Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 15 von 22

Thema: Anmelden von 4m-Handfunkgeräten?

  1. #1
    Registriert seit
    24.04.2005
    Beiträge
    609

    Anmelden von 4m-Handfunkgeräten?

    Hallo,

    die Forumsuche brachte keine Ergebnisse (vllt. Falschen Suchbegriff verwendet), deswegen stelle ich meine Frage hier:

    Eine DLRG-Ortsgruppe möchte a) auf Digitale Alarmierung
    umsteigen, und b) 1-2 4m-Handfunkgeräte anschaffen.

    a) ist momentan kein Problem, projekt läuft.
    Das soll übers Digitalalarm-Netz der Feuerwehr laufen,
    da dort schon einige DRK einheiten drüber alarmiert werden die Leitstelle eine Integrierte Leistelle ist.

    b)Laut unserem Leitstellenleiter müssen diese Handgeräte
    angemeldet werden. Klar ist mir, dass diese Geräte BOS-Zugelassen sein müssen. Versteht sich von selbst.
    Aber von einer Anmeldepflicht ist mir nichts bekannt.

    Wer hat dazu genauere Informationen ?

    Vielen Dank!

    Gruß,

    EIB-Freak
    Baden-Württemberg - wir können alles, ausser Digitalfunk.

  2. #2
    goofy_s Gast
    Hallo,

    bezüglich der 4m Handfünkgeräte kann ich dir nur sagen das diese in Ba-Wü nicht zugelassen werden. In seltenen Fällen genehmigt das Regierungspräsidium eine Überleiteinrichtung (2m auf 4m)

    trotzdem viel Spaß noch...

    goofy

  3. #3
    Registriert seit
    27.02.2002
    Beiträge
    5.255
    dann frag ich aber mit welchen funkrufnamen derjenige mit seiner Handquetsche funkt.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
    FiReFiGhTeR--OD Gast
    Hi


    also ich habe auf dem Funklehrgang gelernt das 4m HFG nur für den KFI und für Flugbeobachter "genehmigt" werde alle anderen dürfen sie NICHT haben.

    Also unser KFI hat den Funkrufnahmen Florian Nahe 1 und sein stellv. Florian Nahe 2

    Hab auch in einer liste mit den Funkrufnamen stehen das die HFG den Funkrufnummer 17 haben.

  5. #5
    goofy_s Gast
    @ alex

    entweder du hast einen personenbezogenen Rufnamen oder im falle der ÜLE hat dein 4m Gerät hoffentlich einen zugewiesenen Rufnamen ;-)

    bis denn

    goofy

  6. #6
    Registriert seit
    11.04.2005
    Beiträge
    245
    bei uns sind 4m handfunkgeräte im einsatz auf jedem Kdow diese sind dazuda wenn der EL aussteigt das er trotzdem kontakt hat zur leitstelle. wiso solten die in BaWü net zugelassen sein?

  7. #7
    Registriert seit
    09.10.2003
    Beiträge
    2.273
    @StefanK

    Pauschal kann man das nicht immer so genau sagen ob 4m HFG's zugelassen sind oder ggf. wenn auch nur mit einer Ausnahmegenehmigung betrieben werden dürfen.
    Ist Bundeslandsabhängig. In Hessen beispielsweise ohne Genehmigung verboten!

    Eine (die) Begründung hierfür ist die hohe Anzahl der Sendeleistung.

    Gruß

    -Z L-
    ~Greatness is no Question of Size~
    ->FMT-Größen-Vergleich<-

    ³
    |
    |
    |
    |F|
    |M|
    | T |
    (Meister)
    __
    __

  8. #8
    Registriert seit
    06.11.2003
    Beiträge
    58

    4m HFG

    Hallo

    In Ba Wü werden 4m HFG nur bei KBM / KBI und für KDT von Werksfeuerwehren genehmigt.

    Gruß
    Ratzfatz

  9. #9
    Registriert seit
    14.12.2001
    Beiträge
    217
    Dazu gab es für B.-W. ein Rundschreiben vom IM, dass 4m Handfunken garnicht mehr neu genehmigt werden, nur noch Ersatzbeschaffung für die vorhandenen 4m HFG´s sind zulässig. Damit will man auch dem Wildwuchs an BOS-4m-Geräten Einhalt gebieten, da dann ja jeder Funktionsträger ein solches Gerät will. Fahrzeuge mit 4m-Funk gibts halt weniger als BOS-Angehörige. Ausserdem ist die Funkversorgung mit einem HFG viel schlechter als mit KFZ-Geräten.

