In der Saarbrücker Zeitung war ein Bericht über das Saarland und Frankreich, die sich da jetzt wieder mal zusammensetzen wollen, denn ein RTW aus F nach D, oder umgekehrt könnten zur Zeit noch ernsthafte Schwierigkeiten bekommen im Ausland. Ob grenznah, oder nich spielt da keine Rolle. Viel mehr lief es über das saarläbdische Prinzip: "Da kennt einer einen, der einen kennt dessen Kollege in Frankreich bei der Gendamerie ist".

Wenn es interessiert kann ich es ja mal scannen, sofern ich die Zeitung noch finde.
Es war auch die Rede davon , dass ein ausländisches Fahrzeug bei Geschwindigkeitsübertretungen und LZA Mißachtung, ob der Ausübung der Sonder- u. Wegerechte belangt werden kann !

greetZ
CarloZ