim

  7. #7
    ELW_Chris Gast
    Hi Joachim!

    Ich sehe das ganz genau so wie Du! Wenn es einer wirklich darauf anlegt ist es kein Problem die Daten zu bekommen.

    Genau, darauf wollte ich hinaus - es ist nicht im Interesse einer Feuerwehrführung, dass die Rufnummern (RIC's, oder auch ZVEI Nummern) jedem ganz einfach zugänglich sind. Sonst stehen bei einem Kleineinsatz plötzlich 40 Mann da.

    Gruß Chris

  8. #8
    Registriert seit
    21.12.2002
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    3.125

    Re: Fallen Codedateien unter das Datenschutzgesetz??

    Original geschrieben von Fürth 49/74/7
    Hallo @ all.

    Habe schon gesucht, aber nichts passentes gefunden!

    Meine Frage ist folgende:
    Fallen die Codedateien für div. Programme unter das Datenschutzgesetz?
    Nein.
    Das Datenschutzgesetz (BDSG und die entsprechenden Ländergesetze) regeln nur den Umgang mit _persönlichen_ Daten:
    -------------------------------------------------------------------------
    § 1 BDSG
    [Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes]

    (1) Zweck dieses Gesetzes ist es, den einzelnen davor zu schützen, daß er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.
    --------------------------------------------------------------------------

    Die Codedateien etc. fallen hier nicht darunter, sind aber durch eine ganze Reihe von Vorschriften vor der Veröffentlichung geschützt:

    DV810
    TKG
    Arbeitsvertragliche/dienstrechtliche Regelungen
    ...

    Ist es erlaubt diese Daten öffentlich ins Netz zu stellen?
    Für Journalisten, ja (siehe "Pressefreiheit"), für Privatleute eher nein, da die Daten i.d.R. aus nicht öffentlichen Quellen stammen. Für reine Abschriften aus dem "Marten" wäre ggf. eine Quellenangabe erforderlich.

    Hintergrund ist eine Disskusion in unserer HiOrg.
    Danke für die Antworten, ggf. mit Gesetzestexte ;-)
    Das wurde hier vor einiger Zeit bis weit über das Erbrechen
    hinaus durchdiskutiert. Trotzdem fällt mir der Name des Themas gerade nicht ein, um Dir auf die Schnelle Futter für die Suchfunktion zu geben.


    MfG

    Frank

  9. #9
    Registriert seit
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    3.125
    Original geschrieben von MiThoTyN

    Und Andrew hat recht. Wenn Martens Bücherweise Kanäle und Rufnamen von BOS veröffentlicht, dann sind Codedateien nicht viel anders.
    Hallo Joachim,


    zwischen den Veröffentlichungen eines Journalisten und denen einer Privatperson liegen (straf- und zivilrechtlich gesehen) Welten!

    Aber das hatten wir hier schon mal ;-)

    MfG

    Frank

  10. #10
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    Echt ? Krass .. Wie doof .. Das wusst ich auch noch nicht ....


    Wenn ich aber doch meine Codedatei aus ÖFFENTLICHEN Quellen zusammensuche, wie oben schon geschrieben, was soll daran dann illegal sein ? Viele Feuerwehren stellen den Rufnamen im Klartext auf ihre Homepage. Ich hab die Tage sogar ein Verzeichnis eines ganzen Landkreises gesehen. Alles online.
    Wenn ich das als Quelle nehme, alles zusammenfasse und wieder veröffentliche, dann kann das nix illegales sein.

    Gruß Joachim

  11. #11
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    Wenn Du den alten Faden noch findest, da hatte ich einen Link zu einer privaten Homepage gepostet, dessen Inhaber vom Träger des dortigen Rettungsdienstes (Dortmund?) massiven Ärger angedroht bekam, falls die auf der Homepage genannten Funkrufnamen, die zudem auch auf den Fahrzeugen aufgeklebt sind, nicht unverzüglich entfernt werden.
    Zwischen dem Öffentlichkeitsgrad eines Funkrufnamens, den man entweder im Stadtgebiet Dortmunds von einem Fahrzeug ablesen muß oder den man weltweit aus einer Liste abtippt, ist wohl auch so ein großer Unterschied, daß ich den Gedankengang des RD-Trägers formal nachvollziehen kann. Inhaltlich ist das zwar albern, formal halt doch begründet. Das eine ist richtig Aufwand und Geduldsspiel, das andere nur ein Mausklick.
    Das betrifft aber alle Formen von aufgelisteten Daten.
    Hier hat das BDSG ja auch seinen Ursprung, da durch maschinelle (=Computer) Verarbeitung die Verwertbarkeit (hier persönlicher) Daten rapide ansteigt.

