Hallo,
Also die Bestimmung, dass Funkgeräte nur von Inhabern einer entsprechenden Frequenzzuteilung (auch Afu´s sind Inhaber einer Frequenzzuteilung...) mitgeführt werden dürfen, gibt es nicht mehr.
Allerdings dürfen Sendefunkanlagen nur von Personen errichtet werden, die eine Frequenzzuteilung für eine solche Anlage haben.
Ob es bereits als "Errichten einer Funkanlage" gilt, wenn man ein HFG mit einem geladenen Akku verbindet, darüber streiten sich die Geister, im für dich ungünstigten Fall wird man sagen Ja...
Also Verboten!
Die Frage nach dem Mithören erlaubter Frequenzen erledigt sich dadurch dann auch... Als Afu darfst du das mit dem Gerät dann natürlich.
Mit einem reinem Scanner ist es so, solange du nur erlaubte Frequenzen hörst und bei einer Überprüfung keine anderen frequenzen gefunden werden ist es kein Problem.
Werden bei einer Überprüfung "Verbotene" Frequenzen gefunden, aber bist du nicht "in Flagranti" erwischt worden, so ist es wieder auslegungssache, da haben Gerichte schon ganz unterschiedlich geurteilt...
Allerdings stellt sich die Frage mit welcher Begründung jemand dein Privates, zugelassenes Breitbandradio mit Suchfunktion (=Scanner) überprüfen will, wenn nicht Gerade Radio K425 aus dem Ding tönt???
Auf die Frage dürfte ich mal... mit Nein geantwortet und Aus ist die Maus...!
Anders sieht es natürlich aus wenn du zb. öfter als erster am Unfallort bist usw. dann liegt natürlich ein Anfangsverdacht vor.
Es darf auf allen Frequenzen (ausser Afu Bänder) nur mit den jeweils dafür zugelassenen Geräten Betrieb gemacht werden, egal ob man AFU, BOS-ler oder der Kaiser von China ist!
Also auf Freenet nur mit Freenet Geräten, auf LPD nur mit LPD Geräten und PMR nur mit PMR Geräten, CB nur mit CB Geräten, Betriebsfunk nur mit Betriebsfunkgeräten, BOS nur mit BOS Geräten!
ALLES ANDERE IST VERBOTEN!
Es gibt höchstens die Ausnahme das einige (wenige) Geräte die Zulassung als BOS und Betriebsfunkgerät gleichzeitig besitzen...
Nur Afus dürfen auf IHREN Frequenzen selbstgebaute und andere nicht Zugelassene Geräte verwenden, aber halt nur auf AFU Frequenzen!
Auch ein Afu darf mit seinem FuG nicht auf PMR, Freenet und CB usw. arbeiten, im LPD Bereich darf er zwar arbeiten (=70cm ISM BAND, = Teil des AFU Bandes), allerdings darf er sich NICHT mit einem LPD Funker unterhalten. Wollte er dies, so müsste er das mit einem zugelassen LPD FuG tun. Er darf aber den LPD Funker "überhören" und mit 750 000 mal soviel Leistung über ihn drübersenden um sich mit einem anderen AFU zu unterhalten.
(Also diesen einen Punkt finde ich etwas Blödsinnig!, aber ansonsten ist das alles schon ganz OK so!)
Ich hoffe nun sind alle Klarheiten beseitigt ;-)
Gruß
Carsten
P.S. Die Allgemeingenehmigung für das Abhören von CB und Amateurfunk gilt streng genommen NUR für CB (27MHz) und AFU!
Allerdings nicht für Freenet, LPD und PMR!!! Das ist kein CB Funk!
Wobei mir kein Fall bekannt ist in dem jemand wg. dem Abhören der o.g. Funkdienste Ärger bekommen hat, währe ja auch irgendwie Blödsinnig ;-) Nur steht es so im Gesetz...