Moin moin,
Original geschrieben von firefighteropp
...und das Gehirn schon zu sehr zerstört ist...
Kannst ja immer noch nach Bayern gehen;-) Sorry, nach so langer Zeit musste das mal wieder sein! Nicht böse sein, Ihr kennt mich ja...

Aber zurück zu diesem doch sehr ernsten Thema:

Eine Patientenverfügung hat nur dann eine hauchdünne Chance auf Beachtung, wenn sie von einem Notar beglaubigt wurde. Rettungsdienstlich hat sie - soviel ich jedenfalls weiss - keine Relevanz, weil eine Sichtung aller Akten VOR einer Akut-Therapie nicht sinnvoll ist. Und allein der Hinweis auf eine Patientenverfügung reicht nicht aus, um eine Reanimenation oder andere lebenserhaltende/-rettende Therapie nicht zu beginnen bzw. abzubrechen.
Dazu kommt, dass ja nicht sofort mit Therapiebeginn auch die Prognose feststeht. Diese zeichnet sich bei erfolgreichen Reanimation erst eine ganze Weile DANACH ab.
Allerdings könnte man dem Pflegepersonal durchaus deswegen an den Karren fahren, wenn sie trotz Verfügung den Rettungsdienst alarmieren.

Gruß, Mr. Blaulicht