Moin,
das Thema hatten wir doch schon mehrmals:
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ght=Florentine
http://www.funkmeldesystem.de/foren/...ght=Florentine
Auszug aus dem Rufnamenkatalog Hessen:
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9. 2m-Wellenbereich:
Soweit Handfunkgeräte Einsatzfahrzeugen zugeordnet werden (Regelfall) ist der dem jeweiligen Fahrzeug im 4m-Wellenbereich zugeordnete Funkrufname zu ver-wenden. Ist mehr als ein Handfunkgerät einem Einsatzfahrzeug zugeordnet, so sind die weiteren durch eine nachgestellte Zahl beginnend mit „2“ fortlaufend durch-zunummerieren.
Beispiel:
1. Handfunkgerät eines LF 16/12: Florian Korbach 44
2. Handfunkgerät eines LF 16/12: Florian Korbach 44 / 2
Der Einsatz der 2m-Handfunkgeräte ist auch für Sonderfunktionen und Aufgaben losgelöst vom Einsatzfahrzeug zulässig, wenn dies von der zuständigen Einsatzlei-tung bestimmt wird.
Hierbei können im Einzelfall vom zugewiesenen Rufnamen abweichende funktions-bezogene Funkrufnamen verwendet werden.
Handfunkgeräte, welche Einsatzfahrzeugen nicht fest zuzuordnen sind (Aus-nahmefall) werden beginnend mit „1“ fortlaufend durchnummeriert. Durch eine ge-eignete Wahl des Nummernkreises und / oder der Ortsbezeichnung ist eine Ver-wechselung mit Fahrzeugrufnamen auszuschließen.
Beispiel:
1. Handfunkgerät: Sama Darmstadt 1
2. Handfunkgerät: Sama Darmstadt 2
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mfg
Ebi
**Rede nicht zuviel.
Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**
Adolph von Knigge