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Thema: Anmelden von 4m-Handfunkgeräten?

  1. #16
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    Hallo,

    Es GIBT keine ORIGINALURKUNDEN für jedes Fahrzeug mehr!
    Es gibt nur noch EINE EINZIGE Urkunde für die Frequenzzuteilung!!! Und zwar nicht eine pro FuG, sondern halt nur eine pro OV, oder vieleicht auch nur KV...
    Bei Fw´en halt nur noch eine pro Stadt...

    Wie willst du die in JEDEM Fahrzeug mitführen...

    Ausserdem würde mich mal die Rechtsgrundlage interessieren, auf grund gerer das FuG ausgebaut UND versiegelt werden muss, der besitz ist ja JEDEM erlaubt.

    Gruß
    Carsten

  2. #17
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    Original geschrieben von AkkonHaLand
    1.)... trotzdem ist immernoch das Mitführen der Urkunde im ORIGINAL erforderlich!

    2.) Die Polizei ist verpflichtet das Fzg zu einem autorisierten Händler zu begleiten, dort wird das FuG ausgebaut, verpackt, versiegelt und eingelagert.
    Hi,
    zu 1.) Die Urkunde kann nicht mitgeführt werden, da sie beim Landes- oder Kreisverband wohl im Tresor :-) liegt.

    Nach § 19 der BOS-Funkrichtlinie ist nur eine Frequenzzuteilung erforderlich.. dies gilt nicht für jedes einzelne Fahrzeug sondern für einen ganzen Funkverkehrskreis.

    zu 2.) Die Polizei wird sich hüten, etwas derartiges zu tun.
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #18
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    Anmelden von Funkgeräten

    Hallo,

    Es müssen alle Funkgeräte einzeln, ob 4m,2m oder 70cm angemeldet sein, ob Hand , KFZ, oder Fest.
    d.h. für jedes Funkgerät wird eine Genemigungsurkunde ausgestellt, mit Rufnamen und KFZ-Kennzeichen u.s.w.

    Feststationen werden gesondert genemigt, dabei wird das Landesinnenministerium und Bundesinnenministerium sowie ein par andere Böhörden eingeschaltet, es dauert ca 1 Jahr bis zur genemigung.

    Dazu müssen ca 10 DIN A 4 Seiten ausgefült werden...

    Die Reg TP sollte (müssete) 1 mal im Jahr die Funkgeräte auf Sendeleistung und Hub usw. Überprüfen.

    Da die Reg TP mit personalproblemen zu kämpfen hat klapt das meist nicht , aber Sie kommt bestimt da könt ihr sicher sein.

    Bei uns waren Sie schon...... im Jahre 2004

    gruß
    Helmut
    Geändert von MHD-Funker-LP (26.06.2005 um 19:37 Uhr)

  4. #19
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    Hallo,

    Das währe so alles schon richtig... Wenn wir noch 1985 hätten!

    Heute gibt es nur noch Freuqenzzuteilungen mit einer Urkunde pro "Organisationseinheit" (halt KV usw...)

    Für eine einfache Feststation muss kein solcher Aufwand getrieben werden, solange diese nur für den Betrieb auf einem Bereits vorhandenen Kanal vorgesehen ist.
    Sie muss halt angemeldet werden, aber das geht u.u. auch sehr schnell...
    Nur wenn es auch um neue Kanäle geht, dann wird es u.u. sehr Langwierig.

    An der Frequenzvergabe für die BOS sind das LMI sowie die RegTP beteiligt. Die RegTP vergibt die Frequenzen, alllerdings erst nach Genehmigung und vorschlag des LMI.
    Das BMI ist im normalfall nicht aktiv an diesem Vorgang beteiligt, liegt auch gar nicht in dessen Kompetenz.
    Erst WENN es probleme zwischen zwei Bundesländern gibt, so würde dieses wirklich aktiv werden.

