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Thema: Fototgrafieren von Behördenfahrzeugen

  1. #1
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    Fototgrafieren von Behördenfahrzeugen

    Moin moin,

    sagt mal, ist es verboten, Fahrzeuge von Behörden zu fotografieren?
    Hintergrund ist der, dass mir von zwei Feuerwehrlern untersagt wurde, ein Feuerwehrfahrzeug zu fotografieren bzw. die Löschung der bereits gemachten Aufnahmen verlangt wurde.
    Wenn möglich, die Antworten bitte mit Quellenangaben.
    Übrigens: die von mir geschilderte Situation spielte sich im öffentlichen Bereich, also nicht auf einer Feuerwache ab.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Wenn dies so ausdrücklich gewünscht wird, kannst du wohl nichts machen, ausser die Bilder zu löschen.

    Ich weiß nicht ob du die Webseite: www.ot112.de kennst? Ich kenne den Macher der Seite sehr gut und ich weiß das er da auch des öffteren mit manchen Fahrzeugen so seine Probleme hatte.

    Ich kann mich gern mal bei Ihm schlau machen, wie das rechtlich ausschaut.

    Ich erinnere hierzu an die Diskussion bzgl. des LF-L des BF Dortmund.

  3. #3
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Wenn dies so ausdrücklich gewünscht wird, kannst du wohl nichts machen, ausser die Bilder zu löschen.
    Wieso und aufgrund welcher Rechtslage?
    Ach ja, es ging nicht um die Feuerwehrler an sich, sondern lediglich um das Fahrzeug!

  4. #4
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    absoluter Blödsinn

    du darfst alles fotografieren was du ohne Hilfsmittel vom öffentlichen Verkehrsraum aus siehst, nur veröffentlichen darfst du nicht alles, da haben dann Menschen Persönlichkeitsrechte,
    aber Autos,Tiere Häuser ect. sind Sachen, die kannste ablichten wie du lustig bist und veröffentlichen. wie gesagt solange du nicht private Grundstücke betrittst oder mit ner Leiter über nen Zaun knipst ect.
    alles weitere steht in den einschlägigen Gesetzen ,
    ob es natürlich moralisch ok ist einen Unfall oder Einsatz zu fotografieren ist was anderes.
    rein rechtlich aber ok.

    bestes Beispiel, jemand fotografiert ganz normal von der Strasse aus euer Haus(nicht in die Fenster rein),einfach weil es ihm gefällt, ohne Personen auf dem Bild, da kannste du garnix dagegen machen,aber überhaupt garnix.

  5. #5
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    bei Fahrzeugen könnte es u.U. erforderlich sein das KFZ-Kennzeichen unkenntlich zu machen bevor man dieses Bild veröffentlicht.
    Bei Zivilfahrzeugen der Polizei kann ein fotografieren mit veröffentlichen rechtlich zum Problem führen, da dort der "Tarnfaktor" und das "operieren im Verborgenen" einen Einsatz dieses Fahrzeugs verhindern können.

    Bei "nicht-verdeckt-operierenden" Fahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist das aber kein Problem.

  6. #6
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    erstmal ging es hier ums reine fotografieren, und da darf man fast alles ablichten was vor die Kamera kommt, egal ob Autos in rot blau oder bunt ;)
    und ein Feuerwehrmann hat mir garnix zusagen ,auser evtl. guten Tag oder auf Wiedersehn, genau so wie ich als Feuerwehrmann anderen Menschen nicht zu sagen habe was sie fotografieren dürfen und was nicht.

  7. #7
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    Hier...


