Zum thema - nur ein Arzt darf den Tot feststellen.
Beispiel:
Du kommst notfallmäßig als RA in eine Wohnnug und findest eine ältere Person nicht ansprechbare vor, Nach Auskunft der anwesenden Personen ist die Person seid Jahren schwer erkrankt und seid ca 24 Std nicht mehr gesehen worden. Beim ersten Check stellst du als RA/RS sichere Todeszeichen fest.
Beginnst du trotzdem mit der Reanimaton??? Ich jedenfalls nicht.
Jetzt würde die Absprache im Team greifen! Dieses Verhalten sollte aber auch grundsätzlich mit dem Ärztlichen Leiter RD abgesprochen werden. Dann hat man im Falle eines Falles auch medizinische Rückendeckung.
Es ist unumstritten das nur der Arzt den Tot feststellen darf, ich glaube aber das sich diese Aussage bestimmt nur auf das Ausstellen des Totenscheines bezeht.
Der Patient der eine Patientenverfühgung besitzt, hat mit sicherheit nur an "Lebensverlängernde Maßnahmen im Krankenhaus" gedacht. Ich persönlich möchte jedenfalls nicht Hirntot weiterleben.
Obwohl es ethisch eine ganz andere Sache ist.
....aber wir schweifen vom eigentlichen Thema ab.
Gruß Holger