Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Wie alt zum RettSan?

  1. #1
    ghost-of-fire Gast

    Wie alt zum RettSan?

    Hallo Forum,
    ich starte jetzt im Sommer die Ausbildung zum Rettungssanitäter und möchte diese nachdem ich die Praktika gemacht habe (Praktikumsstellen habe ich bereits) im Oktober direkt abschlißen. Allerdings teilte mir eine Kameradin vom DRK dir RS ist mit, dass ich am Tag der Prüfung 18 sein sein muss. An der Lehrrettungswache wurde mir jedoch gesagt, dass ich 17 Jahre alt sein muss und nicht 18, dass sei nur für den RettAss notwendig. Ich weiß jetzt also nicht was richtig ist. Bitte helft mir.


    Gruß Michael


    P.S. Ich komme aus Niedersachsen.

  2. #2
    Registriert seit
    05.07.2004
    Beiträge
    72
    Du musst 18 sein, wenn du die RS- Prüfung ablegen willst!

  3. #3
    Registriert seit
    01.09.2004
    Beiträge
    343
    Die Ausbildung und Prüfung kannst du immer machen. Wenn man die Altersvorgaben ab San-Kurs nimmt und die Ausbildungszeiten Berücksichtigt kann man quasi mit 16 schon den RS Machen. Das ganze nützt dir aber nichts, weil du das Rettungswachenpraktikum auf dem RTW laut Jugendschutzgesetz erst ab 17 machen darfst (Nachtdienste erst ab 18) und verantwortlich erst ab 18 eingesetzt werden darfst und vorher immer einen volljährigen RS an deiner Seite haben mußt.

    Das mit dem RA und 18 stimmt so auch nicht ganz. Man muß nur am Tag der Prüfung 18 sein. Einfach Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung stellen und schon darf man mit 17 zum Lehrgang.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  4. #4
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    2.550
    Original geschrieben von happyrescue
    Die Ausbildung und Prüfung kannst du immer machen. Wenn man die Altersvorgaben ab San-Kurs nimmt und die Ausbildungszeiten Berücksichtigt kann man quasi mit 16 schon den RS Machen. Das ganze nützt dir aber nichts, weil du das Rettungswachenpraktikum auf dem RTW laut Jugendschutzgesetz erst ab 17 machen darfst (Nachtdienste erst ab 18) und verantwortlich erst ab 18 eingesetzt werden darfst und vorher immer einen volljährigen RS an deiner Seite haben mußt.

    Das mit dem RA und 18 stimmt so auch nicht ganz. Man muß nur am Tag der Prüfung 18 sein. Einfach Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung stellen und schon darf man mit 17 zum Lehrgang.
    @happyrescue

    Paramed (über diese Schule lässt sich streiten ;-) Ich geh nicht mehr hin) und MTB sagen dass man die Ausbildung mit 17 beginnen kann aber am Tag der Prüfung 18 sein muss.

    Hab ich auch schon öfter so gehört.
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

  5. #5
    Registriert seit
    01.09.2004
    Beiträge
    343
    Ist ja auch nur sinnvoll, weil man und nur dann auch Eigenverantwortlich tätig werden kann/darf.
    Grüße aus Augsburg

    Happyrescue

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    2.651

    Re: Wie alt zum RettSan?

    Original geschrieben von ghost-of-fire
    Allerdings teilte mir eine Kameradin vom DRK dir RS ist mit, dass ich am Tag der Prüfung 18 sein sein muss.

    An der Lehrrettungswache wurde mir jedoch gesagt, dass ich 17 Jahre alt sein muss und nicht 18, dass sei nur für den RettAss notwendig. ...

    P.S. Ich komme aus Niedersachsen.
    Ohne der Kollegin zu nahe zu treten.... wer könnte wohl recht haben? Die RS vom DRK oder der LRA der Lehr-Rettungswache, der die Ausbildungsrichtlinien kennt, die nötigen Anträge an die jeweiligen Stellen richtet und schlußendlich seinen Kopf für die Richtigkeit hinhält (Denn den reißen ihm die Kreis- und Landesverbandvorsitzenden ab wenn er sch... baut!)

    Meine persönliche Aussage: Die Prüfung kann ich immer machen. Im öffentlichen RD kann ich aber erst mit 18 eingesetzt werden. Anders sieht das z.B. bei San-Diensten aus, da verlangt niemand dass der TN 18 ist! (So zumindest die mir Aussage, die mir von der Bez-Regierung in Erinnerung ist)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  7. #7
    Registriert seit
    05.07.2004
    Beiträge
    72
    Welche Schule (unabhängig von der APVO RettSan - die in NDS gültig ist), lässt Kinder die RS- Prüfung machen???

  8. #8
    Registriert seit
    01.07.2003
    Beiträge
    2.550
    Original geschrieben von ICE
    Welche Schule (unabhängig von der APVO RettSan - die in NDS gültig ist), lässt Kinder die RS- Prüfung machen???
    Lass doch auch mal junge evtl. unerfahrene den RettSan machen. Was würde prinzipiell dagegen sprechen? Wenn er jetzt seine Ausbildung macht kann er ein bis zwei Jahre, bis er halt Fahrer eines RTW´s, Beifahrer eines KTW´s machen darf erfahrungen sammeln.
    Ich nehme Diazepam gegen Durchfall! Das hilft zwar nicht gegen Durchfall, aber ich rege mich nicht mehr so auf, wenn ich ins Bett scheiße!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •