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Thema: [FME-Test] Darf das die eigene Organisation ?

  1. #1
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    [FME-Test] Darf das die eigene Organisation ?

    Hallo,

    wir haben bei uns in der Wehr ein Alarm-/Testgerät wo man den FME drauf legt, den 5-Ton-Code eingibt und dann ''alarmiert''.

    Jetzt wollte ich mal fragen wie das rein rechtlich gesehen aussieht. Ist das erlaubt das Gerät einfach so zu kaufen und zu betreiben bzw. die FME's zu überprüfen?

    Würde das mal gerne Wissen, da man es bei uns gerade was die Sache Funktechnik angeht, sehr genau nimmt.. :-/

    Für Hinweise oder verlässliche Aussagen wäre ich Euch dankbar...

    Gruß

    -Z L-
    ~Greatness is no Question of Size~
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  2. #2
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    Manche Sachen macht man halt :-)

  3. #3
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    Hallo !

    Solange der Testsender, den ihr verwendet, eine Zulassung hat spricht nichts dagegen. Wichtig ist dass der Testsender nicht verändert wurde, z.Bsp. die Sendeleistung erhöt wurde e.t.c.
    Normalerweise müsste in der Bedienungsanleitung eine Zulassungsurkunde abgedruckt sein.

    ~Joe~
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  4. #4
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    Die Frage ist doch auch: Darf ich auf meinem eigenen Grundstück einen Sender betreiben, dessen Leistung nicht über die Grundstücksgrenze hinausgeht?

  5. #5
    Registriert seit
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    Hallo!

    Ich danke Euch für eure Antworten.
    Die Sendeleistung ist kein Problem, die Leistung reicht für etwa 1 bis 1,5m. :)

    Gruß

    -Z L-
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  6. #6
    Registriert seit
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    Original geschrieben von Pirate
    Die Frage ist doch auch: Darf ich auf meinem eigenen Grundstück einen Sender betreiben, dessen Leistung nicht über die Grundstücksgrenze hinausgeht?
    Falsch.
    Ohne Frequenzzuteilung darfst du keinen Sender betreiben, auch wenn dessen Sendeleistung nur gering ist.
    mfg
    Ebi
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  7. #7
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    ...denn Du darfst ja schließlich auch niemanden steinigen nur weil er auf Deinem Grundstück ist :-)
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  8. #8
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    Original geschrieben von Ebi
    Falsch.
    Ohne Frequenzzuteilung darfst du keinen Sender betreiben, auch wenn dessen Sendeleistung nur gering ist.
    Und wenn der Sender nicht über das Grundstück hinaus strahlt? Dann auch nicht?

  9. #9
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    das kommt auf die größe des Grundstücks an;-)

    Jedes Gerät das dazu bestimmt ist HF-Schwingungen mit mehr als ca. -50dbm (wert kenne ich jetzt nicht genau, sind ungefähr 10nW!!!, =1/10000 Watt) abzustrahlen gilt als Sender!
    Und um einen Sender zu Betreiben brauchst du eine Frequenzzuteilung!

    Wenn du also ein Grundstück von 50qm hast, und das Ding nicht weiter geht, so hat es sicherlich weniger als
    -50dm
    und es ist kein problem. Bei einem 2000Qm Grundstück kann es schon etwas mehr sein und das ist verboten, denn es hängt nicht mit dem Grundstück zusammen, sondern mit der Sendeleistung.
    Allerding: Es gilt immer wo kein Kläger, da kein Richter, wenn das Signal dein Grundstück nicht verlässt so störst du ja keinen und das merkt also niemand.

    Aber: selbst bei einfachen Basteloszillatoren werden die Werte oft um ein vielfaches überschritten, selbst wenn es nur den einen Transistor in der Schaltung gibt!!!
    Da kommen schon einmal schnell einige 100m und mehr an Reichweite zusammen und ohne entsprechende Messgeräte merkt man das nicht.
    Deshalb:
    Wenn man keine/wenig Ahnung von der Sache hat, dann besser PFOTEN WEG!

    Gruß
    Carsten

  10. #10
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    Na das war doch mal nen Statement. Danke für die ausführliche Info!

  11. #11
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    Und was ist mit Meßgeräten? Jeder Funkmeßplatz strahlt zum Prüfen Leistung ab, selbst wenn man nur Prüfschnüre und keine Antenne dran betreibt? Wie ist das da rechtlich?

    Wir haben auch entsprechende Prüfgeräte, mit denen man FMEs oder DMEs in einem Abstand von ca. 2m maximal auslösen kann. Dieser wurde uns vom DME/FME-Hersteller als Prüfgerät angeboten. Ist das nicht dasselbe wie ein Funkmeßplatz?

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