    Die RegTP muss keinesfalls alle Funkgeräte einmal jährlich prüfen, die Aussenstellen haben eine bestimme vorgabe wieviele Überprüfungen im Jahr stattfinden sollen und entscheiden dann eigenverantwortlich. Natürlich sollte jeder mal drankommen, wer äuffällt öfter, bei wem es immer OK war der halt seltener...

    Generell sind die BOS aber sicher seltener an der Reihe wie die "kommerziellen" und selbst hier sind die staatlichen (POL, FW, THW und ZOLL) nochmals seltener betroffen als die "Privaten"...
    Aber treffen KANN es jeden.

    Gruß
    Carsten

  5. #20
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    Anmelden von Funkgeräten

    Hallo,

    Ich habe unsere Feststation 2003-2004 Angemeldet,
    auf der Genemigungsurkunden sind Stempel vom
    RP , LMI, BMI und anderen Stellen.

    Ich weis nicht wie diese Stempel da draufkommen ???

    Was die Prüfung der Funkgeräte angeht , so die mündliche mitteilung der Prüfer bei der Prüfeung durch die RegTP.

    Bei uns hat jedes Funkgerät eine Genemigungsurkunde,
    auch Fahrzeuge-Funkgeräte aus diesem jahr.....

    Gruß
    Helmut

  6. #21
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    Hallo,

    dann schaue dir doch bitte mal in dem von Ebi auf der ersten Seite geposteten PDF File aud der Seite 12 unter Punkt 4 den zweiten Asatz an!!! Dort steht ebenfalls Klipp und Klars, dass ebend nicht mehr jedes Fahrzeuggerät einzeln angemeldet werden muss! (stand 2000)
    Das pdf ist zwar für Bayern, aber alles was mit der RegTP zusammenhängt ist Bundesweit gleich!

    Warum deine Genehmigung jetzt soviele Stempel hat weiß ich nicht, vieleicht hat ja jemand das mal an die Falsche Stelle geleitet und diese hat das dann zuständigkeitshalber an die richtige stelle weitergeleitet? (PAssiert zb. wenn die Anträge ZUERST an die RegTP gehen, diese schickt auch erstmal alles ans IM weiter ohne das selber zu bearbeiten.
    Aber warum auf EINER Gehmigung 5 Stempel sein sollten ist mir eh schleierhaft, auf einem Antrag kann ich ja verstehen.

    Ich selber kenne nur folgendes vorgehen, ich schicke den Antrag in MEHRFACHER Ausführung an die zuständige Stelle im Land, diese bearbeitet diesen dann und leitet die verschiedenen exemplare weiter. Wird dem Antrag zugestimmt, so wird dieser von der bearbeitenden Stelle an die RegTP geschickt.
    Diese stellt mir dann die Genehmigung aus.
    Sowohl das IM als auch die RegTP können den Antrag ggf. ablehnen, was aber zumindest von Seiten der RegTP in der Realität bei vorligender zustimmung des LMI wohl kaum vorkommen dürfte...

    Ich selbst habe bisher in diesem Bereich auch nur Genehmigungen mit dem RegTP Stempel gesehen...

    Gruß
    Carsten

  7. #22
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    Re: Anmelden von Funkgeräten

    Original geschrieben von MHD-Funker-LP
    Hallo,

    Ich habe unsere Feststation 2003-2004 Angemeldet,
    auf der Genemigungsurkunden sind Stempel vom
    RP , LMI, BMI und anderen Stellen.

    Gruß
    Helmut
    Hi,
    Funkkreise müssen über das zuständige LMI beim BMI (BGS-ZSIUK) und Reg-TP angemeldet werden.
    Ortsfeste Funkanlagen und Mobilfunkgeräte sowie Handfunkgeräte müssen nur noch in einer jährlichen Übersicht dem zuständigen LMI gemeldet werden.
    Mehr ist nicht erforderlich.
    Ungeachtet dessen muss natürlich die Anmeldung jeder ortsfesten Funkanlage im Sinne des EMVU erfolgen.
    (sogeannte "Konformitätserklärung).
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

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