Original geschrieben von ghost-of-fire
Allerdings teilte mir eine Kameradin vom DRK dir RS ist mit, dass ich am Tag der Prüfung 18 sein sein muss.

An der Lehrrettungswache wurde mir jedoch gesagt, dass ich 17 Jahre alt sein muss und nicht 18, dass sei nur für den RettAss notwendig. ...

P.S. Ich komme aus Niedersachsen.
Ohne der Kollegin zu nahe zu treten.... wer könnte wohl recht haben? Die RS vom DRK oder der LRA der Lehr-Rettungswache, der die Ausbildungsrichtlinien kennt, die nötigen Anträge an die jeweiligen Stellen richtet und schlußendlich seinen Kopf für die Richtigkeit hinhält (Denn den reißen ihm die Kreis- und Landesverbandvorsitzenden ab wenn er sch... baut!)

Meine persönliche Aussage: Die Prüfung kann ich immer machen. Im öffentlichen RD kann ich aber erst mit 18 eingesetzt werden. Anders sieht das z.B. bei San-Diensten aus, da verlangt niemand dass der TN 18 ist! (So zumindest die mir Aussage, die mir von der Bez-Regierung in Erinnerung ist)