Moin moin,

wie sieht es eigentlich bei ausländischen Einsatzfahrzeugen mit Sonder- und Wegerechten auf deutschen Strassen aus? Und umgekehrt natürlich auch: Welche Rechte geniessen unsere Einsatzfahrzeuge im (z.B. grenznahen) Ausland?

Um´s gleich vorwegzunehmen: Natürlich mache ich jedem Einsatzfahrzeug Platz, weil die Fahrer die Lichter und Sirenen ja nicht zum Spass anhaben. Mich würde lediglich die rechtliche Seite interessieren.

Gruß, Mr. Blaulicht