Hallo Leute,
rein theoretisch fällt kein Displayschaden, bei dem das LCD gerissen oder gesprungen ist, unter die Garantieleistung des Herstellers. Denn: Das Modul ist mechanisch beschädigt. Mit Swissphone habe ich allerdings die Erfahrung gemacht, dass sie sehr kulant sind. Wenn man in einem "freundlichen Ton" anruft und den Fall schildert dann sind sie sehr entgegenkommend. Anders wie Handyhersteller, das sind z. Bsp. beim Nokia 6610/6610i die Displayscheiben "über Nacht", ohne äussere Einwirkung gerissen. Ist bei meinem 6610 passiert, Garantie abgelehnt da mechanisch beschädigt. Wie hätte ich glaubhaft beweisen können, das es von selbst gesprungen ist ? Keine Chance, leider.
~Joe~
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