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Thema: Atemschutzpass

  1. #16
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    Solltest dabei sagen, das nen Pass ist, der auf unseren Landkreis angepasst ist.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  2. #17
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  3. #18
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    ich bitte darum mit dem Begriff Atemschutzübungsstrecke vorsichtig zu hantieren ...
    denn der Besuch einer Kriechstrecke ist nicht mehr vorgeschrieben ...
    Es muß lediglich eine Belastungsübung durchgeführt werden mit verschieden Gerätschaften um auf eine Gesamtarbeit von 80 kj zu kommen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #19
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    Hi,

    das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden! Wenn nicht sogar Kreisverschieden...

    Bei uns ist zum Beispiel ist esPflicht 1x pro Jahr durch die ATS-Strecke sowie mindestens 1 realer Einsatz mit Atemschutz oder eine Übung unter realititätsnahen Bedingungen.

    Für AGT II (Gefahrgut) ist ebenfalls mindestens 1 realitätsnahe Übung erforderlich.

    Gruß

    -Z L-
    ~Greatness is no Question of Size~
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  5. #20
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    Bei uns ist die Strecke auch pflicht. Ebenso, wie schon erwähnt wurde, ein EInsatz oder eine reale Übung.

  6. #21
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    Original geschrieben von Dove
    Bei uns ist die Strecke auch pflicht. Ebenso, wie schon erwähnt wurde, ein EInsatz oder eine reale Übung.
    Dafür ist die Strecke. Mind. einmal im Jahr eine Übung unter einsatzrealen Bedingungen.
    Ob die Atemschutzstrecke nun einsatzreal ist, sei mal dahingestellt. Aber die Verordnungen behaupten dieses.
    Grüße Chris

    Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner

  7. #22
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    ohne jetzt eine Diskussion hier lostreten zu wollen .. aber die Ausführungsbestimmungen reden von einer Din Atemschutzübungsanlage oder einer gleichwertigen Anlage ...
    Also wenn man selbst was hat braucht man nicht mehr in Kriechstrecke ...
    Wie das jede Feuerwehr macht ist natürlich ihnen selbst überlassen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #23
    Matze81 Gast
    Original geschrieben von Zentrale Leitstelle
    das ist aber von Bundesland zu Bundesland verschieden! Wenn nicht sogar Kreisverschieden...
    Umfang und Art der Wiederholungsübungen sind in der FwDV 7 geregelt, sind also mitnichten "Kreisverschieden".
    Die FwDV 7 wird zwar vom jeweiligen Bundesland verbindlich in Kraft gesetzt, ist jedoch -bis auf kleine Abweichungen für IIRC Niedersachsen- bundeseinheitlich.

    Für Atemschutzübungsanlagen gibt es IIRC weiterhin eine einschlägige Norm.

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