    Zu dem anderen Punkt mußt Du dir einfach mal die Verbreitungskette von "Schleifen" und RICs vor Augen führen.
    Ganz am Anfang der "Veröffentlichung" wird gegen geltendes Recht verstoßen, wenn die Information den geschützten Bereich verläßt. Daß diese Daten primär nicht öffentlich sind, darüber sind wir uns hier ja (hoffentlich) einig.
    Entweder gelangt man durch "Abhören" daran (§89 TKG) oder es verstößt jemand gegen seine Geheimhaltungspflicht , in dem er Daten aus dem dienstlichen Bereich verbreitet.
    Die einzige Instanz, die das dürfte, wäre die sog. Betriebsleitung (=Innenministerium). Die werden aber einen alten Teufel tun... ;-)

    Durch schneeballartige Verbreitung wird der Charakter der Daten aber auch nicht besser.
    Ein geklautes Autoradio ist auch nach dem 10. Mal weiterverschenken immer noch ein geklautes Autoradio und damit Diebesgut.

    Gerade im POC32-Forum werden manchmal Dinge eingestellt, die IMHO weit über der Schmerzgrenze liegen, wenn man bedenkt, daß §89 TKG schon die reine Mitteilung, daß man überhaupt irgendwas gehört/empfangen hat, unter Strafe stellt.


    MfG

    Frank

  12. #12
    Registriert seit
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    Das bayrische Staatministerium des Inneren stellt auf seiner Internetseite die Zusammensetzungen der FMS-Kennungen in Bayern als PDF zur Verfügung. Dann weiß man zwar noch nicht welche Fahrzeuge es in den Wehren gibt, aber man kann die Kennungen zusammensetzen. Welche Fahrzeuge eine Wehr hat, kann man meistens aus den feuerwehreigenen Internetseiten entnehmen.

    EDIT: Der Link dazu...

    http://www.stmi.bayern.de/sicherheit...kommunikation/
    Geändert von felix000 (23.06.2005 um 23:59 Uhr)
    Felix
    felix[null][null][null]@funkmeldesystem.de

  13. #13
    Registriert seit
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    1.502
    Original geschrieben von Ebi
    Hier ein Link zu einer Seite des BY Staatsministeriums des Innern.

    Leider lässt sich aus Acrobat der Passus nicht rauskopieren, deshalb unter der Ziffer 2.1 der letzte Absatz

    Aber das ganze Ding ist interessant, da werden viele Fragen geklärt, die im Moment akut sind. (4m Handfunkgeräte in BY) usw.

    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...bos_zusatz.pdf

    mfg
    Ebi
    Betrachten wir uns einfach als Berechtigte des BOS-Funks ;-)

    Aber Spaß bei Seite: Kann man sich nicht einfach mal an die für solche Fragen zuständige Stelle wenden? Ist das das Ministerium für Inneres? Ich würde da mal eine Anfrage stellen. Da hier jeder was anderes meint, wird es langsam wirklich interessant, was richtig ist!

    Max.
    Wetterwarnung - Version 3 in der Entwicklung: FMS-Forenthread

  14. #14
    Registriert seit
    30.01.2004
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    227
    Original geschrieben von Ebi
    Hier ein Link zu einer Seite des BY Staatsministeriums des Innern.

    Leider lässt sich aus Acrobat der Passus nicht rauskopieren, deshalb unter der Ziffer 2.1 der letzte Absatz

    Aber das ganze Ding ist interessant, da werden viele Fragen geklärt, die im Moment akut sind. (4m Handfunkgeräte in BY) usw.

    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...bos_zusatz.pdf

    mfg
    Ebi

    Hallo

    Weis jemand ob es sowas auch für Hessen gibt??

    bzw. allgemeine Richtlinen und Erlasse des Landes Hessen

    Gruß Maddin

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