  8. #8
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    Mir ging es nicht um ein Foto eines Feuerwehrfahrzeuges sondern um die Situation eines speziellen Fahrzeuges!
    Und genau das Fotografieren des Fahrzeugs in dieser Situation wurde mir verboten mit dem Hinweis, dass dies nicht erlaubt sei. Zusätzlich fühlte ich mich genötigt, die bereits gemachten Aufnahmen zu löschen. Dies ist dann auch geschehen, und für mich war die Sache damit erledigt.
    Nun hatte die Ganze Sache allerdings ein - bis jetzt wohl noch - kleines Nachspiel. Und deshalb will ich mich etwas vorbereiten. Deswegen meine Frage.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Geändert von Mr. Blaulicht (05.03.2008 um 20:07 Uhr)

  9. #9
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Mir ging es nicht um ein Foto eines Feuerwehrfahrzeuges sondern um die Situation eines speziellen Fahrzeuges!
    Und genau das Fotografieren des Fahrzeugs in dieser Situation wurde mir verboten mit dem Hinweis, dass dies nicht erlaubt sei. Zusätzlich wurde ich genötigt, die bereits gemachten Aufnahmen zu löschen. Dies ist dann auch geschehen, und für mich war die Sache damit erledigt.
    Nun hatte die Ganze Sache allerdings ein - bis jetzt wohl noch - kleines Nachspiel. Und deshalb will ich mich etwas vorbereiten. Deswegen meine Frage.

    Gruß, Mr. Blaulicht


    kläre uns mal auf in welcher Funktion du die Fotos gemacht hast (privat oder im Dienst), und wer hat dich genötigt?

  10. #10
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Übrigens: die von mir geschilderte Situation spielte sich im öffentlichen Bereich, also nicht auf einer Feuerwache ab.
    Alle Feuerwachen sind öffentlich ;-) Außer Werk-/Werksfeuerwehren

  11. #11
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    Zitat Zitat von Astra12 Beitrag anzeigen
    kläre uns mal auf in welcher Funktion du die Fotos gemacht hast (privat oder im Dienst), und wer hat dich genötigt?
    Spielt das eine Rolle? Die Fotos wurde im Dienst gemacht. Und da ich niemanden verurteilen will, habe ich meinen Beitrag von vorhin geändert.

  12. #12
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    naja mit dem entsprechenden Hintergrund könnten wir uns evtl. genauer vorstellen was passiert ist und evtl. besser helfen

  13. #13
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    Hintergrund ist der: Ich habe ein Fahrzeug der Feuerwehr auf einer öffentlichen Strasse fotografiert. Als ich wenig später auf die zwei Feuerwehrler traf, die mit dem Fahrzeug zur Zeit meines Fotografierens beschäftigt waren, wurde ich wie oben beschrieben aufgefordert, die Fotos zu löschen mit dem Hinweis, dass ich nicht alles fotografieren dürfe - und schon garnicht ein Feuerwehrauto!
    Wie gesagt - ich habe die Fotos im Beisein der Beiden gelöscht, und damit war es für mich eigentlich vergessen. Heute kam nun eine Beschwerde an, und da ich der Meinung bin, dass diese a) inhaltlich nicht richtig und b) völlig überzogen ist, wollte ich mir, bevor es in den dritten Akt geht, ein paar rechtlich Fakten einholen.
    Sicherlich klingt das Ganze doch sehr nach Kindergarten. Aber ich denke, auch als erwachsener Mensch braucht man sich nicht alles gefallen lassen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  14. #14
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    naja ich würde mal sagen, dass das ablichten von Feuerwehrfahrzeugen nicht verboten ist. das sind fahrzeuge der öffentlichkeit!!!! wogegen die beiden beschwerde/klage einreichen könnten wäre der fall, dass man die beiden erkennen könnte. allerdings wäre die sache mit einem schwarzen "zensiert"-balken vom tisch. ich persönlich würde mir keine birne darüber machen. meines wissens nach ist die ganze sache, wie du schon sagst, überzogen und eigentlich Kindergarten. meines erachtens nach gibts da auch keine rechtliche grundlage, bis eben auf die sache mit dem unkenntlich machen der personen. (sowie evtl sichtbarer hausnummern, Kennzeichen,...)

  15. #15
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    So langsam brenne ich aber vor Neugier :-D

    Welche Situation war denn darauf zu sehen ?
    `Was wir wissen ist ein Tropfen, was wir nicht wissen ein Ozean`

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