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Thema: Alarmierung nach Alarmordnung?

  1. #1
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    Alarmierung nach Alarmordnung?

    Hallo zusammen,

    Die Feuerwehr XY funkt die Leitstelle ZX an das diese bitte die Feuerwehr XY per Melder zu einem VU (Rd und Pol vor Ort) alarmiert.Die Leitstelle löste jedoch nach Alarmordnung NUR die Sirene aus.Ist die Leitstelle verpflichtet nach der Alarmordung zu alarmieren wenn der Wehrführer aus XY nur um Melder gebeten hat?

  2. #2
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    XY ZY..... ;-)

    Hallo, Also wenn ich dich richtig verstanden habe, funkt ein Fahrzeud der Feuerwehr 1 die Leitstelle an und verlangt um eine Alarmierung der eigenen Feuerwehr (Fahrzeug XY - Feuerwehr XY).
    Das kommt dann auf die Anordnungen in der Leitstelle an. Es gibt Leitstellen die die Anordnung haben, IMMER nach Plan zu alarmieren. Eine abweicheung vom Plan ist dann nur durch anforderung über den Kommandanten möglich.
    Andererseits gibt es auch Leitstellen, die auf den Funkspruch hören.
    Bei uns ist das Individuell geregelt. Unsere Leitstelle wird dann nach einem Schema abfragen und entscheidet dann, ob nach Plan oder nach Anweissung.
    Meinst du allerdings, ein Fahrzeug der Feuerwehr 1 fordert eine andere Feuerwehr (Feuerwehr 2) nach, da es z.B. nicht auf der Gemarkung von 1 liegt, hat die Feuerwehr 1 nicht zu entscheiden, was alarmiert wird.
    Gruss
    Oliver

  3. #3
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    Ne ich meine wie du im ersten Beispiel beschrieben hast das der Wehrführer der Feuerwehr XY darum bittet das seine eigene Wehr über Melder alarmiert wird.Nur wundert es mich das dann im Plan nur Sirene für einen VU dieser Größe steht.

  4. #4
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    Aber Sirene und FME haben nicht die selbe Schleife, oder ?

    Weil sonst erklärt sich das ja von selbst.

    Gruß Joachim

  5. #5
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    Ne in diesem Ort gibts 3 Melder und eine Sirenenschleife und ich nehme mal das die wenigstens die Sirenenschleife auf dem Melder haben.

  6. #6
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    In Schleswig-Holstein sieht das so aus: Der Einsatzleiter vor Ort (i.d.R. Wehrführer oder Gemeindewehrführer) ist der Leitstelle weisungsbefugt. Die Leitstelle ist nur ein Führungsinstrument für den Einsatzleiter. Insofern hat die Leitstelle so zu alarmieren, wie es vom Einsatzleiter angefordert wurde. Zumindest, solange er die Kräfte der eigenen Wehr nachfordert. Wird z.B. die Nachbarwehr nachgefordert, wird die Leitstelle gemäß der Weisung (AAO) des Nachbarwehrführers diese alarmieren.

  7. #7
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    Die Leitstelle hat stets nach der Alarmierungsordnung zu handeln, es sei denn es stehen absolut vertretbare Gründe entgegen (hat der Disponent hinterher zu beweisen bzw. zu rechtfertigen). Die Alarmierungsordnung legen die Dienstherren der Feuerwehren (Bürgermeister, Oberbürgermeister) fest, denn sie sind rechtlich gesehen verantwortlich für ihre Feuerwehren. Der Kreisbrandmeister oder Kreisbrandinspektor kontrolliert diese Alarmierungsordnungen (Vorschläge) und fügt ggf. noch Sachen an oder ändert etwas (denn er ist die Rechtsaufsichtsbehörde). Dann wird die Ordnung im Einsatzleitrechner der Leitstelle hinterlegt und ist verbindlich! Anzumerken wäre noch, dass die Leitstelle nur im Rahmen der Funkdisziplin weisungsbefugt ist. Sie unterstützt den Einsatzleiter weitestgehend bei seinen Aufgaben, wie mein Vorgänger schon schrieb. Weisungen zum Feuerwehreinsatz trifft nur der EINSATZLEITER ! MAnche Leitstellen denken nämlich, sie können dem EL etwas vorschreiben :-)

  8. #8
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    Hallo,

    also bei uns hat die Leitstelle nur die Aufgabe der Erstalarmierung, für mehr bekommen sie auch kein Geld, das sollen nämlich die FEZ machen. Sollte eine FEZ jetzt mal länger nicht besetzt sein und fragt nach einer Nachalarmierung, machen die Dispos das natürlich. Auch wenn sich die Fahrzeuge bei der LS "aus" melden, nehmen die es zwar zur Kentniss, es wird aber nirgends notiert.

    Wenn jemand sagt alarmieren sie das und das, dann machen die Dispos auch so. Egal ob da eine TSF-Besatzung anfunkt, oder ein WF/WL, die Dispo's alarmieren praktisch "nach Wunsch". ;-)



    In diesem Sinne.... ©

  9. #9
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    Original geschrieben von feuerteufellars


    Wenn jemand sagt alarmieren sie das und das, dann machen die Dispos auch so. Egal ob da eine TSF-Besatzung anfunkt, oder ein WF/WL, die Dispo's alarmieren praktisch "nach Wunsch". ;-)

    Das machen sie bei uns auch aber nur ungerne.Wird die Leitstelle gebeten die FEZ nachzualarmieren kommt oft sowas wie "Wir sind nur für die Erstalarmierung macht das doch selbst" aber zum Glück ist das nur eine Dame auf der Leitstelle.Alle anderen machen das auch.

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