Servus!

Es wird in Deutschland kein Unterschied gemacht, ob Du "nur" die Alarmierung der Nachbarwehr mitbekommen hast (und Du Dich durch diese Alarmierung auf einen bevorstehenden Einsatz "vorbereiten" konntest [was auch immer das heissen mag...]) oder ob Du Polizeifunk oder ähnlich nicht öffentlichen Funk ohne Genehmigung gehört hast.
Mithören ist gesetzlich untersagt, daran kannst Du nichts ändern, auch wenn Du es schönredest.
Das von mir hier sind lediglich Empfehlungen, an die Du Dich halten kannst oder auch nicht. Sie sollen Dir keinesfalls meine Meinung bzw. die Meinung des Gesetzgebers aufzwängen. Sie sollen Dir nur zum Verständnis der Materie dienen, das Du scheinbar im Moment noch nicht so hast.

Gruß
Alex