Die Ausbildung und Prüfung kannst du immer machen. Wenn man die Altersvorgaben ab San-Kurs nimmt und die Ausbildungszeiten Berücksichtigt kann man quasi mit 16 schon den RS Machen. Das ganze nützt dir aber nichts, weil du das Rettungswachenpraktikum auf dem RTW laut Jugendschutzgesetz erst ab 17 machen darfst (Nachtdienste erst ab 18) und verantwortlich erst ab 18 eingesetzt werden darfst und vorher immer einen volljährigen RS an deiner Seite haben mußt.

Das mit dem RA und 18 stimmt so auch nicht ganz. Man muß nur am Tag der Prüfung 18 sein. Einfach Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung stellen und schon darf man mit 17 zum Lehrgang.