    Stand alles in dem Schreiben, das sicherlich schon 5 Jahre alt ist. Ob´s mit einem neuen Sachbearbeiter im IM jetzt anders ist, wage ich zu bezweifeln.

    Gruß

    Eschon

  10. #10
    Registriert seit
    24.04.2005
    Beiträge
    609
    Hallo ringsum,

    vielen Dank für die Antworten!
    Also es sieht hier so aus dass der OrgL und der Leitstellenleiter, und der RTH Christoph 45 ein 4m-HFG besitzen.

    Also als Fazit: in BaWü nicht (ohne weiteres) zugelassen!

    vielen Dank!!


    Gruß,

    EIB-Freak
    Baden-Württemberg - wir können alles, ausser Digitalfunk.

  11. #11
    Registriert seit
    23.04.2002
    Beiträge
    458
    Wo kein Kläger, da kein Richter....
    aber wenn ein Kläger, dann kanns teuer werden....
    HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!

  12. #12
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    Sendegeräte (HFG, Alarmgeber, etc.) müssen in Deutschland zugelassen (Bauartzulassung) und Angemeldet werden (dann bekommt man auch die Genehmigungsurkunde zum Betrieb der Sendeanlage mit dem Funkrufnamen, die im Original mitgeführt werden muss).
    Durch die Anmeldung wird verhindert, dass ein HFG mal eben so mit 150Watt sendet, "weil da erreiche ich doch auch München wenn ich in Kiel stehe" und es wird sicher gestellt, dass das Sendegerät nicht andere Geräte stört. Daher kommt ja auch in unregelmäßigen der Funkmeßtrupp der RegTP vorbei und misst die Funk-Geräte nach.

    Ob nun für eine Einheit ein HFG oder ein Einbaugerät zugelassen wird entscheidet meist der Beauftragte des Landes (Innenministerium)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  13. #13
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Hi,
    für Hessen gilt:
    ------------------------------------
    Durch alle BOS-Teilnehmer können betrieben werden:
    • Funkgeräte des Typs FuG 7 und FuG 8b (-1) als bewegliche Geräte, auch mit FMS-Zusätzen (gemäss TR-BOS geprüft)

    Ausschliesslich für Brandschutzaufsichtsdienststellen / Leitung von Berufsfeuerwehren sowie für Organisatorische Leiter Rettungsdienst (Ausnahmen für die Landesverbände der Hilfsorganisationen sind im Einzelfall möglich):
    • Funkgeräte des Typs FuG 13 als tragbare Geräte
    -----------------------------------


    Und hier ist die Regelung für Bayern. Da isses wieder gaanz anders :-)
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...bos_zusatz.pdf

    mfg
    Ebi
    Geändert von Ebi (23.06.2005 um 15:45 Uhr)
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  14. #14
    Doener Gast
    Original geschrieben von AkkonHaLand
    .. und Angemeldet werden (dann bekommt man auch die Genehmigungsurkunde zum Betrieb der Sendeanlage mit dem Funkrufnamen, die im Original mitgeführt werden muss).
    Das stimmt nur noch für ortsfeste Funkanlagen, bei beweglichen Funkanlagen wird das schon seit mindestens fünf Jahren durch Frequenzzuteilung an den Bedarfsträger geregelt .

  15. #15
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651
    ... trotzdem ist immernoch das Mitführen der Urkunde im ORIGINAL erforderlich! Nicht wie in einigen Bereichen

    "Das ist ne Urkunde, die kommt in den Tresor und auf das Fzg. nur eine Kopie"....

    Wer dabei erwischt wird hat viel Freude... Die Polizei ist verpflichtet das Fzg zu einem autorisierten Händler zu begleiten, dort wird das FuG ausgebaut, verpackt, versiegelt und eingelagert. Wiedereinbau nur bei Vorlage der Urkunde im Original! Die Kosten für diese Aktion trägt natürlich NICHT die Polizei sondern der Eigentümer des Fzg/FuG!

    Wer so eine Aktion schon einmal erlebt hat, der kontrolliert wöchentlich, ob die ORIGINAL-Urkunge da ist!

    Bevor jetzt wieder einer ruft "Bei uns kontrolliert die Polizei die Fzge nicht..." Einige Anmerkungen:
    1. Warum kontrolliert wohl so selten einer ein BOS-Fzg? Weil aus den meisten die FuGs beschlagnahmt werden müssten!
    2. Was passiert nach einem Unfall mit einem BOS-Fzg? Es MUSS kontrolliert werden! (Gilt auch für Bagatellen, z.B Schramme an fremden PKW)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •