Hallo!

Also folgendes;

Grundsätzlich ist die Verwendung an Kraftfahrzeugen nach StVZO nicht zulässig, wegen fehleneder Vorschriften. Auch nicht für Einsatzfahrzeuge die gem. §52 Abs.3 StVZO Blaues Blinklicht oder Abs.4 Gelbes Blinklicht führen dürfen!

Dennoch, besteht die möglichkeit durch eine Bauteileprüfung sich für bestimmte Dinge eine Sonderzulassung erteilen zulassen.
Im Falle des ADAC oder allgm. Abschleppunternehmen könnte dies im Rahmen der Verkehrssicherung geschehen.
Es gibt auch Polizeieinsatzfahrzeuge die solche Blitzer eingebaut haben ... Aber nur im Rahmen einer Sonderzulassung.

Ich persönlich allerdings, bezweifle stark, das diese Abschlepper die Blitzer offiziell zugelassen verwenden!!

Aber; nichts desto trotz ist es eine sehr auffällige Zusatzwarneinrichtung ...
Zu beziehen sind die Blitzer aus den USA. Namhafte Hersteller wie Whelen oder Federal Signal, Strob´n more oder Sho-me.
Kosten für ein Set z.b. Steuergerät, zwei Blitzröhren zum Einbau in vorhandene Scheinwerfer ca. $170USD + Versand und Zoll

Allerdings ist der Einbau in Europ. Scheinwerfer nicht unkompliziert, da die Blitzer meist nur asymetrisch eingesetzt werden können, weil der reflektor auf die Leuchtenmitte ausgelegt ist, erfolgt meist keine gute Bündelung, sodas die Blitzwirkung bei Licht eher mäßig ist.
Anstelle der original Leuchtenfassung könnte man die Blitzröhren auch einsetzen. Dann ist zwar die Bündelung gegeben, aber der Schweinwerfer als solches ist nicht mehr in seiner Urform verwendbar !

MfG